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Das Grundgesetz und die „Homo-Ehe“: Wer bestimmt über Recht und Kultur?

Mathias von Gersdorff

Der Streit um die „Ehe für alle“ konzentriert sich zurzeit auf die Frage, ob dieses neue Gesetz zuvor einer Änderung des Grundgesetzes bedurfte.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Ehe ging nämlich systematisch davon aus, dass eine Ehe aus einem Mann und einer Frau besteht. Gerade deshalb  – so erklärte Karlsruhe vor Jahren – könne die sog. Lebenspartnerschaft nicht als eine Konkurrenz zur Ehe angesehen werden. Daher ist auch die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Ehe gemäß § 6 GG gewahrt.

In seinem Urteil aus dem Jahr 2002 stellte das BVG fest: „Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist.“

Bundesjustizminister Heiko Maas, einer der rabiatesten Verfechter für die Öffnung des Ehegesetzes in der vergangenen Legislaturperiode 2013 bis 2017  –  ist bekanntlich (und neuerdings) der Auffassung, eine Änderung des Grundgesetzes sei nicht notwendig.

In einem Kommentar für die „Welt“ vom 7. Juli 2017 erklärte er: „Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass nur Mann und Frau eine Ehe eingehen können. Es kommt allein auf das Begriffsverständnis von „Ehe“ an. Auch der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes, damit gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft heiraten können.“

Heiko Maas behauptet im Grunde, dass der Begriff „Ehe“ nicht eindeutig definiert ist und sich ständig verändert. Konsequenterweise müsste er fordern, dass der Bundestag das Ehegesetz dem sich neu etablierenden Begriff von „Ehe“ anpassen müsste. Sollte nächstes Jahr beispielsweise das Volk der Auffassung sein, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann, so müsste der Bundestag das Gesetz vom 30. Juni rückgängig machen.

Die Argumentation von Heiko Maas kennt man auch aus einem anderen Bereich: Gender.

Hier ist selbst die menschliche Natur in ständiger Veränderung. Der Einzelne ist ständig dabei, seine sexuelle Orientierung zu verändern. Mal ist er Mann, mal ist er Frau, mal ist er eine Mischung von beidem in unterschiedlichen Proportionen.

Wer so denkt, braucht gar keine Verfassung. Für ihn ist die Kultur oder besser gesagt der Zeitgeist die absolute Richtschnur für politisches und gesellschaftliches Leben.

Daraus ergeben sich zwei weitere Fragen:

1. Wer definiert, was die herrschende Kultur ist?

Die Zeitungen? Das Fernsehen? Die Kulturbranche? Die Demoskopen? Der „Volkswille“? Die „wissenschaftliche“ Dialektik wie im Kommunismus?

Wie dem auch sei: Recht wird in dieser Welt von demjenigen definiert, der die Deutungshoheit über die Kultur besitzt. Kultureller Einfluss ersetzt geradezu das Recht. Wer gesellschaftlichen Einfluss besitzt, der definiert auch, was Recht ist. Er bestimmt also, was die Ehe ist, was Eigentum ist, was „Recht auf Leben“ ist etc.

2. Wie kann sich der einzelne Bürger gegenüber einem Kultur-Hegemon schützen?

Eigentlich gar nicht: Wird die Kultur (bzw. jene, der bestimmen kann, was die herrschende Kultur ist) zur Richtschnur für das Recht und für das politische Leben, verschwinden  die Grundrechte und die Rechtsgüter. Alles wird zur Manövriermasse eines Kultur-Hegemons.

Ist das hier Beschriebene übertrieben?

Wer die Debatte um die sog. „Homo-Ehe“ begleitet hat, konnte sehen, mit welcher Aggressivität die Gegner behandelt wurden. Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckardt verstieg sich sogar in der Behauptung, wer sich gegen die „Ehe für alle“ ausspreche, sei ein „A…loch“ – und ähnliche Aussagen gab es zuhauf. Dass man homophob sei, war noch das Mildeste.

Im Grunde ging es nicht um Argumente, sondern um die verbale Vernichtung des Andersdenkenden – unter dem Vorwand der Bekämpfung von Diskriminierung!

Man muss deshalb davon ausgehen, dass die politischen Auseinandersetzungen in Zukunft mit zunehmender Aggressivität geführt werden, denn es geht nicht mehr um die Suche nach der Wahrheit und nach dem, was rechtens ist, sondern um die brutale Durchsetzung der eigenen Sichtweise –  egal, wie falsch diese sein kann.

