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CDU kritisiert Testmaßnahme für Kitas in MV

Wie der „Nordkurier“ meldet, hat die CDU hat die ab Montag in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern geltenden erweiterten Testregelungen und Schutzmaßnahmen als „völlig überzogen” kritisiert.

Mit der PCR-Testpflicht für Kinder mit Erkältungssymptomen habe sich Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) „vergaloppiert”, sagte der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Peters.

Er sprach laut „Nordkorier“ von einen Paradigmenwechsel: „Denn bislang verzichten wir bei den Kleinsten aus gutem Grund auf einen Test, der für Kinder, die bekanntermaßen oft schon im Alter von einem Jahr die Kita besuchen, verstörend wirkt.”

Kinder seien nach wie vor nicht die „Treiber der Infektion”.

Die Sozialministerin hatte am Freitag angekündigt, dass Kinder mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder Erbrechen vor dem Kita-Besuch mittels PCR-Test auf eine Corona-Infektion hin untersucht werden müssen.

Quelle für die Zitate: https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/cdu-kritisiert-erweiterte-schutzmassnahmen-in-mv-kitas-1043088104.html

Kommentare

10 Antworten

  1. Ist wirklich ein PCR-Test gemeint, oder doch eher ein Schnelltest?

    Als Vater eines Kindergartenkindes muss ich sagen: So überzogen ist das nicht. In Kindergärten ist ein Abstand natürlich überhaupt nicht möglich, und jegliche Infektionen breiten sich dort rasend schnell aus. Das war auch vor Corona schon allgemein bekannt.

    Die Probennahme durch die Nase ist wirklich extrem unangenehm, auch für mich als Erwachsener. Meine Tochter hat sich auch jedesmal dagegen gewehrt. Es besteht aber auch durchaus die Möglichkeit im Mund die Probe zu nehmen oder die Kinder einfach spucken zu lassen. Wenn es so gemacht wird, dann begrüße ich Tests Kindergärten sehr.

  2. Kinder mit Erkältungssymtomen sollen zu Hause bleiben. Basta!

    Das war immer schon ein Ärgernis, einfach kranke Kinder in die Kita zu schicken.

    Das bedeutet j , wenn der PCR Test kein Corona aufweist, kann das KInd troz wöglicherweise anderer Erkrankungen in der Kita bleiben? Wie irre ist das denn.

    Ich habe meine Kinder bei Krankheit zu Hause gelassen und ihnen eine Auskurierzeit gegeben.

    Leider ist das in Grund- und weiterführenden Schulen nicht immer möglich

    1. Es kommt darauf an, was Sie unter „Erkältungssymptomen“ verstehen. Wenn ein Kind Fieber hat, gehört es nach Hause. Wenn es aber nur ein bisschen hustet oder mal die Nase läuft, ist es eben Abwägungssache. Vor allem wenn die Eltern darauf angewiesen sind, zur Arbeit gehen zu können, wird die Frage eben noch drängender.

      1. Wenn nur die Nase mit einem Fließschnupfen läuft, kann man davon ausgehen, dass die Ansteckungsgefahr auch in der Corona Sache auf anderen Kinder auf das kleinste Minimum reduziert ist.
        Wir werden immer ein gewisses Risiko tragen . Und die Ängste werden in den Kitas doch nur hochgehalten, weil wenn ein C Fall auftritt , so viele Kontaktpesonen in die Quarantäne und Testung müssen.
        Ich habe dieses Prozedere schon mitgemacht. Blöde Zeitverschwendung.

        Und in hier im Artikel wurden ja echte Krankheitsymtome beschrieben, die zu einer Testung führen sollen. Bei so etwas müssen die KIndeer zu Hause bleiben.

        Es ist nun einmal so, dass es besser für die Familie ist, wenn nicht beide Elternteile voll und auch in Teilzeit berufstätig sind, wenn die Kinder klein sind.

        Daran kann die beste Kita nichts ändern.

  3. Sozialistischer Regulierungswahn, ohne Empathie, ohne jedes Gefühl für die Seele der Kinder, reine Apparatschiks, von Mutti geleitet. Ja, man will die ,,Chefin“ sogar noch überbieten und springt etwas höher als die anderen über das ,,Stöckchen“. Deutscher ,,Meister“ ist Söder, der schafft sogar noch einen dreifachen Salto dabei.

  4. Auch interessant:
    1 Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21hat das Amtsgericht Weimar durch …im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:I.
    Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

    1.im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere,zu tragen,

    2.Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

    3.an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

    Im zugehörigem Gutachten wird auch festgestellt:

    „Insbesondere kann ein PCR Test – auch wenn er korrekt durchgeführt wird –
    keinerlei Aussage dazu treffen, ob eine Person mit einem aktiven Erreger infiziert ist oder nicht.“
    Das ganze Urteil mit Begründung und Gutachten 178 Seiten.

    https://t.me/EvaHermanOffiziell/49926

    1. Guten Tag,
      mir scheint aber noch nicht sicher geklärt, ob dieser Beschluß wirklich authentisch ist.
      Daher habe ich bislang jede Berichterstattung dazu unterlassen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  5. Die einzigen Treiber dieser Pandemie sind unsere Politiker mit dem Traum ihres Sozialismusses, und wer das nicht erkennt, erkennen will oder wie auch immer, wird wohl in hoher Zukunft böse aufgeweckt werden.

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