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Die „Pille danach“ ist ein Frühabtreibungsmittel und widerspricht daher dem Gesetz Gottes und dem Lebensrecht aller Menschen

PRESSEMITTEILUNG der Kölner Hospitalvereinigung St. Marien vom 16.1.2013
zur „Ethischen Stellungnahme zur Notfallkontrazeption bei Patientinnen, die vermutlich Opfer eines Sexualdelikts geworden sind“:

Die katholischen Krankenhäuser im Verbund der Hospitalvereinigung St. Marien GmbH gewährleisten die medizinische Versorgung aller Menschen im Kölner Norden, egal in welcher medizinischen Notlage sie sich befinden.

In dem genannten Fall vom 15. Dezember 2012 ist es vermutlich zu einem Missverständnis zwischen der Notdienstleistenden Ärztin der GKV-Ambulanz und der Gynäkologischen Klinik des Krankenhauses gekommen, welches derzeit intern geprüft wird. Eine gemeinsame Aufarbeitung und Klärung des künftigen Verhaltens und Ablaufs ist im Sinne der medizinischen Kooperation sinnvoll und notwendig.    Baby (2)

Im Rahmen der Erstversorgung ist uns wichtig, dass alle zeitsensitiven Hilfsmaßnahmen geleistet werden:

Außer der Abgabe der Notfallkontrazeption [Pille danach] werden alle medizinischen Maßnahmen sofort angeboten. Dies beinhaltet auch die Kooperation mit der Anonymen Spurensicherung (ASS), sollte sich die Patientin zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Strafanzeige entschließen.

Für die Behandlung und Versorgung bei „einem vermuteten Sexualdelikt“ hat das Klinische Ethikkomitee der Hospitalvereinigung Anfang November 2012 eine Stellungnahme verabschiedet, die als Handreichung für die Ärzte erarbeitet wurde. Sie will den behandelnden Ärzten Sicherheit bei ethischen Fragestellungen geben. Zentrale Aspekte der Stellungnahme sind Fürsorge und Autonomie.

Das bedeutet für uns, dass eine vollumfängliche medizinische Versorgung geleistet wird sowie psychologische und seelsorgliche Betreuungsangebote gewährleistet sind (Fürsorge). Da uns die Entscheidungsfreiheit (Autonomie) der Patientin wichtig ist, kann sie sich selber für oder gegen eine Notfallkontrazeption („Pille danach“) entscheiden.
 
„Entscheidet sich die Patientin für die Einnahme der Notfallkontrazeption, muss die weitere Behandlung bei einem Arzt/Ärztin ihres Vertrauens bzw. die Beratung durch eine Stelle für Schwangerschaftskonfliktberatung mit der damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgen (s. § 219 Strafgesetzbuch iVm § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz).“
(Zitat aus der Stellungnahme des Ethikkomitees zur „Notfallkontrazeption bei Patientinnen“)

Entscheidet sich die Patientin gegen die Einnahme einer Notfallkontrazeption, wird eine Überweisung an caritative oder staatliche Stellen empfohlen.

Kontakt Presse:
Christoph Leiden
Graseggerstr. 105
50733 Köln
Tel 0221 974514-915
Mail christoph.leiden@cellitinnen.de

Kommentare

21 Antworten

  1. Natürlich ist eine empfängnisverhütende Medikation nach einer Vergewaltigung dringend möglichst kurzfristig geboten! Es ist für eine Frau unter diesen Umständen schon schlimm genug, sich mit einer möglichen Infizierung durch Krankheiten auseinandersetzen zu müssen, von dem Trauma des gewalttätigen Übergriffs ganz zu schweigen.

    Auch etwa bei einer Beschädigung des Kondoms in einer Partnerschaft kann eine entsprechende Pille eine wichtige Hilfe sein.

      1. Liebe Frau Küble,
        bin mir über diesen Sachverhalt gar nicht mal so sicher.

        Wie auch immer: Geht es darum, fühlende Lebewesen zu schützen, bin ich unbedingt bei Ihnen. Bei einem zwei – oder vierzelligen Komplex könnten wir aber die Kirche im Dorf lassen.
        Gruß
        Peter Friedrich

