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Die Gottesformel des Grundgesetzes bedeutet zugleich eine „rote Linie“

Von Dr. Axel Bernd Kunze

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ hat sich das deutsche Volk nach dem moralischen Desaster des Nationalsozialismus das Grundgesetz gegeben. So heißt es in dessen Präambel.

Der Gottesbezug unserer Verfassung hält jene „Leerstelle“ im geistig-moralischen Fundament unseres Gemeinwesens offen, die der Staat nicht selbst füllen darf, ohne die aber letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe.

Die Deutschen haben dies in zwei Diktaturen deutlich erfahren. Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen.

Als im Dezember die neue Bundesregierung vereidigt wurde, verzichtete eine bemerkenswert hohe Zahl an Kabinettsmitgliedern auf die religiöse Eidesformel, darunter auch der aus der Kirche ausgetretene Bundeskanzler Olaf Scholz. Immer wieder haben Politiker auf die religiöse Bekräftigung ihres Amtseides verzichtet, durchaus auch Politiker mit christlicher Überzeugung.

Ja, es bleibt im liberalen, weltanschaulich neutralen Rechts- und Verfassungsstaat das freie Recht des Einzelnen, ob er die Anrufung Gottes hinzufügt oder nicht. Dennoch zeigt die politische Rhetorik, welche den jüngsten Regierungswechsel begleitete, dass die religiösen Elemente unserer Verfassungsordnung eben doch mehr sind als nur überkommener politischer Zierrat.

Wo bleibt der selbstkritische Blick auf Deutschland?

Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer betonte in seiner Silvesterpredigt, es mache ihn „dankbar und hoffnungsfroh“, dass die Regierungsgewalt im Dezember reibungslos und respektvoll übergeben worden sei. Die Demokratie in Deutschland sei stark und funktioniere. Selbstverständlich sei das nicht  –  so Wilmer mit einem Seitenhieb auf Donald Trump und dessen Abgang aus dem Präsidentenamt.

Vielleicht hätte es dem neuen Sozialethikbischof aber gut angestanden, auch einen selbstkritischen Blick auf Deutschland zu werfen, anstatt noch einmal das hinlänglich bekannte, nicht gerade anspruchsvolle „Trump-Bashing“ aufzuführen.

Aus sozialethischer Sicht hätte sich durchaus einiges zum Amtsverständnis der neuen Ampel sagen lassen.

Nach dem Willen des Souveräns sollen die Regierungsmitglieder ihr politisches Amt „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ausüben. Ein solches Bewusstsein kann vor politischer Hybris bewahren – oder anders ausgedrückt: vor einer Amtsauffassung, die „keine roten Linien“ kennt.

Scholz hat diese Formulierung, die wohl Entschlossenheit demonstrieren soll, zu Beginn seiner Amtszeit gleich mehrfach wiederholt. Aber ein Bundeskanzler, der keine roten Linien kennt, überschreitet eben gerade jene roten Linien, welche die Verfassung zieht.

Es gereicht der AfD zur Ehre, dass sie als Opposition an einem solchem Amtsverständnis deutlich Kritik übt.

Gegen Politiker, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, für Entscheidungen einzustehen und auch bei Kritik Prinzipienfestigkeit beweisen, ist nichts zu sagen. Wir brauchen Politiker mit Pflichtgefühl und Verantwortungsethik, die mehr sein wollen als „Pragmatiker des Augenblicks“, immer frei nach dem Motto: Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders …

Was wir allerdings nicht brauchen, sind Politiker mit Erlösungsversprechen, Machbarkeitsphantasien oder Selbstüberschätzung.

Gottesformel bindet alle staatliche Gewalt

Denn es bleibt zu unterscheiden:

Auf der einen Seite eignen sich vorletzte Fragen nicht als „status confessionis“. Vielmehr gehören politische Fragen zu den irdischen Wirklichkeiten, die unter Beachtung der ihnen „eigenen Gesetze und Werte“ (2. Vatikanum, Gaudium et spes 36) zu klären sind.

Urteile in zeitlichen Dingen, die auf eine der Vernunft und ihrem Sollen angemessene Weise gefällt werden, sollten dem Kriterium der Verbindlichkeit genügen, können aber keinen Anspruch auf Endgültigkeit oder Absolutheit erheben. Sie gelten immer nur bis zum Erweis des Gegenteils.

Auf der anderen Seite hat der Verfassungsgesetzgeber mit der Gottesformel eine wichtige Wertvorentscheidung getroffen, die alle staatliche Gewalt bindet, eben rote Linien zieht.

Die Gottesformel stellt – ebenso wie die religiöse Eidesformel – kein persönliches Glaubensbekenntnis dar, sie ist auch nicht auf ein christliches Gottesbild beschränkt.

„Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus“, so der frühere Kulturpolitiker Thomas Sternberg. Es geht um jene letzte Grundlage, die uns überhaupt moralisch handeln lässt. Es geht um ein Bekenntnis, dass wir noch einer anderen Instanz, Gott und Gewissen, gegenüber verpflichtet sind.

