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Das Limburger Domkapitel und seine fatale Rolle in der Causa Tebartz-van Elst

Von Hans-Michael Müller

Das haben sich die Meinungsführer des Domkapitels von Limburg raffiniert aus-gedacht: erst lange drei Monate nach der Annahme des Amtsverzichts von Bischof Tebartz-van Elst durch den Papst gaben sie eine „Erklärung“ ab… am Tag nach Fronleichnam, einem für viele arbeitsfreien „Brückentag“, einen Tag vor einem WM-Fußballspiel der Deutschen. bildma1

Von dieser „Erklärung“ sollte die Öffentlichkeit offensichtlich möglichst wenig Kenntnis nehmen. Das hat ja auch recht ordentlich geklappt. Dabei verschiebt diese längst überfällige Erklärung die Schuldfrage in der „Causa Limburg“ erheblich!

Das Domkapitel gibt zu, dass die Initiative zum Bau eines Bischofshauses auf dem Limburger Dom-berg vom Domkapitel (!) bereits in den letzten Jahren der Amtszeit von Bischof Kamphaus (!) ausging: „Unsere Vorentscheidung hat das Bistum faktisch gebunden.“

Weiter: „Dazu fehlte uns die rechtliche Zuständigkeit.“   –  Und: Das Domkapitel habe im Verlauf der Baumaßnahmen seit 2008 seiner Kontrollpflicht nicht entsprochen, auch nicht der für das Finanzgebaren des Bischöflichen Stuhls.

Im Klartext: Das Domkapitel hat nicht nur „Fehler“ begangen, wie es so verniedlichend heißt, sondern trägt ein gerütteltes Maß an Mitverantwortung und Schuld an den sogenannten „Limburger Verhältnissen“, die bisher in einer vernichtenden Medieninszenierung allein Bischof  T. v. E. angehängt wurden. Limburg-102

Und deshalb kann in Limburg kein Neubeginn erfolgreich sein, wenn nicht zumindest Domkapitular Günther Geis, die starke Machtfigur schon hinter Bischof Kamphaus, sowie der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz und Vukovar ihrem Bischof in die „Verbannung“ folgen.

Es muss ja nicht gleich „Afrika“ sein, wie man so „anteilnahmsvoll“ und „christlich“ Bischof T.v.E. gewünscht hat…

Man tut Herrn Geis wohl nicht unrecht, wenn man davon ausgeht, dass er für und hinter Bischof Kamphaus mit seinem romkritischen Kurs als Generalvikar die „graue Eminenz“, d i e Machtperson im bischöflichen Ordinariat war und (fast) alles gemanagt hat, was Kamphaus dann ausführte.

Als der Donum-Vitae-Förderer Geis unter Tebartz-van Elst durch Generalvikar Kaspar abgelöst und Weihbischof Pieschl die Betreuung der Caritas übertragen wurde, dürfte T.v.E. seine entscheidenden „Fehler“ gemacht haben. Das war wohl zu viel…!

Auch machte sich T.v.E. nicht beliebter, als er im Auftrag von Papst Benedikt klarstellte, dass Laien keine „Seelsorger“ sein könnten, sondern dieser Begriff Priestern vorbehalten sei.

Fest an der Seite von Geis stand und steht der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz und Vukovar. Der hat (um es in der derzeit aktuellen Fußballsprache zu formulieren) auf T.v.E. noch eingetreten, als der schon am Boden lag.

Und dieser Mann soll jetzt mitentscheidend den neuen Bischof aussuchen und damit einen „Neuanfang“ machen dürfen?  – Da stehe Gott vor!

Und müssten die verleumderischen und ehrenrührigen Anschuldigungen des Vermögensverwaltungsrats Riebel über T.v.E. in Presse und Fernsehen nach der Erklärung des Domkapitels jetzt nicht sogar ein Fall für den Staatsanwalt sein?  –  So ehrenrührig darf Meinungsfreiheit nicht sein! Unter Christen schon gar nicht!

Diese kenntnisreiche Stellungnahme unseres Autors Hans-Michael Müller aus Hanau wurde in der „Tagespost“ (DT) vom 5. Juli als Leserbrief veröffentlicht. Die DT ist eine katholische Tageszeitung aus Würzburg.

