Top-Beiträge

Links

Die katholischen Bischöfe stehen vor weitreichenden Grundsatzentscheidungen

Von Prof. Dr. Hubert Gindert

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe fällte am 20.11.2014 ein Urteil im Fall eines Klinikarztes, dem aufgrund von Scheidung und Wiederverheiratung vom kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war, im Sinne des geltenden kirchlichen Arbeitsrechtes.

Dieses BVG-Urteil hat die Position der katholischen Kirche gestärkt. Karlsruhe hat damit die Einforderung besonderer Loyalitätsverpflichtungen gegenüber Mitarbeiter im kirchlichen Dienst bestätigt. Wer bei der Kirche beschäftigt ist, muss sich an deren Vorgaben und Ideale halten  –  auch im Privaten (vgl. Konradsblatt Nr. 48/2014). paragraph_300x3001

Welche Verpflichtungen bedeutsam sind und für wen sie gelten, bestimmt allein die Kirche. Das BVG argumentiert mit dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates. Das ist Grundlage jeder modernen freiheitlichen Gesellschaft.

Gerichte können sich nur dann über dieses BVG-Urteil hinwegsetzen, wenn ein Arbeitsvertrag „im Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht“.

Die Reaktion der Bischöfe auf dieses BVG-Urteil fällt erstaunlich nüchtern aus. Der ständige Rat der deutschen Bischofskonferenz, das sind die Diözesanbischöfe, hat auf seiner Sitzung dieses Urteil beraten.

In den Pressemitteilungen vom 25.11.2014 heißt es:

„Der ständige Rat hat auf seiner Sitzung am 24./25. November 2014 in Würzburg-Himmelspforten über aktuelle Fragen zum kirchlichen Arbeitsrecht beraten. Kirche in Augsburg

Im Mittelpunkt standen die geplanten Änderungen der Loyalitätsverpflichtungen. Gegenstand der Aussprache war auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 2014, die bei den Bischöfen auf ein positives Echo stieß. Die deutschen Bischöfe sehen in diesem Beschluss eine Bekräftigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.

Unter Berücksichtigung dieser höchstrichterlichen Entscheidung halten die Bischöfe weiter daran fest, dass die ‚Grundordnung des kirchlichen Dienstes‘ auch im Hinblick auf die Loyalitätserwartungen überarbeitet wird. Die Antwort auf die Frage, ob über die ohnehin vorgesehenen Änderungen hinaus weitergehende Nachjustierungen geboten sind, bedarf einer gründlichen Analyse der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Der ständige Rat hat die bischöfliche Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Wölki (Köln) gebeten, die weiteren Klärungen in Angriff zu nehmen und spätestens bis zum 27. April 2015 eine abschließende Formulierung vorzulegen.“

An dieser Stellungnahme des ständigen Rates ist interessant, in welche Richtung die „Grundordnung des katholischen Dienstes“ im „Hinblick auf die Loyalitätserwartungen“ überarbeitet wird und welche „weitergehende Nachjustierungen geboten sind“.

Michael Jacquemain schreibt: „Die Stärkung dieses Grundsatzes (anerkannte Maßstäbe und konkrete Inhalte des 0022Arbeitsvertrags) durch das BVG fällt in eine Phase, in der sich die katholische Kirche intensiv und kontrovers mit der Frage befasst, wie sie ihr eigenes Arbeitsrecht gestalten will“ (vgl. Konradsblatt, Nr. 48, s.o).

Klaus Nientiedt vermerkt dazu:

„Die Mehrheit der deutschen Bischöfe ist offenbar gewillt, die ‚Grundordnung für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse‘ zu überarbeiten und die Sanktionen bei bestimmten Loyalitätsverstößen abzumildern. Etwa bei wiederverheiratet Geschiedenen, wenn dies mit den jeweiligen Funktionen der betroffenen Personen vereinbar erscheint… Der Druck kommt aus der Kirche selbst. Z.T., weil angesichts der geltenden Bestimmungen manche kirchlichen Arbeitsstellen sich nur mehr schwer besetzen lassen“(Konradsblatt, s.o.). 

Dieser Druck aus dem Innern zeigte sich auch im Verlauf des „Gesprächsprozesses“ 2012 in Hannover zum Thema Diakonie. Prof. Dr. Lothar Roos nahm als Vertreter des „Forums Deutscher Katholiken“ an diesem Gesprächsprozess teil.

