Unter dem Titel „Kolumne verletzt Menschenwürde von Thilo Sarrazin“ berichtet der Deutsche Presserat in einer Pressemitteilung vom 6. Dezember 2012 hinsichtlich eines Artikels von Deniz Yücel in der linken Berliner „Tageszeitung“ (taz) folgendes:
„25 Beschwerden lagen dem Presserat gegen die Kolumne „Der Ausländerschutzbeauftragte“ vor, erschienen auf TAZ-online.
Diese enthielt eine Äußerung über die Person „Thilo S.“: „[…] dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten.“
Der Ausschuss hält es für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Dies geht über eine kritische Meinungsäußerung weit hinaus. Der Ausschuss sprach wegen einer Verletzung der Ziffer 1 eine Missbilligung aus.
Ziffer 1: Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“
Quelle: http://www.presserat.info/inhalt/dokumentation/pressemitteilungen/pm/article/fotos-von-opfern-gezeigt.html
Eine Antwort
Man soll Niemandem etwas Schlechtes wünschen, es kommt irgendwann nwie ein Bumerang zurück und besonders keine so schlimme Krankheit. Was ist das nur für ein Mensch, der solche Worte in den Mund nimmt?