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Die CDL zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrats: Gendiagnostik verstärkt Diskriminierung in unserem Land

Anläßlich der heute in Berlin vom Deutschen Ethikrat vorgestellten Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung“ erklärt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (siehe Foto):

„Die Stellungnahme des Ethikrates zur Zukunft der genetischen Diagnostik bietet eine bemerkenswert breite Analyse und Zusammenfassung der dramatischen Entwicklungen in der Biomedizin. Auch wenn kein einziges Mal der Begriff Eugenik fällt, steht jedoch genau diese im Mittelpunkt: mechthild%20l%C3%B6hr[1]

Die systematisch betriebene Gendiagnostik mündet unweigerlich in eine positive oder negative Bewertung von Erbanlagen, sei es bei ungeborenen oder geborenen Menschen, und sie macht ihre Ergebnisse für Dritte verfügbar und manipulierbar.

Der französische Philosoph Michel Foucault hat die Biopolitik als eine moderne Machttechnik bezeichnet. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom 30.4.2013 illustriert eindrücklich, wie zutreffend dies inzwischen ist.

Zu Recht wird davor gewarnt, daß die neue Form der Gendiagnostik, die inzwischen für wenige tausend Euro die Analyse des kompletten Genoms eines Menschen ermöglicht, das Verhältnis und das Zusammenleben der Menschen tief gehend verändern wird. Dies trifft zukünftig Ungeborene wie Geborene gleichermaßen:

Ungeborene werden zu Prognose-Opfern

Die genetische Analyse wird mit all ihren Unsicherheiten zur dokumentierten gesundheitlichen Risiko-Prognose für den Einzelnen. Der Embryo wird zum Produkt, das nach den Kategorien krank oder risikobehaftet selektiert werden darf. Aber auch die bereits Geborenen werden zu möglichen und tatsächlichen Prognose-Opfern einer Gendiagnostik, die kaum noch allgemeine ethische Limitierungen akzeptieren wird, weil sie der Autonomie des Einzelnen widersprechen.

Die Autonomie der Mutter, der Eltern, des Patienten wird zum Maßstab für die Zuteilung von Lebenschancen: die Gendiagnostik ermöglicht dies durch Risikoprofile aufgrund immer genauerer Einzelanalysen und aufgrund von statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

Besonders deutlich wird die neuere Entwicklung auch am Beispiel des jüngst zugelassenen Praenatests, der Embryonen ab der 10./11. Woche ziemlich sicher auf die Trisomien 13, 18 und 21 testet. Nüchtern analysiert die Stellungnahme, daß beim Vorliegen einer „medizinischen“ Indikation die Abtreibung ohnehin bis vor der Geburt straffrei möglich ist.  PICT0386

Doch dies ist erst der Anfang: die nichtinvasiven Bluttest-Methoden lassen sich ohne Risiko für die Schwangere oder für jeden anderen Probanden generell auf alle genetischen Dispositionen ausweiten.

Auch individuelle Krankheitsrisiken bereits Geborener können heute ohne Kontrolle als Direct-to-Customer-Leistung angeboten, verkauft und gespeichert werden. Eine Blutprobe genügt, die Rechnerkapazitäten ermöglichen bald das Gen-Screening breiter Bevölkerungsgruppen, sei es nur zu Studienzwecken oder zur individuellen oder staatlichen Gesundheitsplanung

Was dies alles für die einzelnen Personen, für die zukünftigen Eltern, für Familien, das Gesundheitssystem und den Staat bedeutet, wird in der Studie leider nur vage angerissen. Immerhin ist zwischen den Zeilen eine wachsende Skepsis spürbar, ob Fortschritt und Ethik hier noch mit einander Schritt halten können.

Dt. Ethikrat pro PID und Abtreibung

Auf hohem, abstraktem Niveau mögen die vom Ethikrat gut geschilderten Herausforderungen noch vertretbar erscheinen, in der Praxis aber ist die Selektion von Menschen inzwischen in den Labors und Praxen längst eingeübt. In der Vergangenheit sich gerade der Ethikrat leider positiv zur Akzeptanz von PID und Abtreibung geäußert. Dies klingt auch hier wieder klar durch.