Unser Autor Mathias von Gersdorff aus Frankfurt leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ und veröffentlicht aktuelle Kommentare u.a. hier: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/

Kommentare

5 Antworten

  1. Nun ja, dass die Grünen sich auf die Seite der FDP stellen, wo die Kinder auch mehrere Elternpaare haben können und das durch ein Vertragsrecht geregelt werden muss, logo. Es ist auch nicht verkehrt, die Gleichberechtigung einer Ehe mit einem Tier, welches Ehepflichten erfüllt, zu fordern, und ganz natürlich, dass KGE dafür plädiert. Wir verbessern das Gesetz von Khomeni, der erlaubt, eine Ziege des Nachbardorfes für einen Mann als Liebesdame zu begehren, aber nicht im eigenen Dorf, wo die Ziege dann vielleicht auf dem Speiseteller landet und allein der Gedanke an den menschlichen Partner einem die Knochen im Halse stecken lässt. Mit der Ehe für alle sind sowohl die Tiere als Ehepartner versorgt, als auch Kinderbräute, die dadurch Rechtsanspruch erwerben.

  2. Es fällt immer schwerer, die Fassung zu behalten, ob der grünen Bumspartei, die nicht weiß wohin mit ihrer überschüssigen Sexualenergie. Mir ist einfach nur übel. Selbst der wehrlose Pflegefall soll besprungen werden auf Rezept, die Kinder sich schon sexuell orientieren, und wenn der Bericht bei Islamnixgut keine Ente ist, fordert Katrin Göring-Eckart, einst EKD-Vorsitzende, Eröffnende des Kirchentages 2017, das Recht auf Sodomie ein. Unsere armen treuen Nutztiere und Mitgeschöpfe wären damit für den sexuellen Missbrauch freigegeben. Die Grünen sind die treibende Kraft, damit Deutschland bald islamisch wird und Khomeni erlaubte es den Männern, mit der Ziege des Nachbardorfes sexuell zu verkehren. Diese grüne Partei, die in Wahrheit ultrarot ist, ist der Brechreiz jeder anständigen Zivilisation und jedes anständigen Bürgers.

  3. Auf youwatch, der andere Journalismus, habe ich jetzt einen Artikel über Perversion gefunden, wo das Gesundheitsministerium angeblich Broschüren in Umlauf bringen wollte, wie man selbst die Kleinsten in Windeln erotisch animieren soll, mir ist kotzübel und auf so einen Dreck stehen Grüne, die den Menschen nur als Sexualobjekte, ähnlich wie Gebrauchsgegenstände sehen. Solche Parteien, die die Würde des Menschen verletzen, gehören endgültig verboten, jene Autoren, die diese pädophilen geisteskranken Schriften zum Kindesmissbrauch verfassen, weggesperrt und Politiker, die auch noch im Gesundheitsministerium dafür geworben haben sollen, gefeuert. Es kam aber der Hinweis, dass diese übelste Schmierschrift zum kotzen schon vor 10 Jahren aus dem Verkehr gezogen wurde wegen der Proteste. Stammt das noch aus der rot-grünen Ära oder der schwarzen Ära, denn bei der Frühsexualisierung sind sich unsere Einheitsparteien sehr einig.

  4. Ihre Frage ist vollkommen berechtigt: wer hat wann und wo den „Ehebegriff“ gewandelt? Ich wars jedenfalls schon mal nicht und ich weiß, dass es außer mir noch ein paar gibt, die es nicht waren.
    Ein solcher Wandel müsste eigentlich erst einmal verifiziert und nicht einfach nur behauptet werden!
    Wie ich oft sagte, ist der Begriff der Ehe seit alters her und in allen Kulturen und Zivilisationen dieser Erde niemals anders als die Verbindung von Mann und Frau verdtanden worden. Ihr Zweck ist die Fortpflanzung und die gegenseitige Unterstützung dabei. Im Rahmen der religionen erfolgen dann noch jeweils unterschiedliche spirituelle Deutungen oder auch nicht, aber der Grundbegriff ist überall gleich verstanden.
    Ein „Wandel“ eines rein naturrechtlichen Begriffs ist aber undenkbar.

    Denkbar ist eine positive Rechtssetzung, was Partnerschaften betrifft, aber das kann man dann nicht zwingend als Ehe ansehen, nur weil es vielleicht auch in der Ehe vorkommt. Nur weil Eheleute. Ein Apfel ist auch nicht eine Kuhglocke, nur weil beides irgendwo dranhängt und eine bauchige Form hat.

    Man kann über die Oberflächlichkeit und fast debile Begriffstutzigkeit, die von den Volksvertretern zelebriert wird, nur erschüttert sein.

    Ich finde es okay, wenn Homosexuelle sich rechtlich aufeinander verpflichten können, aber das ist keine Ehe, und vor allem sollte man Dritte hier nicht hineinziehen, die nicht selbst entscheiden können, ob sie das wollen, weil sie noch nicht geschäftsfähig sind: nämlich Kinder. In letzterer Sache sehe ich das Hauptproblem und die eigentliche Grundrechteverletzung.

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