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Die ärztliche Gewissensfreiheit ist bedroht

Von Prof. Dr. med. Paul Cullen

Der Vorstoß der Grünen in Baden-Württemberg, die Anstellung von Ärzten an Universitätskliniken von ihrer Bereitschaft abhängig zu machen, Abtreibungen durchzuführen, ist ein Fanal für die ganze Ärzteschaft

Die 68-jährige Sozialpädagogin Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration der vom Katholiken Winfried Kretschmann geführten grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg, ist zweifache Großmutter und Expertin für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen im Alter.

Seit einigen Monaten hat sie jedoch ein neues Betätigungsfeld entdeckt: Die Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland.

So nahm sie im November 2019 an einer Veranstaltung von pro-familia und der grünen Heinrich-Böll-Stiftung in Stuttgart teil mit dem Titel „Schwangerschaftsabbruch. Menschenrecht und Tabu“.

Diese Tagung, die vom Abtreibungsaktivisten Dr. Christian Fiala aus Wien eingeleitet wurde, verfolgte das Ziel, die Abtreibung zum einem „legitimen Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung“ zu machen.

Um dieses Anliegen voranzubringen, wird ein angeblicher Mangel an abtreibungswilligen Ärzten ins Feld geführt. Vor allem die nachwachsende Generation möchte immer weniger Abtreibungen durchführen, wird argumentiert, was an „eine Verortung der Abbrüche im Strafrecht“ liege.

Diese Aktivität von Frau Mielich gipfelte nun in einem Interview mit Eiken Bruhn in der taz am 6. Juli 2020, bei dem die Staatsekretärin die Katze aus dem Sack ließ, nämlich, dass der Unwille junger Ärzte nicht an der rechtlichen Abtreibungsregelung, sondern an anderen Gründen  –  wie etwa moralische Skrupel  –  liegen könnte.

„Das Hauptproblem ist ja“, sagte sie, dass „wir die jungen Ärztinnen und Ärzte dazu bekommen müssen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“. Und wie wollen „wir“ das machen? Indem „wir [prüfen], inwiefern wir die Unikliniken dazu verpflichten können, … etwa Neueinstellungen davon abhängig können, dass Ärzte und Ärztinnen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.“

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit wird seit einigen Jahren versucht, die Gewissensfreiheit der Ärzte auszuhebeln.

In §2 Abs. 1 der gültigen Fassung der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer wird festgehalten, dass „Ärztinnen und Ärzte … ihren Beruf nach ihrem Gewissen [ausüben]… Sie dürfen … keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, … deren Befolgung sie nicht verantworten können.“

Selbst in seinem umstrittenen Urteil zur Suizidbeihilfe hat das Bundesverfassungsgericht Ende Februar diese Gewissensfreiheit bestätigt, in dem es festlegte, dass es „eine Verpflichtung zur Suizidhilfe nicht geben darf.“

Dieser Versuch von Frau Mielich, diese Gewissensfreiheit durch die Hintertür eines faktischen Teilberufsverbots auszuhebeln, ist infam.

Für viele junge Ärzte ist es fast zwingend, einen ihre Weiterbildung an einem Universitätsklinikum abzuhalten. Gerade in einem operativen Fach wie die Frauenheilkunde kann es sehr schwierig sein, außerhalb von Unikliniken die Bandbreite an chirurgischen Maßnahmen, die das Weiterbildungskatalog erfordert, zu erfahren.

Dass die Universitätskliniken in der Regel nur, wie Eiken Bruhn von der taz richtigerweise festhielt, „Spätabtreibungen von behinderten Kindern“ vornehmen, macht das Vorgehen von Frau Mielich nicht weniger problematisch.

Für Ärzte wie die Mitglieder der „Ärzte für das Leben“, die Abtreibung als vorsätzliche Tötung ansehen und grundsätzlich ablehnen, ist dieses Vorgehen natürlich indiskutabel.

Aber auch Ärzten, die unsere Position nicht oder nur teilweise teilen, muss es klar sein, dass der Abschied von der Gewissensfreiheit den Bruch mit einer zweitausendjährigen hippokratischen Tradition und schließlich das Ende des ärztlichen Berufs an sich bedeutet.

Ohne Gewissensfreiheit gibt es keine Ärzte mehr, sondern nur noch „Mediziner“, Techniker der Medizin, die nach Diktat der Politik, der Versicherungen oder sonstigen Dritten die „Behandlungen“ durchführen, die von ihnen verlangt werden und für sie vorgeschrieben sind.

Der Dienst am ganzen Menschen, der unseren Beruf auszeichnet und schön macht, ist dann für alle Zeit vorbei.