Inzwischen scheint der gesamtgesellschaftlich verbreitete Grundsatz „Hauptsache gesund“ allgemein, auch in der Medizin, so interpretiert zu werden, daß die Identifikation und Selektion genetisch belasteter Menschen als legitime sozioökonomische Entscheidungshilfe betrachtet und zur Beurteilung ihrer Lebensberechtigung herangezogen wird.

Der Ethikrat dokumentiert in seiner Stellungnahme unzweifelhaft, dass eine zukünftige Einteilung von Menschen in unterschiedliche gesundheitliche Risikogruppen zu einer gefährlichen Diskriminierung führen wird, wenn der Staat nicht den Schutz der Menschenwürde, den Gleichheitsgrundsatz und auch den Datenschutz konsequenter als bisher noch überprüft.

Durch die neuen Instrumente der Gendiagnostik wird der Mensch für sich selbst zum größten Risiko, er wird zum Produkt, das bedroht ist von gesundheitlichen Risiken und ihre Bewertung durch andere. Dies klingt immerhin an.

Auch wenn die Stellungnahme immer wieder ein Recht auf Nichtwissen etabliert und einige Vorschläge zum Schutz der Persönlichkeitsrechte trotzdem Diagnostik unterbreitet, ist spürbar, daß die individuellen und gesellschaftlichen Risiken der kommenden Entwicklungen mehr und mehr skeptisch gesehen werden. Dies erscheint angesichts des früher vorherrschenden, teilweise euphorisch wirkenden Fortschrittsoptimismus des Ethikrates als realistischere Ausrichtung.

Offensichtlich ist den Mitgliedern des Rates jetzt etwas deutlicher bewußt, daß die große Mehrzahl der Bürger, die zukünftig alle potenziell Betroffene sind, sich dem Effizienzdruck einer mehr und mehr utilitaristisch geprägten Gesellschaft kaum noch werden entziehen können. Ein zunehmend stärker unter Ressourcendruck stehendes Gesundheitswesen wird ebenso wie der Arbeitsmarkt kaum auf das wachsende Wissen der gehen Diagnostik verzichten wollen, weder beim Einzelnen noch in der Gesamtheit.

Darf der Mensch, was er kann?

Darf der Mensch, was er kann?  – Die zwei abweichenden Voten, die der Stellungnahme angefügt sind, zeigen das Spektrum möglicher gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf:

Von christlicher Seite werden vor allem das Risiko und das Gefährdungspotenzial der Gendiagnostik dankenswerterweise deutlich herausgearbeitet. Die liberalen Kritiker betonen dagegen deren Selektionsfunktion erschreckend positiv und verurteilen die  –  vermeintlich zu große  –  Skepsis gegenüber den Fortschritten der Gendiagnostik.

Diese wichtige Stellungnahme des Deutschen Ethikrates enthält zwar wenig konkret Hilfreiches, um die aufgezeigten, weitreichenden ethischen Konflikte im Interesse der Achtung der Menschenwürde und des Lebensschutzes wirksam zu lösen, jedoch eine sehr informative Fülle von aktuell brennenden Themen, die das künftige Miteinander von gesunden und kranken Menschen wesentlich prägen werden.

Politik, Medizin, Gesellschaft und Kirchen sollten hier endlich hellwach werden und den Schutz und die Achtung der Menschenwürde auch der Ungeborenen in den Mittelpunkt stellen.“

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europa-Abgeordnete sowie Kommunalpolitiker.

Kommentare

4 Antworten

  1. Die Gendiagnostik verstärkt keineswegs die Diskriminierung.
    So gesehen müsste die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung die bereits an Kinderlähmung Erkrankten „diskriminieren“

  2. Ein altes Sprichwort besagt „Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!“

    Frau Löhr fragt, „Darf der Mensch, was er kann?“

    Selbstverständlich, Frau Löhr!
    Der Mensch kann Morde begehen, also „darf“ er es.
    Die männlichen Menschen können Frauen vergewaltigen, also „dürfen“ sie es!

    Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.

    Ich hoffe, Frau Löhr, ich habe Ihre Frage beantwortet!

  3. Bravo CDL für diese Stimme!
    Nur: jetzt waer es Zeit, sich allen Ernstes von der „C“DU zu distanzieren und mit den „Alternativen“ zu arbeiten!
    Wer heute noch bei der CDU mitmacht, foerdert nur noch deren sozialistische (= menschenfeindliche) Politik!

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