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Anläßlich der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete, stellv. Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) und ehem. Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (siehe Foto):
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„Die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass Präimplantationsdiagnostik (PID) keine Kassenleistung sei, ist ausdrücklich zu begrüßen. In ethischer Hinsicht ist PID abzulehnen, da es sich um eine Selektionsmethode handelt, die Menschen mit Behinderungen diskriminiert.
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Im Rahmen von PID werden Embryonen – bei in der Regel fortpflanzungsfähigen Paaren – nur deshalb außerhalb des Mutterleibes durch künstliche Befruchtung erzeugt, um sie für die Selektion auf Basis eines Gentests verfügbar zu haben. PID verfolgt nicht das Ziel, Krankheit oder Behinderung des Embryos zu heilen oder zu lindern.
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Es ist gut, dass das Bundessozialgericht dies erkannt hat – und die Gemeinschaft der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung PID nicht mitfinanzieren müssen.„
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Kontaktdaten:
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Tel.: 0 25 73 – 97 99 391 / Fax: 0 25 73 – 97 99 392
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2 Antworten
Auch hier wieder die unbeantwortete Frage: Warum sind die Abtreibungsgegner nur dagegen, dass die Geringverdiener das Recht auf PID erhalten?
Warum haben die Lebensschützer nichts dagegen, dass die Reichen DEsigner-Babies bekommen können?
Im Gegensatz zu Herrn Hüppe „begrüße“ ich keineswegs die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass Präimplantationsdiagnostik(PID) keine Kassenleistung sei. –
Das Bundessozialgericht hat diese Entscheidung wohl aufgrund des Drucks der AbtreibungsgegnerInnen getroffen, sehr wahrscheinlich sind einige Richter des BUndessozialgerichtes Mitglied bei der „Juristenvereinigung Lebensrecht“(JVL)?!