        1. Lieber Herr Friedrich,
          das menschliche Leben beginnt mit der Befruchtung, dem Vorhandensein aller Erbanlagen – und nicht erst ab einem willkürlichen Stadium „fühlendes“ Lebewesen (wer definiert, wann „Gefühle“ beginnen?).
          Die Pille-danach führt (bei Vorhandensein einer Empfängnis) zur Frühabtreibung in den ersten zwei Wochen menschlicher Existenz, weil sich der Embryo nicht in die Gebärmutter einnisten kann und daher abstirbt.
          Jahrelang wurde in Deutschland heftig über PID debattiert, über die Selektion von Embryonen in der Petrischale vor ihrer Einpflanzung in die Gebärmutter. Warum sollte der Mensch in seiner kleinsten Erscheinungsform (also in den ersten Lebenswochen) nur außerhalb des Mutterleibs geschützt sein, nicht jedoch innerhalb? – Das wäre doch unlogisch.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. Es waren ja auch nicht Maria und Josef, die von zwei katholischen Krankenhäusern abgewiesen worden sind. Das war ja nur ein Gleichnis. Ich habe gehofft, dass Sie/sie es verstehen.

  3. Aus der Sicht der katholischen Kirche mag das alles richtig sein. Die Menschen, vor allem die Frauen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, sehen das völlig anders. Gott sei Dank.

    1. „Aus Sicht der Kirche?“

      Nicht nur aus Sicht der Kirche.

      Zitat „kath.net“
      Abtreibungsgrund Vergewaltigung? Eine Betroffene erzählt
      Die Mutter von Rebecca Kiessling hatte zweimal um Abtreibung des Kindes gebeten, das aus einer Vergewaltigung entstanden war.
      Kiessling: „Ich wurde durch staatliches Gesetz beschützt“.
      http://www.kath.net/detail.php?id=39687
      Zitat Ende „kath.net“

      mfg

    2. Und: wir sind alle Sünder,jeder auf seinem Gebiet,das sollten wir NIE vergessen !
      Der berühmte Splitter im Auge des Anderen,nicht wahr?
      Die Gemeinschaft der Christen MUSS sich vor Selbstgerechtigkeit hüten,heute so wie damals!

      1. Zitat „Sportfreund“
        Und: wir sind alle Sünder,jeder auf seinem Gebiet,das sollten wir NIE vergessen !
        Zitat

        Richtig, – und damit wir das NIE vergessen ist das Schuldbekenntnis ein Teil der Messe.

        mfg

  4. „Das Problem mit der sogenannten Notfallmedikation!“

    -.- war kein Problem, da die erstbehandelnde Ärztin diese „Notfallmedikation“ schon verschrieben hatte.

    Zitat „Gast auf Erden“
    Kardinal Meisner könnte seine “Ethikrichtlinien”, die auf die beiden fraglichen Ärztinnen sehr einschüchternd gewirkt haben müssen, jetzt revidieren. Wenn er wollte. Kommt drauf an, was ihm verletzte Frauen wert sind.
    Zitat Ende

    Die Richtlinien gestalten die Krankenhäuser selber. Das war auch den Medienberichten zu entnehmen. Es gibt keine Ethikrichtlinien „Kardinal Meisners“. Und offensichtliche Verletzungen kann es nicht gegeben haben, sonst hätte die erstbehandelnde Ärztin bestimmt etwas erwähnt. Sie war ja auf allen Sendern zu sehen.

    Fakt ist bisher nur, – irgendwas ist passiert, was weiß keiner genau. Wir wissen noch nicht einmal mit wie viel Promille die junge Dame nach der Party aufgefunden wurde und was ein Drogenscreening ergab. Blut wird bestimmt abgenommen worden sein. Auch nach einer Nacht auf der Parkbank lassen sich noch genug Spuren nachweisen. Hat die junge Frau wirklich k.o. Tropfen bekommen?

    Und wie schon geschrieben ist es nicht bekannt, ob die junge Frau Opfer einer Vergewaltigung wurde. Das hat ihr erst die erstbehandelnde Ärztin in Erklärung des aufgefundenen Zustandes als Möglichkeit unterbreitet. Wurde überhaupt nach möglichen Vergewaltigern gefahndet?

    Auch der „Kölner Stadtanzeiger“ titelte gestern stimmungsmachend, – „Vergewaltigungsopfer abgewiesen.“ Heute klingt das alles schon etwas sachlicher.

    Und, – dass in „katholischen Kliniken“ die „Pille danach“ nicht verschrieben wird, wissen alle dort arbeitenden Mediziner vor Abschluss des Arbeitsvertrages, – da sie freien Willens !!! „die Grundordnung f. Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“ unterschriftlich zur Kenntnis nehmen, – wie mir gestern noch ein Freund schrieb.

    Auch war es keine unterlassene Hilfe, wie so vorschnell geschrieben wurde, da die junge Dame ja erstbehandelt wurde. Es ging „nur“ noch um die Sicherung von möglichen Spuren.