„Rote Linien“ schützen die Menschenwürde

Es geht um eine Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen und einer Selbstüberschätzung des Menschen. Diese rote Linie darf nicht überschritten werden.

Denn es geht um deutlich mehr als eine politische Stilfrage. Wo keine roten Linien mehr gelten sollen, sind auch die Menschenwürde und die Selbstbestimmung des freien Subjekts nicht mehr geschützt.

Die Gottesformel wehrt das Verständnis eines Staates ab, der sich absolut setzt, wider jede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag.

Vom Wahlkampfversprechen auf Respekt ist beim Antrittsantritt des neuen SPD-Kanzlers wenig übriggeblieben: Der neue Amtsinhaber heizt die politische Stimmung im Land gefährlich an, wenn er in der ohnehin schon angespannten Coronadebatte keine Signale der Versöhnung aussendet, sondern die Suche nach Sündenböcken noch intensiviert und den Keil zwischen Geimpften und Ungeimpften weiter vorantreibt.

Überdies bleibt fraglich, ob eine mit schonungsloser Härte vorangetriebene Impfpflicht tatsächlich die erhoffte Erlösung bringen wird  –  und wenn nicht, was dann?!

Aber auch gesellschaftspolitisch hat sich die neue Ampelkoalition einiges vorgenommen.

Zündstoff von Lebensschutz bis Drogenpolitik

Die geplanten Liberalisierungen in der Kinder-, Familien- und Geschlechterpolitik, beim Lebensschutz am Beginn und Ende des Lebens oder in der Stammzellforschung, in der Drogenpolitik oder auch die forcierte Zuwanderung bei gleichzeitiger Absenkung von Integrationserfordernissen bergen eine Menge Zündstoff.

Deutschland steht vor gewaltigen Anstrengungen, die Folgen der Coronakrise aufzuarbeiten – nicht allein wirtschaftlich. Gewaltige Anstrengungen wird auch der notwendige nationale Aussöhnungsprozess verlangen, von dem Jens Spahn schon sehr früh sprach, der aber keineswegs mit billiger Münze zu haben sein wird.

Die gegenwärtigen „Montagsspaziergänge“ vermitteln einen Eindruck, was hier auf uns zukommen wird.

Umso wahnwitziger mutet es an, dass die Fortschrittskoalitionäre in einer solchen Situation allen Ernstes daran denken, den vor drei Jahrzehnten mühsam erreichten Kompromiss in der Abtreibungsgesetzgebung gerade jetzt wieder aufzuschnüren.

Gleiches gilt für die angestrebte Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen: eine Debatte, die in ihrer Brisanz für den Erhalt der kulturstaatlichen Grundlagen unseres Zusammenlebens vermutlich deutlich unterschätzt wird.

Wo bleibt die geistig-moralische Orientierung?

Den Kirchen könnte noch ein rauer Wind um die Ohren wehen. Ob es ihnen gelingt, in einem solchen Klima geistig-moralische Orientierung zu geben, wird sich zeigen.

Bischof Wilmer könnte in dieser Legislaturperiode eine deutliche sozialethische Bewährungsprobe bevorstehen, die mehr abverlangt als kirchliche Zeitgeistigkeit und routinierte, phrasenhafte Stellungnahmen aus dem kirchlichen Amtsapparat.

Sollte die F.A.Z. mit ihrer Vermutung kurz vor Weihnachten angesichts einer neuen Allensbach-Umfrage Recht behalten, dass 2021 vielleicht das letzte Weihnachtsfest mit einer kirchlichen Mehrheit im Land gewesen sein könnte, so zeigt dies, dass sich die religiösen Gewichte schneller wandeln könnten, als vielen lieb ist.

Die genannte Umfrage zeigt, dass es auch bei abnehmender Kirchenbindung immer noch eine sehr starke Mehrheit im Land gibt, die sich eine christliche Prägung für unser Zusammenleben wünscht. Eine solche ist aber kein fester Besitzstand. Sie wird zwangsläufig schwächer werden, wenn eine christlich-kirchliche Praxis schwindet.

Es braucht den starken politischen und gesellschaftlichen Willen, die christlich-abendländischen Grundlagen unserer Wert- und Verfassungsordnung auch kulturstaatlich zu pflegen. Wo die Sorge um die geistigen Grundlagen unseres Gemeinwesens erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Unser Autor Dr. Axel Bernd Kunze ist Bildungsethiker und Publizist; zudem betreibt er einen eigenen Blog: https://bildung-und-ethik.com/

Kommentare

5 Antworten

  1. Olaf Scholz ist am 8. Dezember zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden. In seinem Amtseid vermied er die Schluss-Formel: »so wahr mir GOTT helfe!« Bleibt Olaf Scholz – konfessionslos – damit seiner Einstellung treu, lässt er sich demnach nicht ›religiös verbiegen‹? Man könnte also den Verzicht auf die Schluss-Formel seiner Redlichkeit und seiner Glaubwürdigkeit zugute halten — aber: Wer wollte allen Ernstes auf die Hilfe Gottes verzichten? Wer entdeckt in diesen Corona-Zeiten denn nicht, wie wenig wir Menschen wirklich im Griff haben, wie wenig unter Kontrolle? Es sei denn, er verstünde sich als autonomes Wesen, völlig autark, selbstherrlich oder gar überheblich? Könnte es sein, dass sich da ein Mensch verhebt und im Sinne eines ehemaligen DDR-Mottos lebt (?): »Ohne Gott und Sonnenschein / fahren wir die Ernte ein»?

