Top-Beiträge

Links

Corona-Berichterstattung auf Kuba: Hohe Geldstrafen gegen kritische Journalisten

Kritische Berichterstattung über die Bekämpfung der Viruspandemie wird vom kommunistischen Regime auf Kuba schnell bestraft. Die Journalistin Mónica Baró Sánchez musste nach einem zweistündigen Verhör eine Geldstrafe von 3.000 Pesos – umgerechnet etwa 110 Euro – zahlen.

Die 26-jährige Camila Acosta, die für die News-Webseite Cubanet schreibt, wurde mehrfach verhört. Sie hatte über den Mangel an Nahrungsmitteln, Medikamenten und Toilettenartikeln berichtet, schreibt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Eine Berichterstattung über Probleme in der Corona-Krise wird systematisch erstickt, so wie jede regimekritische Publizistik auf Kuba.

Camila Acosta wurde mit einem Strafverfahren bedroht, wenn sie ihre journalistische Arbeit nicht sofort beende. Die Rechtsverordnung 370, die die Internetnutzung auf Kuba regelt und damit auch die Kontrolle der Regierung über die Onlineaktivitäten ihrer Bürger, bietet die juristische Grundlage für die willkürliche Bestrafung kritischer Berichterstattung durch die Behörden.

Bereits zwölf regimekritische Journalisten, die das Internet nutzen, wurden mit Geldstrafen in Höhe von 3000 Pesos bestraft. Der Journalist Roberto Quiñones wurde sogar zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er über den Prozess gegen einen evangelischen Pastor berichtet hatte.

Kubanische Menschenrechtsaktivisten und Journalisten haben eine Petition gegen diese Rechtsverordnung gestartet, die von der IGFM, die auf Kuba durch eine Sektion vertreten ist, unterstützt wird.

Die Rechtsordnung 370 trat am 4. Juli 2019 in Kraft und reguliert den Einsatz neuer Technologien, die Aufsicht über kabellose Netzwerke und reguliert die politische Anpassung bei Online-Veröffentlichungen.

Martin Lessenthin (siehe Foto), Vorstandssprecher der IGFM kritisiert:

„Wer sich kritisch äußert oder nur über Probleme berichtet, die verschwiegen werden sollen, muss mit hohen Geldstrafen rechnen oder damit, dass die technische Ausstattung konfisziert wird. Artikel 68 der Rechtsverordnung 370 besagt unter anderem, dass die Verbreitung von Informationen über das Internet, die gegen ‚soziales Interesse, Moral, gute Sitten und die Integrität der Menschen verstoßen‘ verboten sind. Dies ermächtigt die kubanische Diktatur, jederzeit jeden regimekritischen Berichterstatter einzusperren oder anders zum Schweigen zu bringen.“

Mehr Infos zur Menschenrechtslage auf Kuba: www.igfm.de/kuba

Kommentare

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

683538
Total views : 8762401

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.