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Die CDL warnt vor der Gefahr einer straffreien „Sterbebeihilfe“ (§217) in Deutschland

Von Christiane Lambrecht

Anfang November ist es soweit: ein neuer § 217 StGB droht, der einer aktiven Sterbebeihilfe in Deutschland die Tore weit öffnen könnte.

Damit könnte sich der Rechtsschutz für alte, kranke oder lebensmüde Menschen dramatisch ändern.

Am 6.11.2015 will der Deutsche Bundestag darüber entscheiden, ob es künftig in Deutschland erlaubt sein soll, dass Ärzte oder Angehörige einem Dritten (er muss nicht einmal krank sein) bei dessen Selbsttötung “helfen” dürfen. Das ist der sog. assistierte Suizid, § 217 StGB  –  die Vorstufe zur aktiven Sterbehilfe, wie sie in den Niederlanden oder Belgien erlaubt ist.

Momentan ist die Mehrheit der Abgeordneten für den straffreien assistierten Suizid, aber mindestens 300 Bundestagsabgeordnete sind noch unentschlossen.

Alle Infos stehen auf der Webseite http://keine-lizenz-zum-toeten.de/.
 
Eine Übersicht über die Gesetzentwürfe siehe Postkarte in der Anlage.

Auch eine neue online Petition von Citizen Go (links auf der Webseite) braucht viele Unterzeichner.

Christiane Lambrecht ist Landesvorsitzende der CDL (Christdemokraten für das Leben) in Bayern

Vollständiger Text dieses Aufrufs hier: http://www.cdl-online.de/dringender-aufruf-protestieren-wir-jetzt-gegen-straffreie-sterbehilfe-durch-assistierten-suizid-217/377

CDL-Themenrubrik Sterbehilfe & Suizid

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