Top-Beiträge

Links

Dessau: Pflegerin nach Impfverweigerung entlassen – Gericht gewährt Entschädigung

Weil sie sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollten, entließ ein Dessauer Pflegedienstleister sieben Mitarbeiterinnen. Eine Betroffene zog vor Gericht und einigte sich nun mit ihrem früheren Arbeitgeber auf eine Entschädigung von 800 Euro. Die Kündigung soll bestehen bleiben.

Der Fall der entlassenen Pflegerin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Wie der „MDR“ Mitte Januar berichtete, sollen nicht nur die Klägerin, sondern auch sechs ihrer Kolleginnen ihre Arbeit beim Dessauer Pflegedienst verloren haben, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. „Uns wurde ein Ultimatum von drei Tagen gestellt und es war 12 Uhr. Kurz nach 12 haben wir schon die Kündigung erhalten“, sagte eine der entlassenen Mitarbeiterinnen dem Sender.

Quelle und vollständige Meldung hier: https://www.focus.de/gesundheit/news/ultimatum-von-drei-tagen-entlassen-weil-sie-impfung-verweigerte-pflegerin-erzielt-vor-gericht-vergleich_id_12994231.html

Kommentare

13 Antworten

  1. Ansage an 5000 Bedienstete

    Vatikan droht Impfgegnern mit Entlassung

    Der Vatikan spricht sich zwar gegen eine Impfpflicht aus – erlegt seinen rund 5000 Bediensteten jedoch auf, sich zeitnah gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Einem Dekret des Kirchenstaats zufolge muss sonst mit „Konsequenzen“ rechnen, wer keinen Grund für die Ablehnung hat.

    https://www.n-tv.de/panorama/Vatikan-droht-Impfgegnern-mit-Entlassung-article22371377.html

    1. Wer sich erpressen läßt, ist selbst schuld! Möchte mal das Gesicht der Verantwortlichen sehen, wenn sie 5000 Kündigungen aussprechen und parallel ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können.

    2. Vatikan: Keine Strafen für Nicht-Geimpfte

      Von Zwangsimpfung ist keine Rede

      Eine Erklärung des Gouverneursamtes der Vatikanstadt erklärt nun an diesem Donnerstagnachmittag, dass es sich keineswegs so verhält. Vielmehr gehe es darum, einerseits die persönliche Entscheidung des Einzelnen über eine Impfung zu respektieren, andererseits aber auch die Gemeinschaft vor Infektionen zu schützen.

      https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2021-02/vatikan-impfen-corona-dekret-zwang-anordnung-governatorat-gesund.html

  2. Nicht zu fassen!!! Das sind für mich Mafiamethoden.

    Ich erlebe zur Zeit ähnliches.
    Im Betrieb meiner Tochter müssen sich lt. Verordnung ab n.W. alle testen lassen und zwar wöchentlich.
    Unter anderem wird versucht, dass ein mobiler Impfdienst des Kreises Steinfurt in den Betrieb kommt und durchimpft. Gruppendynamik lässt grüßen.

    Ich weiss nicht, ob meine Tochter da rauskommt.

    Es wurde schon gesagt, wer nicht mitmacht, wird einen isolierten Arbeitsplatz erhalten. Weg aus der Gruppe.
    Man fühlt sich wie im Tierreich und im frühesten Mittelalter.

    Dabei ist meine Tochter gar keine Risikopatientin.

    Es ist einfach nur schrecklich, dieser Umgang mit dem Virus. Völlig hinterwäldlerisch.

    Schweden ist doch einen humaneren Weg gegangen.

  3. Die Pflegerin wird eine Abfindung bekommen haben, die sich an der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit orientiert. Weiterhin ist zu lesen, dass die Pflegerin bereits eine neue Anstellung gefunden hat. In dieser Berufsgruppe wird gerne eine Abfindung genommen, da es überhaupt kein Problem ist, eine neue Anstellung zu bekommen – sonst hätte die Dame auch weiter geklagt. Sie ist zufrieden und der ehemalige Arbeitgeber hat das Personalproblem.

    Rechtsstreit unwahrscheinlich

    René Wilmers dagegen glaubt nicht, dass es zu einem Gerichtsprozess kommt. Fünf der Betroffenen seien noch in der Probezeit gewesen, eine weitere Mitarbeiterin schon mehrmals abgemahnt worden – unter anderem da sie die regelmäßigen Corona-Tests des Pflegedienstes verweigert hätte. Auch der MDR berichtete, dass einige der Frauen schon Jobangebote anderer Arbeitgeber erhalten hätten und eher nicht zum Pflegedienst zurückkehren wollten.

    https://www.nordbayern.de/politik/sie-wollten-sich-nicht-impfen-lassen-pflegedienst-entlasst-sieben-pflegerinnen-1.10773054

  4. Wie will ein Pflegedienstleister denn seinen Betrieb weiterführen, wenn er mal so eben sieben Fachkräfte entlässt? Wachsen die auf den Bäumen in Dessau?

