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Von Eugen Abler

Fakt ist: Die Nachfrage nach Spenderorganen übersteigt bei weitem die Zahl der Spender. Die FDP möchte nun den rechtlichen Rahmen schaffen, um diese „Angebotslücke“ kleiner zu machen. Die Liberalen plädieren dafür, dass künftig die Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstandes zur Entnahme eines Spenderorgans ausreichen solle.

Der Initiator des Antrags, der FDP-Abgeordnete Andrew Ullmann, behauptet zusätzlich, dass der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen sei. Das ist aber keineswegs der Fall.

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sagt, dass nur beim Hirntod der Tod „irreversibel“ sei. „Diese Unumkehrbarkeit gibt es beim Herzstillstand nicht“. Der katholische Moraltheologe und Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl sieht den Herz-Kreislauftod in einem gewissen medizinischen Graubereich.

Schon in der Vergangenheit gaben Mediziner in Deutschland zu bedenken, dass die Feststellung des Herz-Kreislauf-Todes ein höheres Risiko für Fehldiagnosen berge. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält vom FDP-Vorschlag wenig. Den Hirntod hält er „für das sichere Verfahren für das Feststellen des Todes. Mit dem Hirntod sind Fehler ausgeschlossen“, schrieb er auf X.

Das stimmt aber keineswegs. So sehr ich den Wunsch eines sehr kranken Menschen nach einem neuen Organ verstehe, dürfen wir nicht bei den rechtlichen Fragen bei Organtransplantationen stehenbleiben, sondern müssen uns auch den moralisch-ethischen Fragen stellen.

Um den rechtlichen Rahmen für eine Transplantation zu schaffen, musste der Todeszeitpunkt vorverlegt werden, denn einem Toten kann man keine transplantationsfähigen Organe entnommen werden. Wir setzen alles daran, das Leben möglichst zu verlängern.

Ein Sterbender ist nicht tot! Viele Beispiele belegen, dass nach Feststellung des Hirntodes eine Rückkehr ins normale Leben erfolgte. Wäre in diesen Fällen eine Organentnahme erfolgt, hätten wir es mit der Tötung eines Menschen zu tun gehabt.

Wir dürfen aber niemand töten, um einem anderen Menschen Leben zu ermöglichen. Die Transplantationsmedizin missachtet Gottes Gebot: „Du sollst nicht töten“. Wir überschreiten hier eine rote Linie. Ich sage nicht nur Nein zum FDP-Antrag, sondern generell zu Transplantationen!

Unser Gastautor Eugen Abler aus Bodnegg ist katholischer Publizist und ehem. CDU-Kommunalpolitiker

Kommentare

4 Antworten

  1. Genau so ist es: Beim sog. „Hirntod“ ist man nicht tot, sondern nur im Koma.
    Auch ich lehne JEDE Transplantation ab, sogar von Lebendspendern. Jede Zelle ist beseelt. Nachher kämpfen 2 Seelen in einer Brust.–Die Transplantierten sind nachher total ANDERS (eben wegen des Kampfes). Und „Abstoßungen“ sind enorm.

  2. Wenn ich als Lebender ein Organ spende, von denen ich zwei besitze, ist das eine Sache. Eine andere ist es, jemanden wegen einer Organspende zu töten.
    Auch nach dem Strafrecht ist es nicht erlaubt, einem Menschen, der Suizid begehen will, die tödliche Spritze zu verabreichen. Umso schlimmer ist es, einem Menschen, der noch nicht tot ist, die Organe herauszureißen. Auch wenn er früher dafür seine Zustimmung erteilt hat.

  3. es ist von Grund auf falsch, sich nur um die Definition des Todes zu kümmern. Es wäre richtig, sich um die Definition des Lebens zu kümmern. Und einzusehen, daß menschliches Leben nicht zu unserer Verfügung steht, sondern Gott selbst gehört. Und: „wer nach dem menschlichen Leben trachtet, trachtet Gott selbst nach dem Leben“ (Joh.Paul II; Evangelium Vitae). Solange noch irgendetwas an einem Menschen lebt, und sei es nur die letzte Zelle, darf das Leben nicht genommen, darf nicht getötet werden.

  4. Ein sehr nachdenkenswerter Beitrag! Er erinnert mich an einen Vortrag von Peter Hahne, der berichtete, wie er einst einen der bedeutendsten „Organverpflanzer“ interviewte und ihn bat, doch mal seinen. Organspendeausweis zu zeigen. Der wurde puterrot und zeigte……. nichts.

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