Limburg-Foto: Dr. Bernd F. Pelz

Kommentare

5 Antworten

  1. Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/news/2014/07/17/d:_bistum_limburg_will_verm%C3%B6gen_offenlegen/ted-813776
    des Internetauftritts von Radio Vatikan

    Zitat:
    Das Bistum Limburg will am Freitag sein Vermögen offenlegen. Das berichtet Focus-Online am Donnerstag. Damit beschreite das Bistum nach dem Skandal um den neuen Bischofssitz neue Wege. Es sollen die Daten des Bistums, Domkapitels und des Bischöflichen Stuhls sowie einer Stiftung veröffentlicht werden. Damit wäre Limburg die erste Diözese in Deutschland, die das in diesem Umfang vorhabe, sagte der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster. Die Diözese Limburg hatte bereits Ende Dezember angekündigt, künftig bei Finanzfragen „transparenter“ sein zu wollen. Die explodierten Baukosten für die Residenz des damaligen Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst hatten Limburg und weit darüber hinaus eine Debatte über den Umgang mit kirchlichem Vermögen ausgelöst.

    Das sind ermutigende Zeichen, doch es sollte noch weiter gehen und die Gewaltentrennung (analog der Vatikanbank) in finanziellen Belangen muss in den Bistümer eingeführt werden. Eine Gewaltentrennung kann bedeutet, dass mindestens zwei in Finanzangelegenheiten gleichberechtigte Personen, die zudem in unterschiedlichen Organisationsstrukturen sind, für die Finanzen verantwortlich sind. Der eine ist wohl der Bischof und der andere kann auch ein Laie sein, der Fachmann auf dem Gebiet der Finanzen und Bauten ist. Zudem muss organisatorisch sichergestellt werden, dass der Bischof diese Person nicht entlassen oder das Gremium nicht auflösen kann. Es ist selbst sprechend, dass der Bischof über ein ausgeschiedenes Vermögen in eigener Verantwortung verfügen darf. In theologischen und seelsorgerischen Belangen soll der Bischof weiterhin seine Befugnisse behalten, ebenso in Personal Fragen.

    Wenn das nicht kommt und nur so eine „Transparenz“, dann werden wird bald den nächsten Fall TvE haben.

  2. Die neuste Nachricht aus Rom hat mich besonders gefreut. Weise ich doch schon längere Zeit darauf hin, dass in Finanzangelegenheiten der Bistümer auch in Deutschland die Gewaltentrennung eingeführt werden soll. Wenn die finanziellen Entscheide nicht in einer Person vereinigt sind, sondern auf mehrere, gleichberechtigte Fachleute, dann ist eher Gewähr für ausgewogene Entscheide.

    http://de.radiovaticana.va/articolo.asp?c=812440

    IOR wohin? Interview mit dem neuen Direktor

    Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/articolo.asp?c=812440
    des Internetauftritts von Radio Vatikan

    (…) Jean-Baptiste de Franssu löst Ernst von Freyberg an der Spitze des vatikanischen Finanzinstituts IOR ab. Freyberg hatte in den letzten 17 Monaten eine erste Reformrunde am IOR durchgeführt, dabei wurden vor allem die Konten eines nach dem anderen durchleuchtet, über 3.000 von ihnen geschlossen und zum ersten Mal ein Jahres-Geschäftsbericht veröffentlicht. (…) Franssu hat schon mehrfach mit dem Papst gesprochen und dabei den Eindruck bekommen, Franziskus erwarte sich vom IOR erstens finanzielle Mittel, „um den Armen zu helfen und den Glauben zu verbreiten“. Zweitens: mehr Transparenz. Und drittens: „völlige Übereinstimmung mit den internationalen Normen und Gebräuchen“.

    http://de.radiovaticana.va/articolo.asp?c=812230

    Kardinal Pell: Abschied von der Ära der Skandale

    Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/articolo.asp?c=812230
    des Internetauftritts von Radio Vatikan

