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Die AfD gewinnt gegen Seehofer vor dem Bundesverfassungsgericht

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist im Streit mit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht unterlegen.

Die Karlsruher Richter sahen es als erwiesen an, daß Seehofer als Minister gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und die AfD somit in ihrer Chancengleichheit verletzt habe.

Anlaß war ein Interview des CSU-Politikers mit der Deutschen Presseagentur im September 2018. Darin warf der Innenminister der AfD vor: „Die stellen sich gegen diesen Staat“ und die Partei sei „staatszersetzend“.

Da das Interview auch auf der offiziellen Internetseite des Bundesinnenministeriums erschien, reichte die AfD-Bundestagsfraktion Klage in Karlsruhe ein. Offenbar wußte man im Ministerium um die Problematik, denn Seehofers Anti-AfD-Interview verschwand daraufhin von der Internetseite.

Das Bundesverfassungsgericht schrieb in einer Mitteilung zu dem Urteil: „Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten. Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen.“

Es ist nicht das erste Mal, daß sich die AfD in Karlsruhe gegen ein Mitglied der Bundesregierung durchsetzt. Schon 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Partei, als diese sich in ihrer Chancengleichheit verletzt sah.

Anlaß war 2017 eine Pressemitteilung der damaligen Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde. Darin rief Wanka dazu auf, der AfD die „Rote Karte“ zu zeigen und warf der Partei vor, die Radikalisierung der Gesellschaft zu befördern.

Dadurch, so die obersten Richter in Karlsruhe, habe Wanka die AfD in ihrer Chancengleichheit verletzt und „den Grundsatz der Neutralität staatlicher Organe im politischen Wettbewerb mißachtet“. 

Quelle und vollständiger Text hier: www.jungefreiheit.de

Kommentare

16 Antworten

  1. Die Herrschaft des Unrechts: Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien (Deutsch) Gebundene Ausgabe – 20. September 2018
    von Ulrich Vosgerau (Autor)

    Die Bundesregierung handelt rechts- und verfassungswidrig!

    Wie konnte Deutschland sich in wenigen Jahren von einem mustergültigen, geradezu perfekten und dafür in der ganzen Welt bewunderten Rechts- und Verfassungsstaat in ein Land verwandeln, in dem sich die Regierung nicht mehr um Recht und Verfassung kümmert und das Parlament dazu schweigt?

    Die Herrschaft des Unrechts – unter diesem Titel veröffentlichte Ulrich Vosgerau im Herbst 2015 einen Aufsatz im politischen Monatsmagazin Cicero, der mit der Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung hart ins Gericht ging. Der Titel des Aufsatzes wurde dann durch den bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse popularisiert.

    In diesem Buch legt Ulrich Vosgerau nun eine Analyse der seit Sommer 2015 andauernden Flüchtlingskrise vor, die von anhaltenden Rechtsbrüchen der Bundesregierung geprägt ist. Dabei werden die juristischen Hintergründe des Asylrechts im europäischen Kontext allgemein verständlich erklärt.

    Die Arroganz der Macht

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage nach den eigentlichen Hintergründen der Asylkrise und welche Rolle die Massenmedien dabei spielen.

    Die Herrschaft des Unrechts setzt eine Kultur des Lieber-den-Mund-Haltens voraus. Warum aber zum Beispiel auch Hochschullehrer sich so verhalten, statt das Unrecht beim Namen zu nennen, obwohl es doch in Deutschland keinen Polizeistaat gibt, erklärt Ulrich Vosgerau in diesem Buch.

    »In seinem Buch stellt Vosgerau noch einmal präzise und allgemeinverständlich dar, wie in der EU und in Merkel-Deutschland systematisch Recht und Gesetz gebrochen wird. Ein Kompendium für alle, die in der Diskussion unwiderlegbare Argumente gegen die illegale Einwanderung brauchen.« Vera Lengsfeld

    »Das Buch ist ein Lehrstück, wie koordiniert Kritiker zum Schweigen gebracht werden.« Roland Tichy

    »Entstanden ist ein tiefenscharfer Bericht zur Lage einer von ihren >Eliten< verratenen Nation, dem die weiteste Verbreitung zu wünschen ist.« Junge Freiheit

  2. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht findet man hier:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/06/es20200609_2bve000119.html

    Es ist lesenswert. Mehrfach betont das Bundesverfassungsgericht, dass das von Innenminister Seehofer gegebene Interview inhaltlich vollkommen zulässig war. Unzulässig war lediglich die Veröffentlichung des Interviews auf der Website des Ministeriums. NUR DESHALB sah das Gericht die Chancengleichheit der AfD im politischen Wettbewerb als verletzt an.

    Ausdrücklich bezeichnet das Bundesverfassungsgericht die Behauptung der AfD, wonach die Äußerungen von Seehofer an die Hetzreden der nationalsozialistischen Reichsregierung gegen jüdische Mitbürger seit 1933 erinnern und von der Intention getragen worden seien, die Anhänger der AfD als „Feinde des Gemeinwesens“ hinzustellen, „gegen die Unrechts- und Willkürmaßnahmen als jederzeit erlaubt und von Staats wegen willkommen gelten müssten“ als UNANGEMESSEN und MASSLOS. (vgl. Randziffer 76 der Urteilsbegründung)

    Genau so ist es.

