Das Verwaltungsgericht Münster hat am heutigen Freitag (8.2.) der Klage des AfD-Kreisverbands Recht gegeben und die Stadtverwaltung Münster öffentlich gerügt.

Das Verdunkeln des Rathauses während des AfD-Neujahrsempfang im Februar 2017 war rechtswidrig. Das Urteil ist eine schwere Niederlage für die schwarz/grün/rote Stadtverwaltung.

Das Verwaltungsgericht rügte die Stadt wegen ihrer mangelnden Neutralität, denn die Verwaltung hatte das Licht an der historischen Rathausfassade abgeschaltet, als die AfD ihren Neujahrsempfang 2017 durchführte, um damit gegen diese neue Partei zu „protestieren“.

Die Richter urteilten, dass die Stadtverwaltung mit der Beteiligung an der Aktion „Licht aus“ gegen ihre Neutralitätspflicht gegenüber allen Parteien verstoßen habe.

Hier ein Video dazu mit dem Münsterischen AfD-Sprecher Schiller: https://youtu.be/U67YmbRU3nQ

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