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Dannenberg: Chefarzt-Beschluß gegen Abtreibung verdient höchste Anerkennung

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Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), erklärt zur Ablehnung von Abtreibungen durch den Chefarzt Thomas Börner in der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinick, Dannenberg: baby_hand_abtreibg_cdl11_a4357ad790
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„Mit seiner Entscheidung, keine Abtreibungen mehr durchzuführen, hat Chefarzt Thomas Börner gezeigt, daß er sich als Arzt und Christ ernsthaft seinem Gewissen und dem hippokratischen Eid verpflichtet sieht und das tatsächlich brutale Geschehen der Abtreibung eines lebensfähigen Kindes nicht als normale „Gesundheitsdienstleistung“ anerkennen kann.
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Das Recht auf Leben ist das zentrale Grundrecht unserer Rechtsordnung, das allen anderen Menschenrechten voran steht. Eine Abtreibung bedeutet immer, daß dieses Recht mißachtet und ein menschliches Leben aktiv und willentlich beendet wird.
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Jeder Rechtsstaat ist daran zu messen, wie sehr er sich für den Schutz jedes menschlichen Lebens wirklich einsetzt.
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Wenn heute mindestens jede sechste Schwangerschaft mit einer Abtreibung beendet wird, zeigt dies überdeutlich, daß hier gesellschaftlich und politisch sehr dringender Handlungsbedarf besteht. Medizin und Kliniken sollten grundsätzlich dem Lebenserhalt verpflichtet sein und nicht der Tötung Ungeborener.
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Wer als Schwangere zur Geburtsvorbereitung eine gynäkologische Klinik aufsucht, sollte wissen, ob im Nachbarzimmer vielleicht parallel abgetrieben wird. Es bleibt ein Skandal, wenn diese Abtreibungen in aller Regel auch noch von der Krankenkasse, d.h. von den Beiträgen aller Versicherten bzw. später von allen Steuerzahlern unfreiwillig bezahlt werden. Leben.usa
Unsere Rechtsordnung kennt kein angebliches „Recht auf Abtreibung“, auch wenn inzwischen, angesichts der Gleichgültigkeit des Gesetzgebers und der Gesellschaft, gegenüber den bleibend hohen Abtreibungszahlen dieser Eindruck vorzuherrschen scheint. Aktuelle Umfragen (INSA 10/2016) zeigen aber, daß immerhin mehr als 40 Prozent aller Bürger Abtreibungen grundsätzlich ablehnen.
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Eine Abtreibung bleibt rechtlich eine unter bestimmten Bedingungen geduldete Straftat. Als Christdemokraten für das Leben (CDL) danken wir daher sowohl dem Chefarzt als auch dem Klinikchef Markus Fröhling, daß sie sich in ihrer Klinik dem Wohl der Frauen und Mütter und nicht der Beendigung des Lebens der Ungeborenen verpflichtet sehen.
 
Viele Frauen besuchen, wie internationale Untersuchungen zeigen, zudem den Ort einer Abtreibung und die entsprechende Praxis oder Klinik danach nicht wieder, weil dies sie psychisch zu sehr belastet. Auch darin ist erkennbar, daß Abtreibungen zwar „Alltag“ geworden sind, dennoch ein Tötungstabu für die Beteiligten nicht ohne Folgen überschritten wird.
Ärzten, Hebammen und Kliniken, die aus christlichen oder anderen Motiven heraus die aktive Durchführung von Abtreibungen ablehnen, verdienen höchsten Respekt und Anerkennung, denn sie zeigen, daß sie sich wirklich unerschrocken und selbstlos für das Leben jedes Menschen glaubwürdig einsetzen wollen. Hoffentlich findet dieses positive Beispiel viele weitere entschiedene Nachahmer!“
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Christdemokraten für das Leben e.V., Kantstr. 18 in 48356 Nordwalde
Tel.: 0 25 73 – 97 99 391 /  Fax: 0 25 73 – 97 99 392
E-Mail: info@cdl-online.de  /  Internet: www.cdl-online.de
 

 

Kommentare

3 Antworten

    1. Sehr geehrter Herr Waterinckx,

      Sie irren sich gewaltig., eine Abtreibung hat mit „Mord“ nichts zu tun, denn ein Mord i.S.d. § 211 StGB begeht, wer einen Menschen aus niederen Beweggründen tötet.
      Ein Embryo ist kein Mesch, sondern nur eine Biomasse, diese Biomasse kann man nicht „töten“, weil diese Biomasse kein Lebewesen ist, also nicht „lebt“. Durch Abtreibung wird verhindert, dass der Embryo zu einem Lebewesen, zu einem Menschen wird. Das ist aber was anderes als töten.
      Und die Frage nach den „niederen Beweggründen“ entfällt von alleine. Da ein Embryo kein Mensch ist und auch nicht lebt, kann dagingestellt sein, ob eine Frau aus „niederen“ oder „höheren“ Beweggründen abtreibt.
      Jedenfalls: Ein „Mord“ ist Abtreibung nicht.
      Hoffe, Sie überzeugt zu haben.
      Freundlichen Gruß
      Clarissa Steiner

      1. Guten Tag,
        nicht nur das Bundesverfassungsgericht widerspricht seit jeher Ihrer Auffassung, wonach der Embryo nur „Biomasse“ und „kein Lebewesen“ sei, sondern auch die moderne Biologie und Embryologie.
        Übrigens kam ich 10 Wochen früher als normal zur Welt. Ob ich da schon ein Lebewesen war? Ist ja aus Ihrer Sicht wohl recht fraglich, denn Abtreibung ist in bestimmten Fällen auch nach dem 3. Monat straffrei.
        Wenn Sie sich Fotos von ungeborenen Kindern im 3. Monat anschauen (z.B. im Buch „Ein Kind entsteht“ von Lennart N.), dann wird Ihnen klar, daß Sie sich etwas vormachen.
        Freundlichen Gruß
        Felizitas Küble

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