    Hier kann ich mir vorstellen, da von Unerfahrenheit der beiden Mediziner die Rede war, – dass diese beiden Ärzte mit der Situation einer Beweissicherung, die in Krankenhäusern bestimmt auch nicht alltäglich ist, – völlig überfordert waren.

    Sie haben schlecht zugehört und wenig gelesen!

    mfg

    1. Also,ich bin wirklich kein Abtreibungsbefürworter, aber ich traue mir nicht zu zu beurteilen,was eine Frau im Fall einer tatsächlichen Vergewaltigung tun sollte.
      Wohl dem,der so etwas nicht entscheiden muß!
      Bei einer im Rausch verbrachten Party-Nacht liegen die Dinge vielleicht etwas anders,da sollte sie lieber den“Täter“ ermitteln…(:-)

      1. Es stellt sich für mich die Frage, wenn ich in „hochdramatischen“ Einzelfällen zustimmen würde!!, müsste ich diese Tat auch selbst vollbringen. Dabei ist es unerheblich, ob ich aktiv tätig werde oder „nur“ passiv, indem ich ein Rezept für die „Pille danach“ ausschreibe.

        Die Antwort ist für mich = NEIN !

        Jeder, der eine Abtreibung befürwortet, sei sie früh oder spät durchgeführt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er diese Tat nach Erlernung des „Handwerkes“ auch selbst erbringen müsste. Vielleicht sollten sich die „mutigen“ Befürworter einmal um einen Logenplatz in einem „Krankenhaus?“ bemühen, um nicht nur beim TV-Glotzen in der ersten Reihe zu sitzen.

        mfg

    2. Der Vergleich hinkt etwas,zugegeben,aber dann müsste ich auch selber schlachten,wenn ich Fleisch essen will usw.usw.
      Ich möchte nur niemanden verurteilen,wenn ich nicht selbst in ähnlichen Lagen entscheiden musste.
      Theoretische Erörterungen sind manchmal eben leichter als das reale Leben.
      Hierzu darf ich auch an das Gleichnis „Jesus und die Ehebrecherin“ erinnern.

      1. Guten Tag,
        Christus hat die Ehebrecherin vor der Steinigung durch selbstgerechte Pharisäer gerettet, die selber Sünder waren. Niemand will heute eine abtreibende Frau steinigen. Aber wir wollen daran erinnern, daß Christus zu jener Frau sagte: „Gehe hin und sündige nicht mehr.“
        Christus hat Sünde also klar beim Namen genannt, nichts schöngeredet und nichts vertuscht!
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

  5. „Missverständnis“ hat gute Chancen auf den Titel „Unwort des Jänner“.

    Das Problem mit der Notfallmedikation für Frauen, die Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind, ist in vielen Ländern Europas sowieso gelöst. Dort gibts PlanB ohne Rezept in jeder Apotheke.
    Dem Druck kann auch die deutsche Apothekerlobby und Ärztelobby auf Dauer nicht widerstehen und erste Erfolge für Frauen gibts ja schon. Über das Netz kann PlanB innerhalb der medizinisch notwendigen Frist (bis auf wenige Ausnahmefälle) problemlos bezogen werden. So dass sich die katholisch geführten Häuser auch den Frauen widmen können, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind. Die Opfer müssen das Rezept für PlanB ja nicht mehr von den behandelnden katholischen Ärzten bekommen.
    Kardinal Meisner könnte seine „Ethikrichtlinien“, die auf die beiden fraglichen Ärztinnen sehr einschüchternd gewirkt haben müssen, jetzt revidieren. Wenn er wollte. Kommt drauf an, was ihm verletzte Frauen wert sind.

    1. Guten Tag,
      kommt drauf an, was ihm ungeborene Kinder wert sind!
      Als ob die Verletzung vergewaltigter Frauen durch eine Abtreibung beseitigt würde – vielmehr entsteht neues Unrecht.
      „Ethikrichtlinien“ sollten sich schon an die Ethik halten, wie der Name besagt, sonst kann man sich auch den Titel „Richtlinien“ ersparen, denn für moralfreie Zeitgeist-Pseudolösungen bedarf es keiner „Richtlinien“, diese sind sowieso Usus.
      Im übrigen ist bislang nicht bewiesen, daß die betreffende Frau vergewaltigt wurde – oder gibt es ein Gerichtsurteil darüber?
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Die durch eine Vergewaltigung mit brutaler Gewalt erzeugte Schwangerschaft einer Frau ist eine andauernde, ständige Verletzung, das ist richtig. Eine frühzeitige Verhinderung dieser gewaltsam erzwungenen Schwangerschaft schützt Frauen vor dieser Verletzung. Je länger man die Schwangerschaft erzwingt, um so schlimmer die Verletzung der vergewaltigten Frauen. Deswegen ist das Schwangerschaftsverhinderungsmittel PlanB auf alle Fälle einem viel später erfolgenden Schwangerschaftsabbruch vorzuziehen; aus Sicht der vergewaltigten Frau. Deswegen habe ich geschrieben, dass es darauf ankommt, was die vergewaltigten Frauen, die unter einer gewaltsam erzwungenen Schwangerschaft andauernd leiden müssen, Herrn Kardinal Meisner wert sind.
        Im übrigen haben die beiden Hilfe verweigernden Ärztinnen mit der rücksichtslosen Abweisung des Opfers auch nach katholischen Kriterien einen schweren Fehler begangen. Wenn sie echt katholisch gewesen wären, hätten sie die Frau aufgenommen und eine Einnahme von PlanB und am besten auch einen etwaigen späteren Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen und mit allen Mitteln verhindert.

