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Die „Kölner Kircheninitiative“ plädiert für Bischofswahl durchs Kirchenvolk

Die „Kölner Kircheninitative“ fordert eine stärkere Beteiligung des Kirchenvolkes an der Bischofswahl und macht dafür einen konkreten Vorschlag: Aus der Dreier-Liste, die aus Rom kommt, sollen die Domkapitulare den wählen, den das Volk will. bischof

Nun zeugen diese Ideen von einer gewissen Kreativität, haben aber nichts, wie behauptet wird, mit alten Formen der Volksbeteiligung zu tun, die nebenbei schon im hohen Mittelalter kaum mehr als Formalien waren. Die Kirche kannte früher nämlich die Akklamation:

Das Volk bestätigt die Wahl des Kandidaten. Das dahinterstehende Prinzip kommt aus der Zeit der römischen Republik, wo die Volksversammlungen dem zustimmen durften, was der Senat sich ausgedacht hatte. Beteiligung in unserem heutigen Sinne war das also nicht.

Politikertypen in der Kirchenleitung?

Jetzt zum aktuellen Fall. Wenn das Volk dem Domkapitel vorschlägt, wen von den aus Rom Übersandten es zu wählen hat, dann wählt faktisch nicht mehr das Domkapitel, sondern das Volk, genauer die Gremien, den Kandidaten aus.

Faktisch müssen sich dann die drei in Frage kommenden Kandidaten einer Art Wahlkampf stellen und erklären, warum sie denn Bischof werden sollten. Es wird also nicht jener gewählt, der am besten geeignet ist, es aber eigentlich nicht will, sondern derjenige, der es will und sich am besten verkaufen kann – wie in der Politik eben. 

Im Konkordatsrecht steht: „Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat.“

Wenn das Domkapitel sich verpflichtet, den zu wählen, den die Gremien bzw. das Volk will, ist diese Wahl dann noch frei und geheim?

QUELLE und vollständiger Text hier: http://demut-jetzt.blogspot.de/2013/12/wir-wollen-ein-kurzkommentar-zur-kolner.html
 

Kommentare

9 Antworten

  1. Investiturstreit ist schonmal das richtige Stichwort. Damals wurde die Ernennung der Bischöfe durch den Papst erfunden. Solche Neuerungen gab es natürlich im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder. Prinzipiell hat aber auch Gregor VII. das System nicht geändert, die Einsetzung (Investitur) erfolgte auch unter ihm weiterhin durch Laien. Es ging ihm nur darum, der Kirche wieder mehr Mitsprache bei der Auswahl der Kandidaten zu sichern, da die „Wahl“ durch das Volk im Mittelalter zur Auswahl durch den Adel degeneriert war.
    In der Forschung spricht man deswegen auch nur ungern von „Investiturstreit“, weil die Einsetzung im Grunde gar nicht der springende Punkt der Auseinandersetzung war. Gregor wandelte praktisch das Bestätigungsrecht des Papstes in eine Ernennung um. Das ist einer der hist. Wegmarken in der Wandlung der Bischofswahl zur Bischofsernennung.

    (Lustigerweise ist übrigens ausgerechnet Gregor VII. der letzte Papst der Kirchengeschichte gewesen, der nicht von den Kardinälen gewählt, sondern allein vom Volk von Rom per Akklamation erhoben wurde).

    Der zweite (etwas frühere) Schritt in dieser hist. Entwicklung war die Ernennung von Missionsbischöfen. Wenn Bischöfe (meist Missionare) in Gebiete geschickt wurden, wo es noch keine Gläubigen gab, konnte eine Wahl durch Volk und Klerus naturgemäß nicht stattfinden, weil es noch gar kein gläubiges Volk gab und der Klerus aus den Begleitern des Missionars bestand. Diese Praxis wurde dann später in der Neuzeit auch auf die neu entdeckten Kontinente ausgedehnt, sodass es heute in weiten Weltgegenden gar keine richtigen Domkapitel (mit Wahlrecht) mehr gibt. Das entspricht aber im Grunde nicht der eigtl. Kirchenverfassung.

    Die Kardinäle kommen heute natürlich faktisch von überall her, als Wahlversammlung repräsentieren sie aber selbstverständlich immer noch den Klerus von Rom. Deshalb gibt es ja Titelkirchen usw.

