Top-Beiträge

Links

Der § 219a muß bleiben: Statt Werbung für Abtreibung mehr Einsatz für das Leben

Zu der in der nächsten Woche beginnenden Parlamentsdebatte über die Streichung des § 219a StGB erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr (siehe Foto):

Der politische Aktionismus, der in dieser Berliner „Interregnumszeit“ insbesondere von den Parteien der Grünen, Linken, SPD und der FDP unter Beweis gestellt wird, zielt erstaunlicherweise schwerpunktmäßig auf ein Thema: „Kein Werbeverbot für Abtreibungen“ und „Weg mit dem § 219a StGB“ .

Was hierzu derzeitig bundesweit medial und politisch inszeniert und veranstaltet wird, ist in seiner Verve nahezu beispiellos und wäre für viele andere wichtige Fragen der Familienförderung mehr als wünschenswert.

In den nächsten Wochen hagelt es Aktionen vor und im Parlament, die sich mit der für unser Land wenig hilfreichen Frage befassen, wie der Gesetzgebern „endlich“ Abtreibungsärzten in Deutschland öffentliche Werbung für ihr Abtreibungsangebot ermöglichen oder erleichtern kann.

Dass angesichts dauerhaft erschreckend hoher und sogar wieder steigender Abtreibungszahlen und eine der niedrigsten Geburtenquoten weltweit das Parlament und die Öffentlichkeit eine ganz gegenteilige Kampagne und Debatte erlebt, führt nach Absurdistan.

Gibt es in Deutschland wirklich einen Mangel an Informationen, wie und wo man heute „unkompliziert“ und größtenteils bezahlt durch den Staat vermeintlich problemlos abtreiben kann?

Das Gegenteil ist der Fall, Abtreibungsinformationen bekommt heute jede Schulklasse regelmäßig ungefragt auf den Tisch, und dies dürfte auch den meisten Bürger dieses Landes klar sein. Offensichtlich ist dies alles den drei genannten Parteien noch nicht genug.

Jede Abtreibung ist nicht allein eine Tötung eines ungeborenen Menschen, sondern bringt auch für die Mutter erhebliche Risiken und Nöte. Abtreibungen sind nicht ungefährlich und sie zeigen immer auch ein Versagen der Beziehungen, der Familien und der humanen Gesellschaft, die ein Ja zum Kind nicht ermutigt und ermöglicht haben.

Aus gutem Grund hatte das Parlament auch bei den letzten Änderungen des § 219a 1993 das grundsätzliche ärztliche Werbeverbot aufrechterhalten, denn es ist eben ganz bestimmt keine „gewöhnliche Dienstleistung“ im ärztlichen Leistungskatalog, für die Beendigung eines menschlichen Lebens zu werben.

Ärzte, die die Abtreibung durchführen, sind ganz bewusst von der Werbung für diese Handlung ausgeschlossen, weil sie damit eben ihr Geld verdienen und nicht mehr „neutral“ der Frau gegenüber stehen. Das Werbeverbot schützt die Frau und das ungeborene Kind gleichermaßen, und sie hat nach der Beratung noch eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen, um sich dann zu entscheiden.

Die aktuelle Debatte zeigt, dass es einigen Parteien keinesfalls „nur“ um mehr ärztliche Werbung für Abtreibung oder gar um das „Recht auf Information“ bei den Frauen geht, sondern um die sogenannte „Entkriminalisierung“ der Abtreibung und das uneingeschränkte „Recht auf Abtreibung“  –  und dies alles ohne Beratungsverpflichtung.

Die Abtreibung wollen sie endlich zur alltäglichen ärztlichen Dienstleistung erklären, die jederzeit wie eine Zahnbehandlung von den Ärzten aktiv angeboten und beworben werden kann.

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verpflichteten den Gesetzgeber zu allererst dazu, die Würde jedes Menschen und das Recht auf Leben zu schützen. Dass die seit 1973 in Deutschland über sechs Millionen getöteten Kinder, die meist im 3. Monat abgetrieben werden, den Bundestag weniger zu beunruhigen scheinen als die Frage, wie es mehr Werbung und Information über Abtreibungsärzte gibt, ist ein beklemmendes Fanal zur Eröffnung dieser vielleicht sehr kurzen Legislaturperiode.

Die Neufassung eines Gesetzes sollte generell von der politischen Absicht getragen, eine Verbesserung für die Bürger herbeizuführen. Wem aber dient oder nutzt eigentlich die hier intendierte Änderung bzw. Abschaffung des § 219a StGB?

Sie wird die Zahl der Abtreibungen sicher nicht senken, sondern eher noch erhöhen. Sie dient nicht dem Leben, sondern fördert seine Vernichtung. Sie wirkt umsatzfördernd bei Abtreibungsspezialisten und marginalisiert das Drama der Abtreibung und die Verminderung der Lebensqualität für Frauen, die unter den Belastungen einer Abtreibung zu leiden haben.

