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Die AfD kritisiert das geplante neue Transplantationsgesetz als „Mogelpackung“

Am 14. Februar 2019 wird im Bundestag das von Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Änderungsgesetz zum Transplantationsgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Es sieht nachhaltige Veränderungen im Organisationsablauf von der Erkennung eines potentiellen Spenders bis hin zur Organentnahme vor.

Insbesondere der „Transplantationsbeauftragte“, der vor der Gesetzeseinführung lediglich als Organisator nach festgestelltem irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen tätig wurde, bekommt nun weitreichende Kompetenzen und bestimmt zum Beispiel selbstständig den Verfahrensablauf der Organentnahme in der Klinik, in der er tätig ist. Dementsprechend gibt es ein buntes Durcheinander, denn jeder Beauftragte in jeder Klinik kann ein anderes Verfahren vorschreiben, an das sich dann die Klinik und deren Ärzte zu halten haben.

Er ist für diese Tätigkeit von seiner Klinik freizustellen, was für diese eine Belastung ist, wenn ein Arzt im OP Team oder auf der Intensivstation fehlt, um sich stattdessen seinen Aufgaben als „Identifizierer“ neuer Organspender unter den Patienten zu widmen.

Nach dem im Gesetz festgelegten Schlüssel muss es aber in großen Kliniken, je nach Anzahl der Intensivbetten, nicht nur einen sondern bis zu 5 oder 6 Transplantationsbeauftragte geben.

Prof. Dr. med. Axel Gehrke, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, erklärt dazu:

„Es ist eine Mogelpackung, wenn ich als Gesetzgeber nur für einen Transplantationsbeauftragten einer Entnahmeklinik festlege, dass dieser die Qualifikation eines Arztes haben muss, aber für die bei entsprechender Größe der Entnahmeklinik weiteren Transplantationsbeauftragten als Qualifikation lediglich verlange, dass sie ‚in der Intensivpflege erfahrene Pflegefachpersonen‘ sein sollen,  wie es in der Gesetzesbegründung steht.

Darüber hinaus gibt es zwar eine Vertretungsregel, die jedoch nicht festlegt, wie im Falle eines Ausfalls des ärztlichen Transplantationsbeauftragten verfahren werden soll. Es besteht die Gefahr, dass der Entnahmevorgang eben doch nicht ärztlich begleitet wird, was bedeutet, dass die Situation gegenüber früher nicht geändert ist, nur mit dem Unterschied, dass der auch bisherige nichtärztliche Transplantationsbeauftragte weit mehr Befugnisse hat.

Auch träge es nicht zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung bei, es allein einem weisungsabhängig beschäftigten Transplantationsbeauftragten zu überlassen, Verfahrensregelungen zu erstellen zum Beispiel für den Beginn von ‚organprotektiven Maßnahmen‘, also Maßnahmen, um die zu transplantierenden Organe in einen besseren Zustand zu bringen. Auch die Angehörigenbetreuung, mehr oder weniger würdevoll, aufzustellen, wird ihm überlassen. Einheitliche und unabhängige Beschwerde- und Kontrollinstanzen für Betroffene sind überhaupt nicht vorgesehen.

Die AfD fordert daher eindeutige gesetzliche und bundeseinheitliche Regelungen bezüglich der Ausbildung und der Befugnisse von Transplantationsbeauftragten, die dem Bürger zeigen, dass er dem Organspendeverfahren nun wieder vertrauen kann.

Entsprechende Anträge werden von der AfD Bundestagsfraktion eingebracht, in der Hoffnung, dass die Altparteien ihre undemokratische Haltung, grundsätzlich jeden AfD-Antrag abzulehnen, in diesem einen Fall im Interesse unserer Bürger, unserer Kranken und im Interesse eines sauberen, ethisch und moralisch vertretbaren Organentnahmeprozesses aufgeben werden oder zumindest eine eigene Initiative in dieser Richtung einbringen.“

Kommentare

5 Antworten

  1. So wie die Bundesregierung dieses Gesetz plant, ist es moderner Organraub und Entmündigung der Bürger, über ihren Körper zu bestimmen. Der Scharlatanerie werden hier Tür und Pforten geöffnet. Das Recht, sich bei schwerer Krankheit gegen lebenserhaltende Maßnahmen im Extremfall zu entscheiden, wird ebenso in Mitleidenschaft gezogen und dem Organhandel durch den Zuwachs der verarmenden Bevölkerung ebenfalls Tür und Tor geöffnet. Unsere politisch klerikale Kaste mit ihren reichen Freunden will eben länger leben auf Kosten der Armen, die in ihren Rechten immer mehr entmündigt werden. Der Eid des Hippokrates wurde auch schon in die Tonne so gut wie geschmissen und das Gesundheitssystem zu einem Geschäftsbetrieb umgebaut.
    An den Eid des Hippokrates gebunden und mit Einwilligung von Organspendern unter Begutachtung mehrerer Ärzte hatte ich bisher keine Kopfschmerzen bezüglich des Missbrauchs, aber unter diesen gesetzlichen Vorlagen schon. Irgendwie muss ja die Kohle in die Krankenkassen wieder rein, die Merkel entmündigt hat und zum Plündern für die Neubürger frei gegeben hat, die das über Generationen aufgebaute Solidarprinzip vernichten.
    Unter dem Vorwand, der nachfolgenden Generation soll es besser gehen, hat diese Regierung auch nicht davor Halt gemacht, Partner von verstorbenen Ehepartnern zur Kasse zu bitten, ja bei uns zahlen auch noch Tote in die Krankassen ein, obwohl diese eingezahlt haben, damit unsere Neusiedler sofort ohne Gegenleistung in die Vollen gehen können und mit dem Migrationspakt auch in Afrika von dem von der deutschen Bevölkerung aufgebauten Solidarprinzip der Krankenkassen ohne Gegenleistung profitieren können.
    Dafür werden hier schon länger Lebenden Gesundheitsleistungen gestrichen, die ihnen auch als Schmerzpatienten eine qualitativ bessere Lebensqualität ermöglicht hätten, am einfachen Bürger der Miniskus nicht mehr genäht wird, nur bei Sportlern und sage und schreibe eine Hörgerätereparatur nicht mehr unter 95 Euro zu haben ist. Unseren Bürgern werden für die größenwahnsinnigen Pläne unserer Politiker gesundheitliche Einschränkungen auferlegt, damit Merkels Neubürger auch ohne Gegenleistung wie die Made im Speck leben, so schauts aus. Wenn die Bundesregierung auf das Wohl der Patienten im Land, die Teil des Solidarsystems sind, bedacht wäre, hätte sie Gesetze erlassen, wo Menschen mit Gewaltaffinität gegen andere Menschen bei Vorsatz auch zur Kasse gebeten werden und nicht entschuldigt werden, die haben kein Geld oder wir müssen auf deren Kultur Rücksicht nehmen.

  2. Das ganze Gerede um das Transplantiongesetz ist schon ein Horrormärchen ansich.

    Jedem kann man nur empfehlen die Vorträge von der Ärztin Regina Breul zu hören / googlen.

    Dann bekommt man Angst und Bange ,wenn man einen Organspendeausweis mit sich trägt.

    Und nun noch diese Änderung des T. Gesetzes, wie hier im Artikel beschrieben wird. Schaurig!!

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