    All diese Neuerungen ändern aber nichts an der (grundsätzlichen, mithin nur noch theoretischen) Regel, wonach in der kath. Kirche die Bischöfe nicht vom Papst als „Vorsteher“ eingesetzt, sondern vom Volk und Klerus gewählt und von den Mitbischöfen bzw. (in ihrem Namen) vom Papst (als dem lat. Patriarchen) bestätigt werden. Das ist seit biblischen Zeiten so und kann auch nicht geändert werden.
    Von daher sind Bestrebungen, dem Volk wieder eine stärkere faktische Mitbestimmung zu ermöglichen, prinzipiell nichts, was der Kirche fremd wäre, sondern gewissermaßen eine Rückkehr zum eigentlichen Verfassungsideal. Das wird von konservativen Kritikern solcher Initiativen in der Regel verkannt, was dann immer wieder zu für den Fachmann sehr lustigen Argumentationsversuchen wie Ihrem obigen führt (Hierarchie kommt von oben usw.). Da ist aber nichts dran,

    1. Guten Tag,
      Sie behaupten, an dem Grundsatz „Hierarchie kommt von oben“ sei „nichts“ dran. Eine erstaunliche Feststellung angesichts der anderslautenden faktenlage. Dabei übersehen Sie nämlich, daß in der katholischen Kirche das „Wahlverfahren“ (etwa auch bei der Wahl der Klostervorsteher durch die Ordensleute, bei der Papstwahl etc) durch ein „Auswahlverfahren“ ergänzt wird („von oben“), wenn zB. der Bischof die zu weihenden Priester aus dem Seminaristen auswählt. Wer zum Priester geweiht wird, das wurde auch in frühchristlicher Zeit vom Bischof bestimmt, nicht etwa von den Gemeinden. Wo fordert denn zB. der Apostel Paulus seine Gemeinden auf, ihre Vorsteher zu „wählen“? Warum gibt es hierzu gegenüber seinen zahlreichen Gemeinden keine einzige Aufforderung? Wir wollen zur Kenntnis nehmen, daß Paulus gemeindeleitende „Ämter“ (Bischöfe, Presbyter, Diakone) durch Handauflegung einsetzte, folglich durch einen religiösen „Ritus“ – und dies eben nicht durch eine Volkswahl geschah.
      Im übrigen ist aus dem Alten Testament bekannt, daß sich einst eine israelitische „Basisbewegung“ – die „Rotte Korah“ – gegen die Leitfigur Moses auflehnte – und zwar mit „demokratischen“ Parolen. Auch Moses wurde nicht „von unten“ ge-wählt, sondern „von oben“, von Gott selbst er-wählt. Dies führte bekanntlich bei manchen zu Neidkomplexen; es gibt eben auch eine „geistliche Eifersucht“, die natürlich letztlich un-geistlich ist, wie schon aus der Kain-und-Abel-Erzählung hervorgeht.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Nun ja, vllt. habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Natürlich ist die Kirche hierarchisch strukturiert. Nur ist das eben kein Argument gegen eine Wahl des Bischofs durch Volk und Klerus. Die ist vielmehr seit jeher die (eigentlich und grundsätzlich) normale Vorgehensweise zur Besetzung eines Bischofsstuhls.
        Das meinte ich mit „Da ist nichts dran“: Als Argument ist der Verweis auf die Hierarchie hier untauglich. Dass die Autorität von oben (von Gott, von Christus, von den Aposteln) kommt, impliziert keineswegs, dass Bischöfe in der Kirche nicht gewählt werden sollen. Das war vielmehr schon immer der eigtl. vorgesehene Weg. Im Übrigen wäre sonst ja auch die Wahl des Papstes ein Systembruch.

        Die Bischofswahl ist auch kein Ausdruck von Volkssouveränität (die es in der Kirche nat. nicht gibt) oder gar „Auflehnung“. Ohnehin gehört die Bestätigung der Wahl durch den Patriarchen und die übrigen Bischöfe der Kirche ja ebenso konstitutiv dazu.

        Paulus (der im Übrigen 70 Jahre früher unterwegs war) verstand sich als Apostel und Gemeindegründer und nahm von daher natürlich sämtliche Vollmachten für sich in Anspruch. Nachfolger hat er aber nicht eingesetzt (die wählten sich die Gemeinden nämlich selbst).

