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Aus einer Predigt Papst Benedikts vom 18. März 2007:

Das Evangelium hilft uns zu verstehen, wer Gott wirklich ist: ER ist der barmherzige Vater, der uns in Jesus über alle Maßen liebt. Die Fehler, die wir begehen, und seien es auch schwere Fehler, greifen die Treue seiner Liebe nicht an.

Im Bußsakrament können wir mit unserem Leben immer wieder neu anfangen: ER nimmt uns an, ER gibt uns die Würde seiner Kinder zurück.

Entdecken wir also wieder dieses Sakrament der Vergebung, das die Freude aufsprudeln läßt in einem Herzen, das wiedergeboren ist zum wahren Leben.

Kommentare

12 Kommentare

    1. Guten Tag,
      natürlich nicht – aber unabhängig davon:
      Luther hat bekanntlich die persönliche Beichte nicht abgeschafft, sondern erstens selber regelmäßig bis zuletzt praktiziert, zweitens allen Gläubigen empfohlen.
      Er hat die Beichte zwar nicht als Sakrament gelten lassen (die 7 Sakramente reduzierte er auf Taufe und Abendmahl), aber als eine fromme private Andacht sehr wohl gewürdigt.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

        1. zu: Preußenopa sagt “ 3. März 2026 um 12:06 Uhr “

          K L E I N E R E Verfehlungen kann ein “ Laie “ lt. Kirchen-Recht auch vergeben. > Es kommt also auf die Gewichtigkeit an.

          Meines Wissens kann ein Laie in T O D E S-NOT sogar die Beichte “ entgegennehmen und Gott um Vergebung dieser Sünden bitten „, was aber trotzdem keiner sakramentalen Handlung entspricht.

          1. Guten Tag,
            in Todesnähe kann auch ein amtsenthobener oder gar suspendierter, ja sogar ein exkommunizierter Priester das Bußsakrament gültig spenden.
            Sodann ist es so, daß dann, wenn beim Sterben kein Priester zugegen sein kann, die sogenannte „Liebesreue“ wirksam wird, also eine Laien-Beichte so gesehen gar nicht nötig ist.
            Diese „vollkommene Reue“ (aus Liebe zu Gott), die besser ist als die Furchtreue (aus Angst vor Gericht und Hölle), hat schon Thomas von Aquin als sündentilgend – auch bei schwerer Schuld – verkündet; es steht so auch im Katechismus.
            Bei Katholiken gehört zu dieser Liebesreue die Absicht zur Beichte, falls doch wider Erwarten kein Tod eintritt.
            Bei großer Todesgefahr – etwa bei Soldaten in Kriegsfällen – haben katholische Priester in ihren Notpredigten die Gläubigen zu dieser Liebesreue aufgerufen, teils auch die allgemeine Lossprechung bzw. sog. Generalabsolution erteilt.
            Was die kleineren Verfehlungen bzwa. Alltagssünden betrifft, ist dabei sowieso keine Beichte erforderlich – diese vergibt Gott durch unsere Reue, Gebete, Wiedergutmachung, „Heiligung“ (Besserung), Meßbesuch, hl. Kommunion, Werke der Barmherzigkeit usw.
            Eine „Andachtsbeichte“ kann dann trotzdem sinnvoll sein, ist aber nicht nötig.
            Freundlichen Gruß
            Felizitas Küble

      1. Danke für die Aufklärung! Dass man sich nach der Beichte schlechter, „besch…“ fühlen könnte, wie @Matthias Uebbing schreibt, kann ich mir schlecht vorstellen. Ich wäre doch das los, was mich bedrückt, belastet! Erstens ist doch der die Beichte abnehmende an das Beichtgeheimnis gebunden, zweitens erteilt er mir doch die Absolution, den Zuspruch. „Dir sind deine Sünden vergeben.“ Klar, vorstellbar ist, dass man sich sehr schwer tun könnte -je nachdem, was es ist- auszusprechen, was einem auf dem Herzen liegt. Ich habe das ja selbst noch nicht praktiziert, mich immer im Gebet an Jesus Christus gewandt. Hinzu könnte natürlich auch kommen, dass es unbedingt (??) nötig ist, einer evtl. dritten, betroffenen, Person gegenüber ein Schuldeingeständnis mit der Bitte um Vergebung zu machen (??) Also, so ganz einfach scheint es u.U. nicht zu sein….

        1. Guten Tag,
          die negativen Erfahrungen von M. Uebbing sind mir auch unklar, ich habe dergleichen nie gehört oder gelesen. Vereinzelt wohl Beschwerden von anderen Katholiken, dieser Beichtvater sei zu streng und jener zu lasch – dann wechselt man eben. Grundsätzlich ist niemand an einen bestimmten Priester gebunden – auch nicht an seine Ansichten oder Ratschläge, es sei denn, es ginge dabei um allgemeine moralische Normen.
          Der Priester handelt nur bei der Lossprechung „in persona Christi“, nicht bei seinen persönlichen Äußerungen.
          Die Absolutionsformel lautet:
          „So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen“.
          Vorher wird gesagt:
          „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er Dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich Dich los…“
          Was meinen Sie mit einer „dritten, betroffenen Person“? Eine verbale Wiedergutmachung vor der Beichte (oder danach?), wenn man jemandem Unrecht getan hat?
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

          1. Mit der 3. Person meine ich ggf. denjenigen, dem ich in Worten oder Taten Unrecht getan habe. Ob da die kirchliche Beichte reicht?

          2. Guten Tag,
            zumindest bei schweren Sünden gegen den Nächsten gehört zur Reue und Umkehr auch der Versuch einer Versöhnung und/oder Wiedergutmachung, soweit das möglich ist.
            Die Beichte ist hierfür kein Ersatz, kein sanftes Ruhekissen, sondern eher ein Sprungbrett – sie soll ja der Heiligung dienen und kein falscher Schleichweg werden.
            Freundlichen Gruß
            Felizitas Küble

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