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"Christen in der AfD" kritisieren Karlsruher Entscheidung zum "dritten Geschlecht"

Pressemeldung der „Christen in der AfD“:
Das Bundesverfassungsgericht hat nun also entschieden, dass das deutsche Personenstandsgesetz einen weiteren Eintrag für ein „drittes Geschlecht“ vorsehen muss.

Vor dem Hintergrund der wenig bekannten Tatsache, dass die Verfassungsrichter von den Parteien gewählt werden und in deren Auswahl sicherlich nicht nur die juristischen Qualifikationen der Bewerber einfliessen, kann eine derartige Entscheidung nicht überraschen. Und schon gar nicht, wenn im Ersten Senat eine ehemalige Direktorin des „Gender-Kompetenz-Zentrums“ (was auch immer das sein mag) der Berliner Humboldt-Universität wirkt.
Nur vordergründig geht es bei dem Urteil des BVG um die zahlenmäßig geringe Gruppe der sog. „Intersexuellen“, also von Personen, die aus biologischen Gründen nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Im vorgeblichen Bemühen des Gesetzgebers, diese Personengruppe nicht zu „diskriminieren“, steckt leider nur die halbe Wahrheit.
Der entscheidende Punkt ist – und hier sind wir Christen direkt angesprochen – dass die Karlsruher Richter wie selbstverständlich von der Existenz eines „dritten Geschlechtes“ ausgehen. Wie dieses definiert sein soll, darüber schweigen sich die Hüter der Verfassung aus. Verständlicherweise, möchte man sagen, denn ein „drittes Geschlecht“ gibt es nicht.
Gottes Schöpfungsordnung sieht genau zwei Geschlechter vor: Mann und Frau. Und beide lassen sich anhand anatomischer Merkmale in der Regel sehr genau unterscheiden. Alles andere entspringt der blühenden Phantasie selbsternannter Gender-Aktivisten.

Es ist ein Symptom der Glaubenskrise in den westlichen Ländern, dass selbst in kirchlichen Kreisen der Widerstand gegen derartige antichristliche Zumutungen nur spärlich aufflackert. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat, wie immer hart am Zeitgeist segelnd, die Entscheidung des BVG als „nachvollziehbar“ bezeichnet.
Will man denn nicht sehen, dass dieses Urteil sowie der ganze Gender-Unsinn nur einem einzigen Zweck dient, nämlich dem Generalangriff auf die traditionelle und womöglich sogar noch christlich geprägte Ehe zwischen Mann und Frau?

Doch auch wenn in deutschen Standesämtern nun bald drei (oder 10 oder 50) Geschlechter zur Auswahl stehen: Weder die göttliche Schöpfungsordnung, die „nur“ aus Mann und Frau  besteht, noch die sakramentale Ehe sind durch juristische Kapriolen wirklich gefährdet. Die Ebene des Göttlichen ist dem Gender-Unsinn schlechterdings nicht zugänglich.
Es wird nur offensichtlich, dass der nun auch im BVG angekommene gesellschaftliche Mainstream nichts weniger vorhat, als die Grundlagen unserer christlich-abendländisch geprägten Kultur in Trümmer zu legen. Wenn dies nun vielen Christen im Lande endlich bewußt wird, hat die Entscheidung des BVG sogar noch eine gute Seite.    
Hardi Helmut Schumny
Mitglied im Bundesvorstand der „Christen in der AfD – ChrAfD“

Quelle: http://www.chrafd.de/index.php/75-kein-drittes-geschlecht-nirgends
Siehe hier die Kritik der Bestseller-Autorin Christa Meves an diesem BVG-Urteil: https://charismatismus.wordpress.com/2017/11/19/mann-und-frau-im-schoepfungsplan-gottes/

Kommentare

3 Antworten

  1. Richtig – die tatsächliche Diskriminierung Intersexueller liegt ja nicht darin begründet, dass ihre Gestalt in Wahrheit ein „drittes Geschlecht“ wäre, das man ihnen stets abgesprochen hat. „Geschlecht“ ist ein biologischer Begriff und bedeutet die naturhafte Sexualität zur Fortpflanzung und auch „Geschlechter“ im Sinne von Stammtafeln.
    Intersexualität ist eine Missbildung und nichts „Eigenes“ – so wie Leute, die mit einem Klumpfuß geboren werden keine eigenständige Spezies ausmachen.
    Die tatsächlich vorhandene Diskriminierung der Intersexuellen ist ebenso wie bei anderen Missbildungen auf die Missbildung bezogen.
    Man schmäht diese Menschen, weil sie nicht gesund sind, weil sie nicht „normal“ sind. Im tiefsten Grunde schmäht man sie, weil sie prinzipiell unfruchtbar sind – das ist der eigentliche Grund.
    Die Deklaration des Missgebildeten und Kranken als „Normales“ wird jedoch das Problem der tiefsitzenden Diskriminierung nicht lösen, sondern noch mehr vertiefen.
    Es ist wie mit den Homos: in meinmer Jugend wurden sie eigentlich kaum diskriminiert unter Kindern und Jugendlichen. Heute schreien sich selbst 5jährige schon hinterher „Du schwule S…“
    Das BVerfG erwiest mit diesem Unsinn den Betroffenen einen Bärendienst insofern, als es diesen absurden Begriff vom „3. Geschlecht“ einführt.
    Nur Mitgefühl und Respekt vor jedem Leben, nur die tiefe Überzeugung, dass in jedem Menschen der Geist Gottes als Odem eingegeben ist, und dass Missbildungen und Behinderungen unter allen Verwundungen des menschlichen Wesens noch die geringste Problematik darstellen, weil die Betroffenen moralisch in keiner Weise verformt sind (was aber auf manchen „Formschönen“ auf tragische Weise zutrifft), kann einen Menschen und eine Gesellschaft davon abhalten, solche Menschen zu quälen und zu beleidigen.

    1. Wie aus diesem Artikel zu entnehmen ist, gibt es Formen von Intersexualität, die nicht unfruchtbar bleiben müssen:
      http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/das-dritte-geschlecht-was-bedeutet-intersexualitaet-a-1177033.html
      Die Stellungnahme und Einordnung der röm.-kath. Kirche zum Thema Intersexualität wäre interessant. Da Intersexuelle medizinisch nicht eindeutig zugeordnet werden können, ist für die behördlichen (z.B. Pass usw.) und teilweise gesellschaftlichen Belangen (z.B. m/w WC) eine Regelung notwendig. Verdrängung, Marginalisierung oder Tabuisierung ist nicht hilfreich und verhindert falsche Tendenzen nicht.

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