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CDL zur Resolution des EU-Parlaments: Pervertierung der EU-Grundrechtscharta

Mit einer deutlichen Mehrheit hat das EU-Parlament heute eine Entschließung verabschiedet, in der u. a. gefordert wird, ein „Recht auf Abtreibung“ in der Charta der Grundrechte der EU zu verankern.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel (siehe Foto):

„Mit der heutigen Entschließung hat das EU-Parlament die Grundrechte in Europa auf schreckliche Art und Weise pervertiert. Die Konstruktion und Festschreibung eines angeblichen „Rechts“ auf Abtreibung ist der wohl deutlichste Bruch mit allem, was unser jüdisch-christliches Erbe in Europa ausmacht.

Freiheit und Rechtsstaatlichkeit können sich wohl kaum darin ausdrücken, die Tötung eines anderen Menschen als ein Grundrecht zu definieren.

Jedes bisher bestehende Menschenrecht hat ganz konkret die Abwendung von Schaden zum Ziel. Am Ende jeder Abtreibung aber steht der Tod eines Menschen. Schon das zeigt, dass es ein „Recht“ auf die absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen nicht geben kann.

Die Entschließung ist umso menschenverachtender, als sie aus den Reihen der linken Parteien im EU-Parlament als Reaktion auf die Entscheidung des US Supreme Court zur Rücknahme des Urteils „Roe vs. Wade“ entstanden ist, wie der Antragstext auch zeigt.

Trotzreaktion auf US-Höchstgericht

Mit dieser Trotzreaktion macht die Abtreibungslobby einmal mehr deutlich, dass es ihr nicht –  wie immer behauptet – um „Frauenrechte“ geht, sondern um die Durchsetzung einer kranken Ideologie, in der ungeborenen Kindern das Recht auf Leben verweigert wird.

In den vergangenen 10 Jahren hat es wiederholt Versuche von linker Seite gegeben, ein „Recht“ auf Abtreibung im Rechtskatalog der EU zu verankern. Diese sind sämtlich an der Mehrheit der Abgeordneten gescheitert.

Doch sind heute – augenscheinlich unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse in den USA – nun leider auch etliche konservative Parlamentsmitglieder der Resolution gefolgt – offenbar ohne die weitreichenden Konsequenzen zu bedenken.

In Artikel 2 der Charta der Grundrechte der EU ist das Recht auf Leben verankert. Mit der Aufnahme eines „Rechtes auf Abtreibung“ in dasselbe Vertragswerk gerät die Charta in einen Selbstwiderspruch. Das Lebensrecht des Kindes wird künftig unter den Zustimmungsvorbehalt seiner Mutter gestellt.

Mit ihrer Zustimmung zu dieser Entschließung haben die Europa-Abgeordneten heute die europäische Gesellschaft einen entscheidenden Schritt in die falsche Richtung geführt und den Weg in die Wegwerfgesellschaft weiter beschritten. Ein vermeintliches Eintreten für „Frauenrechte“ hat eine menschenverachtende Ideologie der Kultur des Todes weiter vorangetrieben.“

Kommentare

4 Antworten

  1. So nebenbei sehen wir, wie unser Grundgesetz schwimmt. Das BVG stellte in den 90er Jahren noch die Rechtswidrigkeit jeder Abtreibung fest, die in manchen Fällen aber straflos bleiben könne. Jetzt wird es strafbar werden, sich gegen eine Abtreibung auszusprechen.

  2. Es ist die Agenda der US-Demokratenpartei, die in der EU nun durchgesetzt wird, weil sie in den USA erst mal blockiert wurde.

  3. Das war wahrscheinlich nur der Anfang, als nächstes folgt der Antrag auf eine Entschließung zum Recht auf Kindstötung, denn wieso sollte frau bei der Plazenta halt machen! In den USA gibt es einen Trend von jungen Paaren eine Schwangerschaft bewusst herbeizuführen, da angeblich während der Schwangerschaft das sexuelle Lustempfinden gesteigert wird um dann das ungeborene Kind wieder abzutreiben, um bei der nächsten Schwangerschaft dann weiter zu machen usw.!

    1. An solchen Entwicklungen sollte dieser brutal-radikalisierende Trend sichtbar gemacht werden! Die Enthumanisierung der westlichen Welt schwächt unsere Gesellschaft zutiefst, macht sie ideologieanfällig und verwundbar. Das ist die tragische Kehrseite einer völlig falsch verstandenen Liberalisierung.

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