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Das Lebensrecht der Ungeborenen

Von Dr. Josef Bordat

Das Bundesverfassungsgericht erklärte vor 46 Jahren – am 25. Februar 1975 – die 1974 verabschiedete „Fristenregelung“ bei Abtreibungen für verfassungswidrig. Eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft verletze das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben.

Denn: Das „Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ,lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (Urteil des BVerfG vom 25.02.1975, AZ 1 BvF 1/74 u.a. [BVerfGE 39, 1, veröffentlicht in: NJW 1975, 573]).

Diesen Grundsatz zum Lebensrecht des ungeborenen Menschen hat das Bundesverfassungsgericht dann 18 Jahre später noch einmal betont: Das Grundgesetz enthalte keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (Urteil des BVerfG vom 28.05.1993, AZ 2 BvF 2/90 u.a. [BVerfGE 88, 203, veröffentlicht in: NJW 1993, 1751]).

Also: Der in Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz erwähnte Mensch hat keine würde- und rechtlosen Vorstufen. Auch der ungeborene Mensch hat eine einzigartige, unhintergehbare, bedingungslos zu achtende und zu schützende Würde, und infolgedessen kommt dem ungeborenen Menschen auch das Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz zu – ohne Wenn und Aber.

Mehr dazu in meinen Büchern Ewiges im Provisorium (2019)
Würde, Freiheit, Selbstbestimmung. Konzepte der Lebensrechtsdebatte auf dem Prüfstand (2020)

Quelle: https://jobosblog.wordpress.com/2021/02/25/das-lebensrecht-ungeborener/

Kommentare

6 Antworten

  1. Siehe auch den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland dazu und die Epoch Times Deutschland Zeitung zum ideologischen Feminismus und Genderismus und Gender Ideologie und das internationale Schiller-Institut und und Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und Prof. Annica Dahlström und ihre Forschungen zur Gender Ideologie und zum Gender Mainstreaming und zum Genderismus und Gender usw.
    Außerdem auch noch als Kritikerinnen des ideologischen Feminismus nach Alice Schwarzer und Simone DeBeauvoir siehe Birgit Kelle und Eva Hermann als Wertkonservative und die Internetauftritte von Wikimannia und der Soziologin Gabriele Kuby und der christlichen Psychologin Christa Meves. Außerdem auch noch Esther Vilar und Kerstin Steinbach usw.

  2. DER HEILIGE STUHL, DER ISLAM UND DIE UN-MENSCHENRECHTSCHARTA
    ETHIK 2. August 201713
    (Franz Deckenbrock) Die Menschenrechte stellen jene Rechte dar, die einzelne Personen vom Staat einfordern können. Der Heilige Stuhl ist einer der wenigen Staaten, die diese Rechtsforderungen der Vereinten Nationen nach wie vor ablehnen. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention wurde bisher vom Heiligen Stuhl nicht unterzeichnet.

    https://philosophia-perennis.com/2017/08/02/der-heilige-stuhl-der-islam-und-die-un-menschenrechtscharta/

    WARUM WIR IN DER NEUEN VÖLKERWANDERUNG DIE IDEE DER PHILOSOPHIA PERENNIS BRAUCHEN
    ALLGEMEIN 12. November 201712
    Es gibt ein starkes philosophisches und gesellschaftliches Ideal, das wir der islamischen Ideologie entgegensetzen können: es ist jenes der philosophia perennis. Dort, wo alles brüchig ist und aus unseren abendländischen Sicht menschenverachtende Barbaren zunehmend die Macht an sich reißen, bekommt die Besinnung auf das Bleibende, auf von Konventionen, Konfessionen, Religionen, Kulturen und weiteren soziologischen Einflussfaktoren unabhängige Werte, die in einer ebenso unabhängigen Metaphysik wurzeln, eine ganz neue Relevanz.

    https://philosophia-perennis.com/2017/11/12/philosophia-perennis/

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