    Dr. Hans-Gerd Krabbe / Achern

  2. Weil unsere neuen Eliten das gerne so hätten, Anonymus, und unser GG der Alliierten verstümmelt haben bis zur Unkenntlichkeit, um ihrem Nihilismus zu frönen.
    Zum Glück gibt es noch Juristen und andere Bürger, die sich daran erinnern können, dass das GG bindend war und nicht die Linientreue zur Partei. Die Ewigkeitsklauseln aus der uralten dt. Verfassung im Mülleimer, obwohl sie für immer Gültigkeit haben sollten und ich erinnere liebend gern an das Buch von Professor Schachtschneider „Das vergessene Recht“.

  3. Der Gottesbegriff im Grundgesetz ist undefiniert. Jeder kann sich darunter vorstellen, was er will. Die Präambel enthält formal keine bindende Grundrechte oder eine Art universelles Auslegungsprinzip der Verfassung. Hier wird viel zu viel in diese Präambel hinein gelesen. Der Staat muß weltanschaulich neutral sein.

    Tatsächlich ist jeder Gottesbezug, der nicht eindeutig Jesus Christus meint und den Gehorsam ihm gegenüber einfordert, nur unbedeutende religiöse Folklore. Denn Jesus Christus ist die letztgültige Selbstoffenbarung Gottes. Wie wir zu ihm stehen, entscheidet über unser ewiges Schicksal.

  4. Ebenso kann ein politischer mohammedanischer Islam als Gegner der Glaubensfreiheit nicht als kompatibel angesehen werden mit unserem GG, in dem auch Klauseln unserer über 100-jährigen Verfassung verankert sind. Nach zu lesen bei Professor Schachtschneider.

  5. Die geistig moralische Orientierung wurde ausgehebelt durch irrgeistliche Vertreter wie Käßmann und Co., die den Unterschied wie Martin Luther einst zwischen geistlichem Gottvertrauen und weltlicher irdischer Verantwortung immer mehr verwischt haben. Selbst Luther erkannte in seinen 95 Thesen an, dass das menschliche Wissen gegenüber dem göttlichen Wissen sehr stark begrenzt ist. Um es mit Johann Wolfgang Goethe zu sagen „Je mehr ich weiß, desto mehr weiß ich, dass ich nichts weiß“ und im menschlichen Größenwahn selbst Schöpfergott zu spielen, wurde das wusste Luther auch, durch den Menschen sehr viel Unheil über andere Menschen gebracht. Um es mal mit Willi Millowitsch zu formulieren, wo Deutschland vor unseren diktatorischen Politikern noch in Takt war und nicht größenwahnsinnig „Wir sind alle kleine Sünderlein“ , das Bekenntnis des Menschen über seine irdischen Grenzen und das das Alpha und Omega unser Leben bestimmt, Werden und Vergehen. Auch Atheisten und konfessionslose Christen sind in der Gottesformel abgesichert, denn im GG steht das Recht auf Glaubensfreiheit und nicht Abschaffung der Glaubensfreiheit durch eine Welteinheitsreligion, durch die UNO diktiert. Durch das Konkordiat, was Hitler einführte, wurden Theologen zu Staatsbeamten erhoben und damit auch Glaubens und Gewissensfreiheit zielstrebig ausgehebelt, damit für Pfründe sich Theologen an die Diktatur andienen konnten und ihre eigenen Glaubensbrüder verrieten, wie Dietrich Bonhoeffer als standhafter Christ, der im KZ umkam.
    Wie sich doch die Zeiten ähneln, wo Theologen für den Zeitgeist ihr Gewissen gegenüber den anvertrauten Schäfchen als Pharisäer der Mächtigen an den Nagel hängen, wie Chrislambischof Bedford Strohm bereit sind, die eigene Herde gleichsam auf das Schafott zu führen.
    Ferner darf man auch nicht die Verwässerung der Bildung mit Vermengung des weltlichen Zeitgeistes vergessen, jene Schnellbesohlung, wo Quereinsteiger der Theologie wesentliche Glaubensinhalte nicht vermittelt werden. Theologe ist ein vom Staat geförderter lukrativer Beamtenberuf geworden und nicht das, was er sein sollte, ein christliches Bekenntnis.
    Deshalb ist es mir schmerzlich bewusst geworden, dass nur eine Trennung von Staat und Kirche das geistliche Erbe, das Gottvertrauen retten kann und ich wollte es lange nicht wahr haben, das sdiese Staatshörigkeit den Verrat an Christen fördert.
    Nicht das jüdische Volk allgemein hat Jesus Christus gekreuzigt, sondern jene jüdischen Pharisäer, die sich der Obrigkeit angedient haben, und diese Differenzierung wird meist ausgeblendet, wo Theologen zu Diener der Mächtigen werden und käuflich sind.

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