Der § 219a StGB muss bleiben. Denn wir brauchen nicht mehr Reklame für Abtreibung, sondern mehr Werbung und Einsatz für das Lebensrecht ungeborener Kinder.

Kommentare

3 Antworten

  1. Schwangerschaftsabbruch
    Was die Abtreibung mit der Psyche einer Frau macht
    Mit fünf Millionen Euro soll erforscht werden, welche psychischen Folgen ein Schwangerschaftsabbruch haben kann. „Diese Studien gibt es schon“, sagt jedoch eine Expertin. Wenn Frauen krank würden, liege das nicht an der Abtreibung selbst.

    Von Claudia Liebram
    13.02.2019

    https://www.welt.de/gesundheit/plus188668671/Was-eine-Abtreibung-mit-der-Psyche-macht-das-wird-jetzt-untersucht.html

    Teil 14: Schwangerschaftsabbruch – Oft ein lebenslanger Albtraum

    Eva Herman

    Heute werden in Deutschland täglich über 1000 Abtreibungen vorgenommen. Wenige Frauen ahnen, worauf sie sich einlassen, wenn sie das Risiko einer Schwangerschaft mit dem Bewusstsein eingehen, dass man »es« ja »wegmachen« lassen kann. Sie lassen sich blenden von Begriffen wie Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, die der Feminismus ihnen bescherte.

    https://www.eva-herman.net/taegliche-veroeffentlichungen-zum-thema-mann-frau-und-gender-teil-14-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

    Aus der Schweiz http://www.zeit-fragen.ch Zeit-Fragen Magazin von Wertkonservativen und christlichen Humanisten und Querdenkern und Zeitkritikern und Zeitbeobachtern, siehe auch den Weblog von Eva Hermann und die Website bzw. den Internetauftritt der christlichen Psychologin Christa Meves und deren Artikel und Bücher und Aufsätze und Magazine

  2. Es sieht für mich so aus, als sollte die ,,Geburtenschere“ zwischen Autochthonen und mohammedanischen Invasoren noch viel schneller auseinander klaffen und somit den Weg frei machen für eine andere Menschenmentalität.

    1. Genau das ist geplant! Der Freimaurer Graf Coudenhove-Kalergi beschrieb diesen Plan schon im Jahre 1925. Er will in Europa eine neue, bessere und braune Menschenrasse züchten. Dazu soll auch die Eugenik gebraucht werden. Unwertes Leben soll eliminiert werden.

      Der Graf führt aus:
      Der Mensch der fernen Zukunft wird Mischling sein. Die heutigen Rassen und Kasten werden der zunehmenden Überwindung von Raum, Zeit und Vorurteil zum Opfer fallen. Die eurasisch-negroide Zukunftsrasse, äußerlich der altägyptischen ähnlich, wird die Vielfalt der Völker durch eine Vielfalt der Persönlichkeiten ersetzen. Vorläufer des planetaren Menschen der Zukunft ist im modernen Europa der Russe als slawisch-tatarisch-finnischer Mischling.
      Immer waren dünnbevölkerte, nördliche Gegenden Zentren heidnischen Wollens, dicht bevölkerte südliche Gegenden Brutstätten christlichen Fühlens. (Dies zeigt seine Haltung zum Christentum)

      Der Kampf zwischen Kapitalismus und Kommunismus um das Erbe des besiegten Blutadels ist ein Bruderkrieg des siegreichen Hirnadels, ein Kampf zwischen individualistischem und sozialistischem, egoistischem und altruistischem, heidnischem und christlichem Geist. Der Generalstab beider Parteien rekrutiert sich aus der geistigen Führerrasse Europas: dem Judentum.

      Von der europäischen Quantitätsmenschheit, die nur an die Zahl, die Masse glaubt, heben sich zwei Qualitätsrassen ab: Blutadel und Judentum. Voneinander geschieden, halten sie beide fest am Glauben an ihre höhere Mission, an ihr besseres Blut, an menschliche Rangunterschiede. In diesen beiden heterogenen Vorzugsrassen liegt der Kern des europäischen Zukunftsadels: im feudalen Blutadel, soweit er sich nicht vom Hofe, im jüdischen Hirnadel.

      Dies sind nur wenige Auszüge aus seinem Buch
      R. N. COUDENHOVE KALERGI PRAKTISCHER IDEALISMUS
      ADEL – TECHNIK – PAZIFISMUS 1925 PANEUROPA

      https://totoweise.files.wordpress.com/2011/12/richard-coudenhove-kalergi-praktischer-idealismus.pdf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

März 2024
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Blog Stats

660446
Total views : 8708669

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.