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Die CSU hält Grünen „Irreführung“ vor

CSU-Pressemeldung über Gutachten zu einem Gesetzentwurf der Grünen

Die Fraktion der Grünen hat heute in einer Pressemitteilung ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Martin Kment veröffentlicht, das vom CSU-Landtagsabgeordneten Erwin Huber zum Thema Flächenverbrauch in Auftrag gegeben wurde.

Huber, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, nimmt dazu folgendermaßen Stellung:

„Die Pressemitteilung der Fraktion der Grünen ist eine bewusste Irreführung. Das Gutachten bezieht sich an keiner einzigen Stelle auf das aktuell angestrebte Volksbegehren der Grünen, sondern auf einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ‚zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch‘ (Landtagsdrucksache 17/16760). Beide Initiativen sind nicht identisch!“

In der CSU-Pressemeldung heißt es weiter:

Die Grünen zitieren in ihrer Pressemitteilung  aus dem Zusammenhang gerissene Einzelbemerkungen des Gutachtens, sie ignorieren jedoch völlig das Ergebnis der Abwägung. Das Gutachten kommt entgegen der Behauptung der Grünen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion verfassungswidrig ist.

„Wenn man schon zitiert, dann sollte man es ehrlich tun und sich nicht nur den Punkt herausgreifen, der einem parteipolitisch gerade in den Kram passt“, sagt Huber und fügt hinzu: „Ganz besonders, wenn man das Gutachten nicht selbst in Auftrag gegeben hat und mit der Veröffentlichung womöglich sogar das Verwertungsrecht anderer verletzt.“

Ziel der CSU-Fraktion ist es laut Huber, in Zusammenarbeit mit den Kommunen Flächen einzusparen, nicht gegen sie:

„Eine pauschale Flächenobergrenze ist in Bayern mit 2.056 Gemeinden nicht umsetzbar, da sie die unterschiedliche Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeit unserer Kommunen und die Steuerung von regionalen Entwicklungsmöglichkeiten zu stark einschränken würde.“

Der Gesetzentwurf, mit dem sich das Gutachten von Herrn Prof. Kment beschäftigt, wird am 8. Februar im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Wenn die Grünen etwas missbrauchen, dazu noch bewußt fehlinterprätieren, dann sollte die CSU hier eine dementsprechende Staatsanwaltliche Ermittlung in die Wege leiten.
    Wenn heutzutage jeder bestraft wird, wenn er einen Schnappschuss irgendwie öffentlich macht, dann ist dies nichts anderes.

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