    1. Fachkräfte?

      Fünf von den sieben gekündigten Mitarbeitern befanden sich noch in der Probezeit. Da es sich um einen größeren Pflegedienstleister handelt, hat er mehr personelle Möglichkeiten, diesen „Ausfall“ auszugleichen. Wahrscheinlich und wie in diesem Tätigkeitsbereich nicht unüblich, gibt es für diejenigen Prämien, die mehr Stunden bereit sind abzuleisten und den „Ausfall“ zu kompensieren.
      Für die größten Personalengpässe halten Pflegedienstleister eine Adresspool von ehemaligen Mitarbeitern oder s. g. „Springern“ vor, die kurzfristig einspringen.

      Fazit:
      Bei guter Bezahlung – ggf. Prämien für Dienste über die vertraglich vereinbarte Dienstzeit hinaus – wird der Pflegedienstleister keine Personalprobleme kennen. Ein Pflegedienstleister, der fünf (!) Mitarbeiter in der Probezeit hat, die sich dort beworben haben, kann nicht den schlechtesten Ruf haben.

      Von daher gilt auch für diesen Bereich = alles ist Verhandlungssache.

  5. Zu billig abgespeist! Auf welcher Grundlage wurde gekündigt? Gab es einen entsprechenden Arbeitsvertrag? Wurde abgemahnt? Wurden die Kündigungsfristen eingehalten? Gab es einen Auflösungsvertrag? Da sollten einige Tausend als Abfindung schon zu zahlen sein. Unwilliger Verteidiger!?
    Die Meldungen darüber sind sehr sparsam, die für andere potenziell Betroffene durchaus interessant wären.

    1. Sie unterstellen viel und spekulieren noch mehr.

      Zu billig abgespeist! Auf welcher Grundlage wurde gekündigt? Gab es einen entsprechenden Arbeitsvertrag?

      Den wird und muss es gegeben haben, denn ohne Arbeitsvertrag gibt es keine Anstellung – auch nicht zur Probe.

      Wurde abgemahnt?

      Bedarf es während der Probezeit nicht zwingend und fünf von sieben Mitarbeitern befanden sich noch in der Probezeit.

      Wurden die Kündigungsfristen eingehalten? Gab es einen Auflösungsvertrag?

      Bei einem Auflösungsvertrag, wahrscheinlich meinen Sie einen Aufhebungsvertrag, stimmen beide Seiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Das Ende wird einvernehmlich festgesetzt. In der Regel wird der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit unter Beibehaltung seiner Bezüge vom Dienst freigestellt.

      Da sollten einige Tausend als Abfindung schon zu zahlen sein. Unwilliger Verteidiger!?

      Warum, wenn nicht auf der Grundlage der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb, sollten „einige Tausende“ als Abfindung gezahlt werden? Das wissen selbst Laien. Da werden Sie auf ganz besondere Erfahrungen mit „unwilligen“ Arbeitsrechtlern, die auf solche „Fälle“ spezialisiert sein sollten, zurückgreifen können.

      Die Meldungen darüber sind sehr sparsam, die für andere potenziell Betroffene durchaus interessant wären.

      Die Meldungen sind weder sparsam, noch besonders interessant für „potenziell Betroffene!“ Die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind nicht unbekannt, da sie im Arbeitsvertrag stehen. Kündigungsfristen, Abfindungen, Abmahnungen usw. … sind keine Fremdworte und besonders bei Mitarbeitern in der Pflege gängig, die oftmals mehrere Arbeitsverträge – z.B. in Teilzeit, Nebenbeschäftigung, stundenweise, auf 450,- Euro Basis usw. … bei mehreren Arbeitgebern (!) abgeschlossen haben, weil sich das Netto einfach besser rechnet.

      Von daher dürfen Sie entspannt sein. Besonders Mitarbeiter im klinischen und außerklinischen Bereich sind da eher fit, hervorragend informiert und kennen aufgrund einer ausgezeichneten Vernetzung (s. a. Pflegeforen) gute Arbeitsrechtler.

      MfG

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

Juni 2023
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930  

Blog Stats

416306
Total views : 8164556

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.