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Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in den Zeiten von Corona


Von Birgit Kelle

Eine Familie feiert auf großem Grundstück Ostern, die Polizei klingelt um 21:45 Uhr:

Der Hauseigentümer und Gastgeber fragt nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Den können die Beamten nicht vorweisen. Dann sind sie auch schon drin.

Sieben Polizisten schwärmen in alle Zimmer aus, auch in den Keller, öffnen alle Schränke.  Oben wollen zwei Beamtinnen die Ehefrau des Eigentümers aus dem Bett holen. Sie wehrt sich und wird daraufhin mit Handschellen abgeführt. Sie hat eine Operation hinter sich und Schmerzen.

Alle Anwesenden müssen nun ins Wohnzimmer gehen und dürfen sich nicht von der Stelle bewegen.“

Ja, das Fest war eine Ordnungswidrigkeit, weil zu viele Personen vor Ort. Das gibt normalerweise ein Ordnungsgeld wie bei Falschparken.

Rechtfertigt es das Verhalten der Polizei? Der Hauseigentümer sagt: „Ich versagte ihnen den Zutritt. Als ich die Türe schließen wollte, drückten sie dagegen, ich leistete ab da keinen Widerstand mehr.“

Er hat Strafanzeige erstattet: „Meine Familie ist angegriffen worden, das akzeptiere ich nicht.“

Lesen Sie es selbst nach hier: https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/ist-die-unverletzlichkeit-der-wohnung-durch-corona-gefaehrdet

Dieser Bericht stammt aus demselben Land, das Schwerverbrecher nur mit richterlichem Beschluss abhören darf und auch bei vermuteten Terroristen ohne richterlichen Beschluss nicht die Wohnung stürmen darf, weil sie ein Recht auf Privatsphäre haben.

Birgit Kelle ist Vorsitzende von „Frau 2000plus“ (einem gemeinnützigen Verein)
Kontakt: birgit.kelle@frau2000plus.net

Web: www.frau2000plus.net

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Kommentare

7 Antworten

  1. Liebe Frau Küble, der Link funktioniert nicht :-(. Vielleicht können Sie das ändern. Herzliche Grüße! Ihre Marlis Rahe

    1. Liebe Frau Dr. Rahe,
      Sie meinen vermutlich den Link zur B.Z. (einer Tageszeitung aus Berlin) – bei mir hat es geklappt, ich versuchte es soeben selber (und es funktionierte auch schon vor der Veröffentlichung). Doch für alle Fälle habe ich jetzt den Link noch sichtbar dazugesetzt und hoffe, Sie können nun zum BZ-Artikel von Schupelius gelangen.
      Auch hier nochmal der Link: https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/ist-die-unverletzlichkeit-der-wohnung-durch-corona-gefaehrdet
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  2. Das kann man auch anders sehen.
    Wer bittschön feiert denn , egal was, wenn die Dame des Hauses nach einer Operation sich erst mal erholen sollte.
    Das dürfte nicht mein Ehemann gewesen sein!

    1. Das waren auch meine Gedanken.

      Trotzdem ist das Vorgehen der Polizei völlig unangemessen. Und erschreckend.
      Ob bei einer solchen Ordnungswidrigkeit bei unseren Kulturbereicherern es auch zu solch einem drastischen Einsatz kommen könnte, bezweifle ich.

    2. Vielleicht möchte die Familie einfach mal gerne wieder zusammen sein. Und über Ostern durften ja noch ein paar mehr Personen zusammenkommen.

      Eigentlich auch ein Grundrecht.

      Wenn diese Familienmitglieder alle einen Schnelltest gemacht haben , sehe ich keine Gefahr für das Treffen.
      Ich kenne mehrere Familien , die Schnelltest zu Hause haben, wenn die Kinder und Enkel zu Besuch kommen.

      Die Ehefrau konnte ja im Bett liegen und sich auskurieren. Sie war nicht bei den Gästen.

      Was hier vonstatten ging, ist absolut unverhältnismässig und soll der Bevölkerung Ängste machen.
      Genauso wurde mal eine Wohnung gestürmt, wo 2 Freunde gekocht haben und nichts weiter.
      Auch ein Nachbar, der Gelächter hörte, hatte angerufen.
      Es entsteht noch ein Denunziantentum, wenn weiterhin solche Gesetze wie Ausgangssperre verhängt werden.

      Mich wundert nur, dass die Polizei so was mitmacht.

      Vor kurzem sagte mal ein Einsatzleiter in einer Pressekonferenz: er hat diese friedliche Demo nicht gewaltsam auflösen wollen, das wäre unverhältnismäßig gewesen.

      Respekt!

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