    (…) Kardinal George Pell (…): „Wir werden uns darum bemühen, regelmäßig zu erklären, was wir tun! In meiner Zeit als Bischof habe ich herausgefunden: Je akkurater die Informationen sind, die man gibt, desto weniger Raum bleibt für Phantasie und Spekulation. Sobald wir also substantielle Fortschritte zu vermelden haben, werden wir das öffentlich tun.(…). Vor allem im Wirtschafts- und Finanzbereich des Vatikans zieht Pell einen dicken Schlussstrich unter die bisherige Praxis. „Wir zielen auf eine substantielle Transparenz: Es wird Jahresberichte geben, mit einem auswärtigen Untersuchungsverfahren. Wir hoffen, noch vor Jahresende – auf jeden Fall ziemlich bald – einen Generalrevisor zu haben, einen Buchprüfer mit Sondervollmachten. Er soll unabhängig sein und in der Lage, jederzeit überall hinzugehen. Natürlich haben wir auch eine Investment-Politik nach ethischen Kriterien. Auf lange Sicht wollen wir im Finanzmanagement eine Art Modell werden – statt eine Quelle immer neuer Skandale.“ Die Einrichtung des vatikanischen Wirtschaftsrates und des vatikanischen Wirtschaftssekretariats sind eine wichtige Neuerung für den Heiligen Stuhl, und zwar aus zwei Gründen: Der Rat ist kein Beratungsorgan des Sekretariats, sondern das Sekretariat legt umgekehrt dem Rat gegenüber Rechenschaft ab. Es ist also der Rat, der die grundlegenden Entscheidungen trifft und dem Heiligen Vater gegenüber Empfehlungen ausspricht. Das gehört zu einem System der „checks and balances“, der Gewaltenteilung. Die zweite Neuerung, die mir auch theologisch sehr angemessen erscheint, ist die enge Zusammenarbeit von Laien-Fachleuten und Klerikern. Das ist auf jeden Fall eine Art Innovation!“

  3. Gegen Groer, TvE, Bundespräsident und Kriegshetze gegen u. a. Afghanistan, Syrien, Libyen: alles Teilnahme an fremder Sünde von den Schreibtischtätern

    KKK: III Die Verschiedenheit der Sünden

    1853. Wie alle menschlichen Handlungen kann man die Sünden nach ihrem Gegenstand unterscheiden oder nach den Tugenden, zu denen sie durch Übertreibung oder Mangel im Gegensatz stehen, oder nach den Geboten, denen sie widersprechen. Man kann sie auch in Sünden gegen Gott, gegen den Nächsten und gegen sich selbst einteilen, in geistige und in fleischliche Sünden oder auch in Sünden, die man in Gedanken, Worten und Werken oder durch Unterlassungen begeht.

    1868. Die Sünde ist eine persönliche Handlung. Wir haben aber auch eine Verantwortung für die Sünden anderer Menschen, wenn wir daran mitwirken,

    >> indem wir uns direkt und willentlich daran beteiligen,
    >> indem wir sie befehlen, zu ihnen raten, sie loben oder gutheißen,
    >> indem wir sie decken oder nicht verhindern, obwohl wir dazu verpflichtet sind und
    >> indem wir Übeltäter schützen.

    1869. So macht die Sünde die Menschen zu Komplizen und läßt unter ihnen Gier, Gewalttat und Ungerechtigkeit herrschen. Die Sünden führen in der Gesellschaft zu Situationen und Institutionen, die zur Güte Gottes im Gegensatz stehen. „Sündige Strukturen“ sind Ausdruck und Wirkung persönlicher Sünden. Sie verleiten ihre Opfer dazu, ebenfalls Böses zu begehen. In einem analogen Sinn stellen sie eine „soziale Sünde“ dar [Vgl. RP 16].

    1860. Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern, wenn nicht sogar aufheben. Aber von niemandem wird angenommen, daß er die sittlichen Grundsätze nicht kennt, die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind. Auch Triebimpulse, Leidenschaften sowie von außen ausgeübter Druck oder krankhafte Störungen können die Freiheit und die Willentlichkeit eines Vergehens vermindern. Die Sünde aus Bosheit, aus überlegter Entscheidung für das Böse wiegt am schwersten.

  4. Nachbemerkung:
    Das in meinem Kommentar „grobes Foul“ genannt, würde ich gerne durch ein „böses Foul“ ersetzen und damit klarstellen, dass (nach meiner Wahrnehmung) eine klare Absicht dahinter stand.
    Und Absichten -wie wir wissen- sind nicht immer gut. Sie können auch hinterhältig sein.
    Deshalb wäre dringend geboten: „Platzverweis!“
    Schon aus Gründen der Gerechtigkeit!

  5. Um noch einmal in der Sprache des Fußballs zu bleiben:
    Ein grobes Foul zieht im allgemeinen die rote Karte nach sich.
    Bei wiederholten Fouls wird der Spieler des Feldes verwiesen.

    Haben die Herren Günther Geis und Johannes zu Eltz u.a. ein faires Spiel gemacht?
    Und der Schiedsrichter?
    Übersieht er geflissentlich oder gar dienstbeflissen?

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