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„Christdemokraten für das Leben“ gegen Rezeptfreiheit für die „Pille danach“

Die geforderte Rezeptfreiheit der „Pille danach“ wird von den Christdemokraten für das Leben (CDL) energisch abgelehnt, erklärt die Bundesvorsitzende der CDL, Mechthild Löhr (siehe Foto), in einer aktuellen Stellungnahme: _DSC4662

„Der Europäische Arzneimittelausschusses EMA hatte erst vor wenigen Tagen empfohlen, die „Pille danach“ (Ella One) völlig aus der Rezeptpflicht zu entlassen.
Bevor nun die EU-Kommission überhaupt entschieden hat, ob und wann sie dieser radikalen Liberalisierung zustimmt, wird leider vorauseilend in Deutschland von SPD und CDU-Vertretern im Gegensatz zur hier geltenden Rechtslage bereits Einverständnis signalisiert, die bisherige ärztliche Beratungs- und Rezeptpflicht abzuschaffen.

„PILLE danach“: kein Mittel zur „Nachverhütung“

Als Christdemokraten für das Leben warnen wir mit wichtigen Gründen vor den Folgen der drohenden Freigabe der „Pille danach“.
 
Die „Pille danach“ (Ella One) wird vom Monopolisten und Entwickler HRA Pharma hergestellt, der auch als Auftraggeber oder durch seine Beiräte die meisten der bisherigen internationalen Studien mitverantwortet.
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Der Gründer von HRA Pharma, André  Ulmann, war zuvor auch der Entwickler der Abtreibungspille Mifegyne (RU486), die auf Mifepriston basiert, einem verwandten Wirkstoff  von Ulipristalacetat (UPA),  und die bereits jetzt weltweit das wohl am häufigsten verwendete „pharmakologische Abtreibungsmittel“ ist.
Die zur gleichen Substanzgruppe wie Mifegyne gehörende Pille „Ella One“  ist keinesfalls ein harmloses „Medikament“ zur „Nachverhütung“, sondern gefährdet durch die sehr hohe Hormondosis die Gesundheit der Frau und verhindert,  je nach Zykluszeitpunkt bei der Einnahme, nicht nur den Eisprung (Ovulationshemmung), sondern auch die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter (Nidationshemmung).
 
Die meisten Studien beruhen auf Untersuchungen der Wirkung der Pille (ob die Schwangerschaft verhindert wird). Es wird aber nicht untersucht, wie dieses Ziel letztendlich erreicht wird. Sowohl Hersteller wie auch die meisten Anwender interessiert vor allem nur im Ergebnis, daß keine Schwangerschaft entsteht oder fortgesetzt wird.

„Studien“ von Abtreibungsbefürwortern

Bei mehreren der dürftigen Studien, die eine ethische Unbedenklichkeit der „Pille danach“ nachweisen wollen, taucht der Name einer Ärztin regelmäßig als Autorin auf: Frau Gemzell-Danielsson, die als Präsidentin der „Fiapac“ amtiert, der „International Federation of  Professional Abortion and Contraception Associates“, die seit langem vehement für Abtreibung sowie die Freigabe der „Pille danach“ ohne jede Rezeptpflicht eintritt. imagesCA4JYFAC
Gemzell Daniellson ist nach eigenen Angaben Mitglied des Advisory Boards des Herstellers HRA Pharma, dem Hersteller von „Ella One“ und „PiDaNA“.
Erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit solcher Untersuchungen sind also angebracht, denn auch andere Studienverfasser sind für HRA Pharma schon gegen Honorar tätig gewesen.

Wenn heute von Befürwortern der „Pille danach“ die angeblich nicht abtreibende Wirkung der Mittel behauptet wird, ist dies sicher nicht im medizinischen Sinne, sondern leider nur rein formal-rechtlich zutreffend:
Die heutige Rechtslage in Deutschland hierzu gründet sich auf § 218 (1): „Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“

Rechtliche Schutzlosigkeit in den ersten zwei Wochen

Damit ist der Embryo in den ersten zwei Wochen der Schwangerschaft rechtlich schutzlos, und es kann weiter sogar behauptet werden, dass in dieser Zeit keine Abtreibung stattgefunden hat, obwohl ein Embryo durch einmalige Einnahme einer „Ella One“-Pille getötet wurde. 159481-3x2-teaser296

Dabei ist vom medizinisch-wissenschaftlichen Zeitpunkt allen Beteiligten klar, daß mit der Befruchtung und Verschmelzung mütterlichen und väterlichen Erbgutes ein neuer  unverwechselbarer Mensch mit einer einzigartigen, individuellen DNA entstanden ist.

Da die „Pille danach“ unkontrolliert und bis zu fünf Tagen nach der Empfängnis eingenommen, sowohl schwangerschaftsverhütend als auch nidationshemmend, d.h. frühabtreibend wirkt, darf sie auch zukünftig nicht rezeptfrei abgegeben werden.

