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Der Staat soll Mütter-Betreuung von Kindern in Höhe der Kitakosten bezahlen

Jenniffer Ehry-Gissel, Mutter von zwei kleinen Kindern und Vorstandsmitglied im Verband Familienarbeit, erklärt zum Muttertag am 13. Mai:

„Einmal im Jahr wird sie geehrt. Idealerweise darf die Mutter am sogenannten Muttertag, an ihrem Ehrentag, ausschlafen, Sie bekommt ein üppiges Frühstück ans Bett serviert, und ihre Familie hält Dankesreden ob der täglichen Höchstleistungen.

Kein Wunder, vollbringen Mütter doch tatsächlich Großes: Sie müssen immer präsent sein, auf Abruf rund um die Uhr, egal an welchen Wochentagen. Sie haben keinen Anspruch auf Urlaub und Krankheitstage. Sie sind ständig auf den Beinen. Sie sind Krankenschwester, Lehrerin, Chauffeur, Köchin, Waschfrau, Putzfrau, Managerin, Entertainerin.

Wie sehen die restlichen 364 Tage des Jahres für diese Mütter aus? Die Arbeit, die eine Mutter leistet, wird in der Gesellschaft schlichtweg nicht anerkannt, weder finanziell noch ideell. Betreut eine Mutter ihre Kinder selbst und ständig, wird sie müde belächelt. Gibt sie ihr Kind nach dem ersten Geburtstag in eine Kinderkrippe und geht einer Erwerbstätigkeit nach, erfährt sie Anerkennung.

Das gilt auch dann, wenn ihr Erwerbsarbeitsplatz eine Kinderkrippe ist. Wenn sie fremde Kinder betreut, ist das angesehen. Betreut sie eigene Kinder, gilt das als Nichtstun. Warum ist das so? Es ist so, weil das eine bezahlt wird und das andere nicht.“

Ehry-Gissel weist darauf hin, inzwischen sei nachgewiesen, dass sich ein Kind in den ersten Jahren zu Hause, meist bei der Mutter, am wohlsten fühlt und dort am ehesten eine feste Bindung zu den Eltern entwickelt, als beste Grundlage für eine stabile Psyche fürs ganze Leben. Durch Messung von Hormonspiegeln sei auch bekannt, dass die Fremdbetreuung in frühen Jahren meist ein gewaltiger Stress für das Kind ist, so dass es eher dazu neigt, Angstgefühle zu entwickeln, die die spätere Entwicklung belasten.

Die Familienmutter sagt daher: „Es besteht für den Staat kein sachlicher Grund, für eine Betreuung in der Krippe mehr Geld auszugeben als für eine Betreuung zu Hause. Eine Arbeit darf nicht danach bewertet werden, wie sie bezahlt wird, sondern muss danach bezahlt werden, was sie wert ist.

Ein Erziehungsentgelt in den ersten drei Jahren in Höhe der Krippenkosten  – also etwa von 1000 €  –  ist sachlich gerechtfertigt und ermöglicht die Gleichberechtigung aller Mütter. Unsere Politik fordert dagegen die Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und verhindert so echte Gleichberechtigung. Und was noch schlimmer ist: Sie schadet in vielen Fällen den Kindern. – Das Erziehungsentgelt kann dagegen auch dazu verwendet werden, eine Fremdbetreuung eigener Wahl zu finanzieren.“

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