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CDL: Rezeptfreie "Pille danach" bedeutet höheres Risiko für Frauen

Pressemeldung der CDL (Christdemokraten für das Leben):

Am Donnerstag (13.2.) wird der Deutsche Bundestag über Anträge der Fraktionen der LINKEN und der Grünen, die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen, entscheiden. 
Die Pressesprecherin der CDL, Susanne Bajog, erklärt hierzu:
„Wieder einmal steht leider die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ zur Diskussion. Es wird behauptet, mit der Entlassung aus der Rezeptpflicht würden ungewollte Schwangerschaften verhindert und die Anzahl der Abtreibungen sinken. 41801_56348073732_144859_n

Hierbei werden „gute Erfahrungen“ u. a. aus Großbritannien zitiert. Der Blick in das Vereinigte Königreich zeigt aber gerade, dass dort seit dem Ende der Rezeptpflicht und der Einführung der freien Abgabe  direkt in Schulen die Zahl der Abtreibungen bei Teenagern sogar noch stark gestiegen ist.
Ebenso konnte ein Anstieg der Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten gerade bei unter 16-Jährigen nachgewiesen werden. Dies ist vor allem auf ein riskanteres Sexualverhalten bei Jugendlichen zurückzuführen, da es immer noch die jederzeit verfügbare „Notbremse“ mit der  „Pille danach“ gibt.
Die gemeldeten Abtreibungszahlen liegen seit längerem mit über 200.000 jährlich gerade in Großbritannien mehr als doppelt so hoch und sind auch in den USA und andern Ländern höher. 
Der Vergleich mit anderen Staaten zeigt auch, dass direkt nach der Aufgabe der Rezeptpflicht die Verkaufszahlen massiv in die Höhe gingen. In der Schweiz verzehnfachten sich danach die Absatzzahlen. Schon 2013 ist allein in Deutschland durch die zunehmende Werbung die „Pille danach“ über 400.000 mal verschrieben worden, Tendenz stark steigend.

Frauenarzt-Verbände für Verschreibungspflicht

Die Beibehaltung der Rezeptpflicht wird auch aus medizinischer Sicht empfohlen. So haben der Bundesverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Beratung und die medizinisch notwendige Einschätzung des Risikos für die einzelne Frau im Kundenbetrieb einer Apotheke nicht  wie in einer Arztpraxis erfolgen können.
Apotheker kennen, im Unterschied zu Ärzten, weder den aktuellen Gesundheitszustand noch die Krankengeschichte der Kundin und können somit nicht entscheiden, ob eine Einnahme medizinisch bedenklich ist. Darüber hinaus kann kein Apotheker eine besonders problematische, wiederholte Einnahme während eines  Zyklus prüfen.
Letztlich ist zu erwarten, dass durch die Verharmlosung der „Pille danach“ als „Notfallmedikament“ die Zahl der Abtreibungen ansteigt, da nicht selten der „gewünschte Effekt“, nämlich die sichere Verhinderung bzw. frühe Beendigung der Schwangerschaft doch nicht eingetreten ist.
Auf die Gefahr von Nebenwirkungen hat auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hingewiesen. So etwa auf das Risiko von schweren Thrombosen, wie sie bereits unter Einnahme von Verhütungspillen entstehen können. Immerhin liegt die starke Hormondosis von Levonorgestrel bei  dem 10 bis 15fachen einer „normalen“ Verhütungspille.
Dass die (sogar häufigere) Einnahme einer solchen Hormonmenge frei von Nebenwirkungen ist, gehört wohl in den Bereich der Fiktion. Immerhin kann diese Dosis die Schwangerschaft unterbinden oder in nicht wenigen Fällen auch beenden.
Durch die Missachtung möglicher negativer gesundheitlicher Auswirkungen auf Frauen wird nicht deren  „Selbstbestimmung bei der Notfallverhütung“ gestärkt, wie es die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in ihrem Antrag behauptet, sondern sie werden einem unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiko ausgesetzt; sie werden mit möglichen Belastungen und Folgen allein gelassen und bis unter 21 Jahren sogar durch kostenlose Abgabe zur öfteren Nutzung „eingeladen“.

Kommentare

6 Antworten

  1. Ich versteh’s sowieso nicht: Die „normale Pille“ gibt’s nur auf Rezept – und die Pille danach soll es rezeptfrei geben? Was haben die Macher dieses Antrags dabei gedacht?
    Was ich immer schon mal wissen wollte: Gibt’s heutzutage „Pillen danach“, die keine abtreibende Wirkung haben, oder gibt’s die doch nicht?

  2. Wie gewohnt schafft es die CDL wieder mal besonderen Unsinn zu schreiben bzw. zu zitieren: „Apotheker kennen, im Unterschied zu Ärzten, weder den aktuellen Gesundheitszustand noch die Krankengeschichte der Kundin und können somit nicht entscheiden, ob eine Einnahme medizinisch bedenklich ist. Darüber hinaus kann kein Apotheker eine besonders problematische, wiederholte Einnahme während eines Zyklus prüfen.“ Ein Großteil der Pillen wird von sogenannten Notdiensten verschrieben am Wochenende oder spätabends. Diese Leute sehen die Patientin in der Regel zum ersten und zum letzten Mal. Wie sollten sie also über die „Krankengeschichte der Patientin“ Bescheid wissen?

      1. Was spielt das für eine Rolle. Im Rahmen des Notdiensts wird eine Verschreibung vorgenommen und nicht mehr. Vielleicht werden noch ein paar Fragen gestellt wie „ist bei Ihnen eine Trombose-Neigung bekannt“ aber das ist es auch schon wieder.

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