    Auch weitere Behauptungen der AfD werden ausdrücklich zurückgewiesen:

    „Soweit die Antragstellerin (= AfD) demgegenüber geltend macht, das Interview habe wenig Ähnlichkeit mit einem herkömmlichen Presseprodukt, so dass der Verdacht bestehe, dass die dpa als journalistischer Dienstleister dafür bezahlt worden sei, dem Minister Gefälligkeitsfragen zu stellen, handelt es sich um eine durch keinerlei Tatsachen unterlegte Behauptung ins Blaue hinein, die nicht geeignet ist, den Einsatz von mit dem Ministeramt verbundenen Ressourcen zu belegen. Auch auf Nachfrage in der mündlichen Verhandlung konnte die Antragstellerin diese Behauptung in keiner Weise belegen.“ (vgl. Randziffer 87 der Urteilsbegründung)

    Zusammenfassung:

    Es ging also im Ergebnis nur um ein formales Problem, da das rechtlich völlig zulässige Interview Seehofers NUR hätte nicht auf der Website des Ministeriums veröffentlicht werden dürfen. Alle sonsttigen von der AfD geltend gemachten Einschränkungen hat das BVerfG nicht akzeptiert und sogar teilweise als unangemessen und maßlos qualifiziert.

  3. spät, aber es zeigt, der Rechtsstaat funktioniert noch.

    Bis ein Hr. Seehofer ein Urteil bekommt, werden erstmal lange ordentlich hinter verschlossenen Türen bei den Rechtsanwälten massenweise Briefe ausgetauscht.
    Das sind alles Topanwälte.
    Die wissen genau, wie man verzögert, wie lange man Fristen überschreiten darf, wie man neue Termine anberaumt u. v. m .
    Da muss man einen langen Atem haben.
    Und hier hat es sich gelohnt. Finde ich.
    Freue mich für die AfD über diesen Erfolg.

    1. Siehe auch die Bücher zu den ganzen Rechtsbeugungen und Rechtsverstössen und Gesetzesbrüchen der Regierung Merkel. So etwa auch den Juristen und Staatsrechtler Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider und Udo Ulfkotte (R.I.P.) und Thilo Sarrazin und so weiter.

  4. Und was nützt das Urteil zwei, drei Jahre später?? Das, was die ,,Herrschaften“ wollten, haben sie auf jeden Fall erreicht. Leider verlangt das Gericht keine Wiedergutmachung oder einen Widerruf.

    1. Das Gericht kann rechtlich nichts „verlangen“, was die AfD selbst nicht gerichtlich geltend gemacht hat. Wie soll man sich eine „Wiedergutmachung“ vorstellen? Das Interview ist nicht mehr auf der Website des Ministeriums. Mehr „Wiedergutmachung“ gibt es nicht.

  5. Das ist halt ein formaljuristischer Erfolg. Recht hatte Seehofer inhaltlich mit seiner Kritik an der AfD dennoch. Er hätte sie nur nicht auf der Seite des Ministeriums veröffentlichen dürfen.

    1. Klar, dass Sie den juristischen Erfolg der AfD kleinreden müssen.
      Es wurmt Sie einfach, dass einem von den „Guten“ und „politisch Korrekten“, die sich für die Saubermänner der Nation halten, höchstrichterlich Unrecht bescheinigt wurde.
      Ihre Haltung ist tpyisch für Leute mit AfD-bezogene Einseitigkeit.

      1. Ich sehe es halt wie es ist. Lesen Sie das Urteil, dann wird Ihnen vielleicht auch ein Licht aufgehen. Seehofer durfte die AfD kritisieren. Nur nicht auf der Website des Ministeriums und unter Inanspruchnahme von Ressourcen des Ministeriums. Das Bundesverfassungsgericht hat den INHALT von Seehofers Kritik NICHT zurück gewiesen.

        Die AfD bleibt eine unappetitliche Partei mit rechtsextremem Einschlag, die leider noch nicht verboten wurde.

      2. Die Republikaner wurden in den 90er Jahren in Bayern auch schon runtergerechnet und unter die 5 % Hürde gedrückt. in Ostdeutschland auch schon mehrfach LInkspartei und NPD.
        Siehe auch die „Initiative Einprozent“ und ihren Internetauftritt gegen Wahlfälschung usw.

  6. Ja, ja…..ist ja schon zwei Jahre her. Wen interessiert der Schnee von gestern?
    Die Aussagen haben sich längst fest gesetzt in den Köpfen der Wähler: Selbst hohe Politiker warnen vor der AFD und nennen diese gesellschaftsschädigend. Dann muss es ja wahr sein. Wenn Herr Seehofer das sagt, der wird doch nicht lügen und wenn er das auch noch offiziell im Rahmen seines Amtes verlauten lässt!
    Darauf spekulieren diejenigen, welche solche diffamierenden Aussagen machen: Zurückrudern- wenn überhaupt, dann ist schon so viel Zeit vergangen, dass es keinen mehr interessiert, welcher hochwohlanständige Politiker mit Dreck geschmissen hat. Aber der Rufschaden bei der anderen Partei wirkt seit zwei Jahren….Wen interessiert der Schnee von gestern? Für wen hat das Konsequenzen? Bis zum nächsten Dreckwurf vom sauberen Herrn Seehofer, dem Beispiel von Fairness und Anstand.

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