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CSU-Politiker Peter Gauweiler zu Syrien: Internationalen Strafgerichtshof anrufen

Der Bundesminister des Auswärtigen, Guido Westerwelle, hat sich dafür ausgesprochen, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Einsatzes chemischer Waffen in Syrien anzurufen.

Dazu erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder und der Vorsitzende des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, Dr. Peter Gauweiler:

”Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative unseres Außenministers Guido Westerwelle, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mit dem Einsatz von chemischen Waffen in Syrien zu befassen. Dieser Vorstoß, der auch aus den Reihen des Deutschen Bundestages gekommen ist, weist einen durch das Völkerrecht vorgegebenen Weg.

Der UN- Sicherheitsrat soll den Verdacht des konkreten Giftgaseinsatzes in Syrien dem Ständigen Internationalen Strafgerichtshof vorlegen, damit der Gerichtshof – und damit das unabhängige Organ der Weltstrafjustiz, das genau für einen solchen Fall vorgesehen ist – den Fall untersuchen lässt. Der Sicherheitsrat ist nach seinem Statut zu einer solchen Vorlage ermächtigt.

Der Gerichtshof ist der richtige Ort, an dem sich die Verantwortlichen für diesen unverzeihlichen und schrecklichen Bruch des humanitären Völkerrechts vor der gesamten Staatengemeinschaft verantworten müssen. Deutschland mit unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel wird sein internationales Gewicht bei unseren Freunden und Partnern einsetzen, um diesen völkerrechtlich vorgegebenen Weg zu beschreiten.“

Kommentare

3 Antworten

  1. Dann aber auch die unvorstellbare Kriegsverbrechen des Oberst/General Klein, der 150 Kinder und Jugendliche bei lebendigem Leibe unweit ihres Heimatdorfes verbrennen lies. Er hat gegen das deutsche GG versstoßen (art.26), indem er in böswilliger Absicht eines verfassungswidrigen Angriffskrieges gegen ein Land, das uns nicht getan hat, dort eingedrungen ist und diese verbrecherische Gewalt ausgeübt hat. Dazu wurde er von den Sieg-Heil-Brüller-Parteien im Reichstag beauftragt, auch die gehören vor den internationalen Strafgerichtshof.

    1. Guten Tag,
      Ihr Text erweckt den irreführenden und verleumderischen Eindruck, als habe General Klein bösartig und absichtlich 150 Kinder und Jugendliche (die Zahl stimmt übrigens auch nicht) „lebendig verbrennen“ lassen.
      Hier die Fakten aus einem Focus-Artikel: „Klein hatte in Afghanstan die Bombardierung zweier Tanklastzüge in der Nähe von Kundus veranlasst. Ein US-Kampfjet warf daraufhin zwei 500-Pfund-Sprengkörper ab. Mehr als hundert Menschen starben – darunter auch zahlreiche unschuldige Zivilisten.“ – Es wurden damals mehrfache Anzeigen gegen den General erstattet, er wurde aber juristisch komplett entlastet, es gab keine Anklage gegen ihn, geschweige eine Verurteilung.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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