        Dass dabei von „Auflehnung“ keine Rede sein kann, zeigt ja allein schon der Wortlaut der altkirchlichen Ordnung: „Wählt euch nun Bischöfe und Diakone, würdig des Herrn, Männer, mild und ohne Geldgier und wahrhaftig und erprobt; denn sie leisten für euch ja auch den Dienst der Propheten und Lehrer. Verachtet sie also nicht. Denn sie sind die von Gott ehrenvoll Ausgezeichneten unter euch, gemeinsam mit den Propheten und Lehrern.“ (Did 15,1-2)

        Dass der Bischof seinen Klerus aus eigener Vollmacht einsetzt, Priester weiht, Gemeindeämter bestellt und sein Bistum eigenständig verwaltet, widerspricht der prinzipiellen Wählbarkeit des Bischofs ebenso wenig, sondern das ist einfach die Konsequenz des monarchischen Episkopats, den wir seit Ignatius in der Kirche haben. Aber auch monarchische Episkopen werden gewählt und erhalten ihr Amt nicht etwa von übergeordneten Hierarchen verliehen oder geben es durch Erbfolge weiter. Sie selbst sind die Spitze der Hierarchie und erhalten ihr Amt von Christus, von der Kirche als solcher, und genau deswegen ist die Wahl durch Volk und Klerus mit Bestätigung durch die übrigen Bischöfe, die den gewählten Kollegen damit als „würdig“ anerkennen, als grundsätzliche Norm der vorgegebene Weg.

        Auch die seit jeher praktizierte Weitergabe des Amtes durch Handauflegung, die im Weihesakrament ihren Ausdruck findet, steht in keiner Weise im Widerspruch dazu. Wir gehen ja nicht so weit wie die Protestanten, wo die Gemeinden ihre Pfarrer selber wählen und niemand von außen dreinreden darf und die Ordination nur noch ein Verwaltungsakt ist.

        Nach alledem ist es (historisch und ekklesiologisch gleichermaßen) schlichtweg falsch zu behaupten, die Beteiligung des Kirchenvolks an der Bischofswahl sei eine Art Verfälschung der Kirchenverfassung und stehe konträr zum hierarchischen Aufbau der Kirche. Das Ggt. ist der Fall. Wenn also gefordert wird, den Gemeinden bei der Auswahl des Bischofs mehr effektive Mitsprache einzuräumen, ist dies von der historischen Entwicklung her kein Bruch, sondern eher die Wiederherstellung der Normalität.

        1. Gutrn Tag,
          Sie behaupten, Paulus habe keine Nachfolger eingesetzt, sondern die Gemeinden hätten diese selber gewählt. Ich verweise hierzu auf 2 Tim 1,6 ff. Dort erinnert Paulus seinen Mitarbeiter Timotheus an den Glauben, der schon in seiner Großmutter Luis und in seiner Mutter Eunike wohnte. Er fügt hinzu: „Ich bin aber überzeugt, auch in dir. Daher erinnere ich dich, die Gnadengabe Gottes zu entfachen, die in dir ist durch das Auflegen meiner Hände.“ – Von irgendeiner Wahl durch Gemeinden ist, wie ich bereits erwähnte, im Neuen Testament an keiner einzigen Stelle die Rede, sondern vielmehr wurden die urchristlichen Leiter durch die Apostel und deren Helfer bzw. Älteste (Presbyter) durch einen sakramentalen Akt, nämlich die Handauflegung in ihr geistliches Amt eingesetzt.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. „Alle Jahre wieder!“

    Unterschriftlich war auch „Hänschen“ Küng 1989 schon dabei.

    ———————————-

    Die „Kölner Erklärung: Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität“ wurde aus
    Anlaß der Ausdehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf umstrittene moralische Fragen
    formuliert und bis Mai 1989 von über 220 katholischen Theologieprofessorinnen und
    -professoren unterzeichnet, darunter Franz Böckle, Johannes Brosseder, Peter Eicher,
    Heinrich Fries, Ottmar Fuchs, Norbert Greinacher, Johannes Gründel, Bernhard Häring,
    Friedhelm Hengsbach, Peter Hünermann, Hans Küng, Norbert Mette, Johann Baptist Metz,
    Dietmar Mieth, Knut Walf, Jürgen Werbick und Hans Zirker.

    Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität
    Kölner Erklärung katholischer Theologieprofessorinnen und Theologieprofessoren vom
    Dreikönigsfest

    6.1.1989

    ———————————-

    http://www.gelobtseijesuschristus.mynetcologne.de/koelner_erklaerung_1989.pdf

  3. Frau Küble, was ist dagegen zu sagen, daß nun einmal das Kirchenvolk mit seiner Meinung zählt und nicht die Meinung von Kirchenoberen?
    Vielleicht ist Limburg auch ein Fall, den man gar nicht so recht einschätzen kann, wenn man nicht dort lebt und es erlebt hat, wie Bischof Tebartz-van Elst sein Amt ausübte.
    Ich gebe zu, daß die kath. Kirche bisher weit weg von Demokratie war und daß es deshalb manchem traditionell-katholisch Gesonnenem einfach schwerfällt, jetzt plötzlich – ja: plötzlich – demokratisch zu sein. Eine echte Entschuldigung ist das in meinen Augen aber trotzdem nicht.

    1. Guten Tag,
      Christus hat seine Apostel selber erwählt und nicht von seiner Anhängerschaft wählen lassen. Er betonte zudem: „Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt“ – Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel, der Papst ist Nachfolger Petri und Statthalter Christi. Alles klar?
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Nein, das ist nun wirklich vollkommen unklar und auch einfach unwahr.

        In der kath. Kirche werden Bischöfe grds. von Volk und Klerus gewählt und anschließend von den übrigen Bischöfen bzw. dem Patrarchen als deren Vertreter bestätigt (und dann geweiht und eingesetzt). Sie werden gerade nicht von einem Oberen ernannt, sie haben nämlich keinen Oberen, der sie ernennen könnte (Bischöfe sind keine Beamten des Papstes). Gerade das macht ja ihre Würde als Apostelnachfolger aus. An der Spitze der Hierarchie steht der Bischof.

        Die Wahl des Bischofs durch Volk und Klerus ist von Anfang an der Normalfall in der Kirche gewesen und wird bereits in der frühesten erhaltenen Kirchenordnung (der Didache vom Beginn des 2. Jh.) erwähnt. Komischerweise wird das immer vergessen.

        Alles andere, was daraus in der Geschichte geworden ist, hat die verschiedensten Gründe und es gab und gibt unterschiedlichste Ausprägungen und Entwicklungen, aber an dem grundlegenden Prinzip der Kirchenverfassung hat das nichts geändert. Deshalb haben wir Kapitel. Deshalb wird der Papst bekanntlich noch heute von Volk und Klerus Roms gewählt.

        Selbstverständlich bedeutet die Bischofswahl nicht, dass die Kirche eine „Demokratie“ wäre. Die Wahl wird ja vom Hl. Geist gelenkt, und die Macht geht nicht vom Volke aus, sondern von Christus (verkörpert in seinem Leib, der Ortskirche – Volk und Klerus – und der Weltkirche – Mitbischöfe).

        Ideen, die auf eine verstärkte Mitbestimmung des Kirchenvolkes bei der Bischofswahl abzielen, mögen vllt. unrealistisch oder kontraproduktiv oder heutzutage nicht sinnvoll sein, all das kann man ohne Weiteres beanstanden. Schlicht falsch ist es aber zu sagen, solche Dinge wären der Kirche fremd. Genau das Ggt. ist der Fall, es ist der grundsätzliche Normalfall, der Idealfall der Besetzung eines Bischofsstuhls.

        1. Guten Tag,
          selbstverständlich ist der Papst letztlich der Vorsteher der Bischöfe, auch wenn sie keine „Beamten“ sind, sondern in ihrem Bistum eine weitgehende Autonomie besitzen, die sie aber nicht gegen den Papst und dessen Beschlüsse ausüben dürfen.
          Schon im Investiturstreit des Hochmittelalters ging es um das Recht des Papstes auf Einsetzung der Bischöfe. Ähnliche Auseinandersetzungen gab es mit dem Byzantinischen Reich. Zudem wird der Papst keineswegs „bekanntlich noch heute von Volk und Klerus Roms gewählt“ – er wird von Kardinälen, die teils in Rom wirken (Kurienkardinäle), teils aus aller Welt kommen, gewählt – und vom Kirchenvolk auf dem Petersplatz „bestätigt“, es wird dem bereits Gewählten quasi gehuldigt. Eben von Akklamation ist ja auch in diesem Artikel die Rede.
          Und auch dann, wenn ein Bischof durchs Domkapitel gewählt wird: Geweiht und amtseingeführt wird er erst, wenn der Papst ihn ernannt hat.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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