Gesundheitsminister Gröhe sollte trotz der Signale aus Brüssel, die erfreulicherweise nicht bindend sind für die Rechtslage in Deutschland, dringend bei seiner ursprünglichen Position bleiben, die er und die Koalition auch mit Unterstützung der Fachärzte und der Bundesärztekammer noch im Januar 2014 deutlich vertreten hatten: d.h. keine Entlassung aus der Rezeptpflicht.
Ansonsten ist jetzt zu befürchten, dass die hochdosierte „Pille danach“ bald über den Apothekertresen mit gleicher Selbstverständlichkeit gereicht wird wie jedes andere rezeptfreie „Lifestyle-Mittel“.
Wenn sonst im Patienten- und Verbraucherschutz kleinste Risiken von der Politik ernst genommen werden, dürfen nicht beim Gesundheits- und Lebensschutz von Frau und Embryo niedrigste europäische Standards und der völlig unkontrollierte Internethandel akzeptiert werden.“ .
 
Christdemokraten für das Leben e.V.
Kantstr. 18 in 48356 Nordwalde
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391  /  Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de
Internet: www.cdl-online.de

 

Kommentare

4 Antworten

  1. Was die angebliche oder tatsächliche Gesundheitsgefährdung der Pille danach (Pida) anbelangt: Gibt es ein Medikament, welches keine Nebenwirkungen hat? Die CDL sollten generell davon ausgehen, dass jede Frau, welche die Pida benutzt, schon anhand des Beipackzettels über angebliche oder tatsächliche Gesundheitsschäden sich informieren kann.
    Die CDL sollte Frauen nicht bevormunden.

    Viel wichtiger ist, dass es m.E. hanebüchener Unsinn ist, einen Embryo als „Menschen“ zu deklarieren und von „Tötung“ des Embryos zu sprechen. Denn der Embryo ist kein eigenständiges Lebewesen, weil er ausserhalb des Uterus nicht lebensfähig ist. Ohne die Ernährung und Sauerstoffversorgung durch die Frau kann der Embryo sich nicht so weit entwickeln, dass er ausserhalb des Uterus lebensfähig ist.

    Fazit:
    Die CDL will es abtreibungswilligen Frauen nur unnötig schwer machen. Jede Frau hat das alleinige Recht, abzutreiben oder auch nicht und wenn die Pille danach hierfür ein geeignetes Mittel ist, wüsste ich nicht, warum wir uns von diesen ewiggestrigen Stockphilistern bevormunden lassen sollten.

    1. Guten Tag,
      auch ein Säugling außerhalb des Mutterleibs ist nicht überlebensfähig, jedenfalls nicht ohne fremde Hilfe. Der Unterschied zum ungeborenen Kind ist daher nur gradueller Natur.
      Freundlichen Gruß1
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag Frau Küble,
        Ihnen helfe ich, einen Säugling mit einem Embryo zu vergleichen.
        Das ist noch unsachgemäßer als Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
        Ein Säugling sei nicht ausserhalb des Mutterleibes überlebensfähig.
        Das tut nichts zur Sache, aber was zur Sache tut ist vor allem die Tatsache, dass der Säugling, falls seine Mutter stirbt, weiter lebt, er also erwiesenermaßen einen eigenen Organismus hat, ein eigener Mensch ist, was bei einem Embryo nicht der Fall ist. Wenn eine Frau im 3. Schwangerschaftsmonat stirbt, dann „stirbt“ der Embryo ebenfalls, richtiger gesagt, er kann nicht weiter zum extrauterin lebensfähigen Menschen hin entwickelt werden.
        Und selbst wenn der Embryo angeblich ein „eigenes“ Herz hat, dann nützt dem Embryo das herzlich wenig, denn dieses angeblich „eigene“ Herz des Embryos kann selbst mit einer Herz-Lungen-Maschine nicht zum Schlagen aktiviert werden.
        Und was heißt der Unterschied zwischen Säugling und Embryo sei nur „gradueller“ Natur?
        Ebenso könnte man sagen, der Unterschied vom Menschen zum Affen sei nur gradueller Natur.
        Entscheidend, Frau Küble ist, dass ein Säugling zwar mit fremder Hilfe weiterleben kann, aber sein Leben ist unabhängig vom Leben der Mutter.
        Freundlichen Gruß

        1. Guten Tag,
          es ist sinnlos, mich mit Ihnen weiter im Kreise zu drehen.
          Bei Ihnen entscheiden also äußere Umstände (ob in oder außerhalb des Uterus) über das Menschsein.
          Letztlich läuft es in Ihrer „Argumentation“ auf das Recht des Stärkeren hinaus, Sozialdarwinismus läßt grüßen!
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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