Prof. Roos schreibt: „Aufgrund dieser Methodik (die „Tischrunden“) konnte es gar nicht ausbleiben, dass sich am Ende die klassischen ‚Reizthemen‘ als wichtigstes Ergebnis herausstellten: der Umgang mit zivil Geschiedenen und Wiederverheirateten, und damit zusammenhängend, die Forderung, die kirchliche ‚Grundordnung‘ der Gestalt zu ändern, dass man hier ‚großzügiger‘ als bisher handelt“ (vgl. „Am Wesentlichen vorbei“, in „Der Fels“, 11/2012, S. 316).imm012_10A

Die Kirche erbringt Dienstleistungen für die Gesellschaft. Sie ist aber kein Wirtschaftsunternehmen wie jedes andere. Neben den fachlichen Voraussetzungen wird von ihren Mitarbeitern ein christliches Zeugnis bei ihren Tätigkeiten erwartet: „Wo katholisch draufsteht, muss auch katholisch drin sein“.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass sich die Mitarbeiter mit der Kirche identifizieren und sie sich in ihrem Verhalten an ihre Wertnormen halten. Das fordern zu können, hat das BVG-Urteil bestätigt.

Solange Ordensangehörige das Rückgrat kirchlicher Einrichtungen stellten, war das gesichert. Aber die Zahl der Frauen und Männer, die sich zu einem Leben in Armut, Keuschheit und Gehorsam verpflichten, nimmt in Deutschland dramatisch ab. In den Frauengemeinschaften hat sich die Mitgliederzahl innerhalb von 20 Jahren halbiert. Auf 1000 Todesfälle pro Jahr kommen derzeit 60 Neueintritte. 84% der Ordensfrauen stehen im Rentenalter. Bei den Männern sieht es kaum anders aus (vgl. Konradsblatt, s.o.).

In der säkularisierten Gesellschaft Deutschlands, in der 90% der Katholiken nicht einmal am Sonntag den Weg zur Kirche finden und in welcher der Glaube im Elternhaus, Religionsunterricht, aber auch in Katechese und Predigt immer weniger weitergegeben wird, wachsen keine Ordensberufungen.

In der Kirche geht es nicht um Quantität, sondern um Qualität. Die kirchlichen Einrichtungen stehen mit ihrem Arbeitsrecht und den Loyalitätsansprüchen an ihre Mitarbeiter in der säkularisierten Gesellschaft vor der Entscheidung, das zu tun, was Papst Benedikt am 25. September 2011 in Freiburg deutlich gemacht hat: 

„Um ihrem eigentlichen Auftrag zu genügen, muss die Kirche immer wieder die Anstrengung unternehmen, sich von dieser ihrer Verweltlichung zu lösen und wieder offen auf Gott hin zu werden… d.h. natürlich nicht, sich aus der Welt zurückzuziehen, sondern das Gegenteil“ (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 189, S. 148/150).

Wenn nicht mehr ausreichend Mitarbeiter in unserer Gesellschaft zu finden sind, die sich mit der Lehre der Kirche, ihren Wert- und Moralvorstellungen identifizieren können, stehen die Bischöfe vor einer weitreichenden Entscheidung:

  • Entweder sie schrauben ihre Loyalitätsanforderungen hinsichtlich der Lebensweise ihrer kirchlichen Mitarbeiter herunter und gleichen sie einer Wellness- und Spaßgesellschaft an. Damit verlieren kirchliche Einrichtungen ihr eigenes Profil. Sie werden austauschbar mit Einrichtungen der Kommunen oder des Staates etc.
  • Oder sie bestehen weiterhin auf den bisherigen Anforderungen an die Mitarbeiter, weil sie überzeugt sind, dass sie damit ihrem Auftrag entsprechen und den Menschen und der Gesellschaft so am besten dienen. Eine solche Entscheidung müsste dazu führen, dass die katholische Kirche in Deutschland jene kirchlichen Einrichtungen aufgibt, die nicht mehr mit loyalen, kirchlich gesinnten Mitarbeitern zu betreiben sind. Das ist kein Rückzug, sondern die Konzentration der Kräfte auf kirchliche Einrichtungen, von denen eine neue Faszination ausgeht. imm003_1

Die erste Aufgabe der Kirche ist der Missionsauftrag, d.h. die Verkündigung des Evangeliums. Wenn das vorhandene Geld aufgrund des Kirchensteueraufkommens, das die Finanzierung von kirchlichen Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern etc. ermöglicht, aber innere Reformen und die Trennung von Einrichtungen, die ihren christlichen Geist verloren haben, erschwert, dann steht dieses Geld dem eigentlichen Auftrag der Kirche im Weg.

Ist es dann nicht besser, diese Mittel z.B. Ländern in Afrika zur Verfügung zu stellen, wo Priesterseminare und Ordenshäuser überfüllt sind und Schulen und Krankenhäuser dringender gebraucht werden als bei uns?

Es sind zudem jene Länder, die schon heute Priester und Ordensleute stellen, damit der primäre Auftrag der Kirche in Glaubensverkündigung, Eucharistiefeier und Sakramentenspendung bei uns noch aufrecht erhalten werden kann.

Prof. Dr. Hubert Gindert ist Herausgeber der Monatszeitschrift DER FELS und Vorsitzender des Dachverbands „Forum deutscher Katholiken“

Kommentare

3 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

März 2024
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Blog Stats

660884
Total views : 8709610

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.