Unser Autor Prof. Dr. Paul Cullen aus Münster ist Präsident der „Ärzte für das Leben“

Kommentare

14 Antworten

  1. Medizinische Hilfe für Homosexuelle ist kein Verbrechen!

    Grüß Gott und guten Tag,

    unzählige Homosexuelle leiden massiv unter ihrer Neigung und suchen Hilfe um davon loszukommen. Doch in Deutschland gibt es kaum Ärzte, die bereit sind, die entsprechenden medizinischen Therapien vorzunehmen. Als wäre das noch nicht traurig genug, will nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), selbst ein bekennender Homosexueller, die wenigen verbleibenden Hilfsangebote für Homosexuelle per Gesetz verbieten und Ärzte kriminalisieren, die die sogenannten Konversionstherapien anbieten.

    Eines der Dogmen der Homo- und Genderideologie ist, dass Homosexualität keine Krankheit sei und deshalb folglich angeblich auch nicht heilbar. Doch zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen, dass es sehr wohl möglich ist, Homosexualität erfolgreich zu therapieren und den Betroffenen somit echte Hilfe und Nächstenliebe zuteil werden zu lassen. Beispielsweise gaben bei einer Studie der renommierten Psychologen Stanton L. Jones und Mark A. Yarhouse 38 Prozent der Befragten an, dass sie die Homosexualität nach einer Konversionstherapie erfolgreich hinter sich gelassen hatten, während weitere 29 Prozent angaben, dass die Therapie bei ihnen immerhin teilweise erfolgreich war. Jones und Yarhouse kommen außerdem zu dem Schluss, dass Konversionsversuche psychologisch nicht schädlich sind.

    https://www.patriotpetition.org/2019/06/14/medizinische-hilfe-fuer-homosexuelle-ist-kein-verbrechen/

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält aber nichts von diesen Therapien, „schon wegen meines eigenen Schwulseins“, wie er jüngst in einem Interview gestand. Als Privatmeinung sei ihm dieser Standpunkt nicht verübelt, schließlich sind solche Therapien – wie alle medizinischen Eingriffe – absolut freiwillig und in Deutschland wird auch niemand gezwungen, eine Konversionstherapie über sich ergehen zu lassen, auch Spahn nicht. Nun will Spahn aber seine Stellung als Bundesgesundheitsminister missbrauchen, um anderen Homosexuellen, die eine Konversionstherapie wünschen und händeringend nach entsprechenden Angeboten suchen, den Zugang dazu zu verwehren, sowie Ärzte, die diese Hilfeleistung anbieten, zu kriminalisieren.

    Diese Ärzte will Spahn gnadenlos mit allen erdenklichen Mitteln bestrafen, die der Rechtsstaat nur hergibt: „Mir ist die Ordnungswidrigkeit eine Nummer zu klein. […] Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist.“

    https://www.patriotpetition.org/2019/06/14/medizinische-hilfe-fuer-homosexuelle-ist-kein-verbrechen/

  2. Der Weg zwischen Euthanasie am Ungeborenen und Euthanasie an alten Menschen ist nicht weit.Die Nazis haben das vorgeführt und die Parteigenossen von Bündnis 90 die Grünen wollen hierbei in ihre Fußstapfen treten. Die Pädophilen in der Partei bekommen auch mehr Zulauf.

  3. Sehr geehrte Frau Felizitas Küble,
    eine Anfrage: Haben sie eventuell einen hier bereits kurzfristig veröffentlichen Artikel zu den 68ern dann aber wieder heruntergenommen bzw. herausgenommen oder gelöscht?

    Hochachtungsvoll

    Holger Jahndel

      1. DOKUMENTATION
        Noch ist Polen nicht verloren! Sehr zum Entsetzen der deutschen „Demokraten“.
        Von Michael van Laack -13. Juli 20200

        (Michael van Laack) Andrzej Duda ist mit knapper Mehrheit erneut zum Präsidenten Polens gewählt worden. Knappe Mehrheiten sind eigentlich auch Mehrheiten. Für deutsche Politiker und Haltungsjournalisten allerdings nur dann akzeptabel, wenn der „Richtige“ gewinnt. Gewinnt der „Falsche“ knapp, steht das jeweilige Land vor einer Spaltung. Gewinnt der Richtige, steht vor ihm die gewaltige Aufgabe der Versöhnung, die er selbstverständlich mühelos bewältigen wird, in dem er den Wahlverlierern erklärt, wie sie zukünftig zu denken haben, falls sie das Prädikat „Demokrat“ behalten wollen.

        https://philosophia-perennis.com/2020/07/13/noch-ist-polen-nicht-verloren-sehr-zum-entsetzen-der-deutschen-demokraten/

        https://philosophia-perennis.com/

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