Top-Beiträge

Links

Christi Missionsbefehl gilt allen Christen: zur Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts

Von Prof. Dr. Hubert Gindert

Jesus Christus sagte bei seiner Himmelfahrt: „Geht hin in alle Welt und verkündet allen die frohe Botschaft!“ (Mkmedia-374284-2 16,15) 

In alle Welt? Ja, in alle Milieus! Auch in Kitas, Schulen, Beratungs- und Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Jesus Christus sagte nicht, verkündet das Evangelium arbeitsteilig. Es gibt zwar unterschiedliche Formen der Glaubensverkündigung, aber Jesu Auftrag gilt allen Christen.

Ein Krankenpfleger hat heute aufgrund seiner Präsenz und Zuwendung an Patienten oft mehr Möglichkeiten zum wirksamen Glaubenszeugnis als ein Priester.

Und an einer Schule spricht nicht nur der Religionslehrer über die Lehre der Kirche. Auch ein Biologielehrer, der beispielsweise Sexualkunde gibt, kann dabei die Sicht der Kirche über die Sexualität oder eine neuheidnische Auffassung darlegen.

Als die Apostel in Jerusalem caritative Dienste einrichteten, setzten sie nicht irgendwelche Leute, sondern glaubensstarke Männer als Diakone ein. Einer von ihnen, nämlich Stephanus, wurde zum ersten Märtyrer der Kirche.

Die Kirche beschäftigt heute mehr als 700.000 hauptamtliche Mitarbeiter, davon 590.000 in den Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder kirchlichen Krankenhäusern.christus

Es geht in diesen Institutionen in kirchlicher Trägerschaft nicht primär darum, dass sie fachlich ebenso gut oder besser sind als die konkurrierenden kommunalen oder staatlichen Einrichtungen, sondern, ob darin ein unterscheidend christlicher Geist spürbar wird, z.B. ob im Kinderhort gebetet oder im Krankenhaus die Zuwendung des barmherzigen Samariters erfahrbar ist.

Wie kann mit dem Dienst am Menschen ein Glaubenszeugnis vermittelt werden? Wenn jemand den Glauben der Kirche teilt und auch praktiziert!

Das beschreibt das heutige Problem kirchlicher Einrichtungen: Die Kirche findet nicht mehr die Menschen, die den Glauben der Kirche und ihre Moralverpflichtungen akzeptieren. Das Hauptproblem stellen wiederverheiratete Geschiedene und homosexuelle Angestellte, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, dar. 

Damit standen die Bischöfe der deutschen Ortskirche in ihrer Entscheidung vom 27.4.2015 vor einem Scheideweg: nämlich, kirchliche Einrichtungen dem Geist der Zeit anzupassen oder bei ihrem eigentlichen Auftrag zu bleiben.

Es ist die Problematik, die Papst Benedikt XVI. am 25. September 2011 in seiner bekannten Freiburger Rede, mit der ihm eigenen Präzision, beschrieben hat: 

„Um ihrem eigentlichen Auftrag zu genügen, muss die Kirche immer wieder die Anstrengung unternehmen, sich von1_0_668126 dieser ihrer Verweltlichung zu lösen und wieder offen auf Gott hin zu werden…d.h. natürlich nicht, sich aus der Welt zurückzuziehen, sondern das Gegenteil.

Eine vom Weltlichen entlastete Kirche vermag gerade auch im sozial-caritativen Bereich den Menschen, den leidenden wie ihren Helfern die besondere Lebenskraft des christlichen Glaubens zu vermitteln. Der Liebesdienst ist für die Kirche nicht eine Art Wohlfahrtsaktivität, die man auch anderen überlassen könnte, sondern es gehört zu ihrem Wesen, ist unverzichtbarer Wesensausdruck ihrer selbst.“

Die deutschen Bischöfe haben sich zu gut zwei Drittel dafür entschieden, ihre kirchlichen Einrichtungen an den Wünschen der veröffentlichten Meinung und der katholischen Organisationen im ZDK auszurichten.

Diese Entscheidung wird zurecht als eine „deutliche Zäsur für die katholische Kirche in Deutschland“ bezeichnet. Der Präsident des ZdK sprach von einem substantiellen Paradigmenwechsel in der Anwendung kirchlichen Rechts“ (Tagespost 7.5.15).

Niemand hat die Mehrheit der Bischöfe zu ihrem Beschluss gezwungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20.11.2014 die kirchlichen Rechte in Bezug auf die Einforderung der bisherigen Loyalitätsverpflichtungen bestätigt. ???????

Die Festlegung der Kriterien und die nähere Bestimmung hat danach nicht der Staat vorzunehmen. Das liegt in der Verantwortung der Kirche als Arbeitgeber / Die Kirche konnte nach dem BVG-Urteil weiterhin von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie den kirchlichen Glauben teilen und die Moralvorstellungen der Kirche auch persönlich einhalten.

Weiterhin sollen „allerdings strengere Anforderungen für pastoral-katechetische und bischöflich besonders beauftragte Mitarbeiter“ gelten (kathnet 5.5.2015). Es gibt aber keinen „Automatismus“.

Wer wird die deutsche Ortskirche wieder zu ihrem eigentlichen Auftrag zurückführen? Rom? Eigene Einsicht? Bischöfe, die die deutsche Ortskirche als „Filiale Roms“ sehen, wohl kaum.

Vielleicht das, was Papst Benedikt XVI. in seiner o.a. Rede angedeutet hat: „Die Geschichte kommt der Kirche in gewisser Weise durch die verschiedenen Epochen der Säkularisierung zu Hilfe, die zu ihrer Läuterung und inneren Reform wesentlich beigetragen haben“.

Papst Benedikt XVI. mag hier auch an die Säkularisation von 1803 gedacht haben. Auch katholische Historiker konzedieren, dass die deutsche Ortskirche nicht mehr die Kraft zur Selbstreform besaß, weil Bischöfe teilweise mehr Reichsfürsten als Hirten ihrer Gläubigen waren. Das Eingreifen von außen war notwendig geworden.

Unser Autor Prof. Dr. Hubert Gindert ist Vorsitzender des „Forum Deutscher Katholiken“ und Herausgeber der Monatszeitschrift DER FELS

Kommentare

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

März 2024
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Blog Stats

660899
Total views : 8709633

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.