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Die IGFM ruft dazu auf, „islamische“ Staaten nicht weiter zu verharmlosen

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ruft dazu auf, gegenüber „Islamischen Republiken“, Emiraten und Königreichen die „Scheuklappen“ abzunehmen. RTEmagicC_logo_Homepage_quad.gif

Der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember sei ein guter Anlass, Wunschdenken zu beenden. Die Bundesregierung und die EU müssten eingestehen, dass unter den gegenwärtigen Voraussetzungen bestimmte „Partner“-Länder niemals die Menschenrechte achten werden, so die IGFM.

„Es kann nicht sein, dass wir uns erst empören, wenn die Fußball-WM in einem Emirat stattfinden soll, das beim Bau von Sportstätten die Menschenrechte konsequent außer Kraft setzt. Dass in dem gleichen Emirat und in anderen „islamischen“ Staaten ständig gravierende Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der Menschenwürde auf der Tagesordnung stehen, hat vorher viele dieser Betrachter kalt gelassen.

Die Scharia, das islamische Rechtssystem, wie es in „islamischen“ Staaten von den Regierungen verstanden und praktiziert wird, ist zutiefst menschenrechtsfeindlich“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin auf einer Pressekonferenz in Stuttgart.

Fester Bestandteil des islamischen Religionsgesetzes

Ohne fundamentale Systemänderungen würden im Iran, Saudi-Arabien, in Pakistan und ähnlichen Staaten niemals die Rechte von Frauen, religiösen Minderheiten oder Religionslosen geachtet. Fussmatte__

„Reformen“ an einzelnen Gesetzen seien reine Augenwischerei, unterstreicht die IGFM. Die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten sei nicht einfach ein bedauerliches Relikt, das quasi „aus Versehen“ bis heute überdauert habe, sondern ein fester Bestandteil des klassischen islamischen Religionsgesetzes.

Die Verwirklichung der Menschenrechte sei ausgeschlossen, solange islamistische Regierungen eine Modernisierung islamischer Rechtsgrundsätze und eine Trennung von Staat und Religion bekämpften.

Islamistische Regierungen im Iran, in Pakistan oder Saudi-Arabien versuchen nach Einschätzung der IGFM nach außen die Illusion aufrecht zu erhalten, ihre Staaten seinen mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen kompatibel. Gleichzeitig suggerierten europäische Länder, sie würden dies glauben. Die tiefgreifenden Probleme könnten aber nicht durch weiteres Ignorieren gelöst werden.

Die Ideologie dieser Regierungen sei „im Kern“ dieselbe wie die des „Islamischen Staates“ – weniger expansiv, weniger konsequent und ohne spektakuläre Inszenierung, aber mit identischer Grundlage, betont die IGFM.

Menschenrechtsverträge systematisch gebrochen

Vertreter der iranischen Regierung haben in Vergangenheit erklärt, dass Auspeitschungen im Einklang mit den Menschenrechten stünden, da es sich um „islamische Strafen“ handeln würde. Wer dieser Dialektik nicht widerspreche und sich weismachen lässt, dass Auspeitschungen nicht gegen das Folterverbot verstoßen, der wolle sich für dumm verkaufen lassen, beklagt die IGFM. IGFM-Kampagne-IKEA-Saudi-Arabien-1_01

Peitschenhiebe, Amputationen und die Todesstrafe für Meinungsdelikte seien Teil des islamischen Rechtes, das völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge breche. Im Iran sind sogar Steinigung und Kreuzigung im Strafrecht verankert.

Barbarei dürfe aber nicht hingenommen werden, weil sie religiös begründet wird, warnt die IGFM. Letztlich gehe es darum, was einen höheren Wert habe: Die Würde des Menschen oder die Achtung von religiösen Traditionen.

Scharia: „Gleichberechtigung ist ausgeschlossen“

Die IGFM beklagt zudem, dass der Blick auf das islamische Recht oft weichgespült sei. Ein noch viel größeres Problem als die „islamischen Strafen“ seien das islamische Familien- und Prozessrecht. Beide schließen eine Gleichberechtigung von Mann und Frau und von Muslimen und Nichtmuslimen kategorisch aus. Die Zeugenaussagen von Frauen oder Nichtmuslimen haben nach der Scharia nur den halben Wert der Aussagen von muslimischen Männern – wenn sie überhaupt zugelassen sind.

Männer hingegen haben ein „Recht“ auf sexuellen Gehorsam, ein Züchtigungs-„Recht“ und können ihre Frauen ohne Unterhalt verstoßen, während sich Frauen nur extrem schwer scheiden lassen können. „Dieses haarsträubende Unrecht ist in den ‚Islamischen‘ Republiken kein Ausrutscher. Es sind grundsätzliche Fehler im Betriebssystem“, stellte IGFM-Vorstandssprecher Lessenthin fest.

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Borsigallee 9 in 60388 Frankfurt a. Main
Tel.: 069-420108-11, Fax: 069-420108-33, info@igfm.de, www.menschenrechte.de

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