        1. Guten Tag,
          man kann (spätere) Abtreibungen doch nicht sinnvollerweise durch eine Frühabteibung „verhindern“, als ob der Zeitpunkt der Tötung entscheidend wäre.
          Zudem ist das kleinere Übel zur Abtreibung im Falle einer Vergewaltigung (die im Falle der betr. Frau nicht bewiesen ist) auf jeden Fall eine Adoptionsfreigabe.
          Die Vernichtung menschliches Lebens ist keine Lösung und auch kein ethisch zu verantwortender „Plan B“.
          Die frühere Bundesfamilienministerin Claudia Nolte hat in einer Parlamentsrede zu Recht gesagt: „Das zweite Opfer einer Abtreibung ist immer die Frau“.
          Im Falle einer Abtreibung (wozu auch Frühabtreibung gehört) ist die Mutter sogar in eine doppelte Tragödie verwickelt: jene der Vergewaltigung (dort ist sie Opfer) und jene der Tötung (dort ist sie Mittäterin).
          Zudem fragt man sich, warum die Betroffene überhaupt nacheinander in zwei katholische Krankenkäuser geht, wenn sie die „Pille danach“ wollte. Der Standpunkt der katholischen Kirche zur Abtreibung dürfte nach 2000 Jahren bekannt sein – zudem gibt es staatliche Krankenhäuser und Amubanzen in Köln zuhauf – Auswahl gerade genug!
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. notensafe
        17.01.2013 um 9:25 Uhr

        Ich erinnere da eine Geschichte
        „Entschuldigung, können wir Schutz für die Nacht haben, ich glaube ich werde diese Nacht gebären.“, sagte Maria und hielt sich den Bauch.

        „Verheiratet?“, fragte die Schwester lakonisch.

        „Eh, nein, aber wir lieben uns sehr.“ Maria versuchte zuversichtlich zu bleiben.

        „Wer ist der Vater?“

        „Ich weiß es nicht genau. Josef hat mich nicht angerührt, aber ich weiß, es ist ein besonderes Kind.“

        „Das spielt alles keine Rolle. Wir können Sie hier nicht aufnehmen. Das spricht gegen unsere Kirchenmoral und würde das heilige Sakrament der Ehe zerstören. Gehen Sie bitte zu einem anderen Krankenhaus. Aber nicht das hier in der Nähe, das ist nämlich auch katholisch. Auf Wiedersehen.“ Die Frau machte die Tür zu ohne ein weiteres Wort.

        Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-01/katholische-kliniken-koeln-vergewaltigungsopfer?red_suggested=true#comments

        1. Guten Tag,
          die Geschichte ist blühender Unsinn, schon allein deshalb, weil die Gottesmutter das Kind gebären und nicht etwa abtreiben wollte.
          Natürlich kann jede unverheirate Mutter ihr Kind in einem katholischen Krankenhaus zur Welt bringen.
          Abgesehen davon waren Josef und Maria sehr wohl verheiratet, als Christus geboren wurde (und schon vorher), denn im Judentum ist eine „Angelobung“ bereits der verbindliche Beginn der Ehe – also ganz anders zu werten als eine Verlobung im heutigen Verständnis (nur ein Eheversprechen). Für Juden begann damals und beginnt heute die Ehe mit der Anverlobung (Ehevertrag, ähnlich einer standesamtlichen Trauung) – und die Hochzeit ist dann der zweite Schritt innerhalb (!) der Ehe, wenn das bereits verehelichte (angelobte) Paar eine gemeinsame Wohnung bezog.
          Also nochmal: Maria und Josef waren einander „anverlobt“, als Maria schwanger wurde – und damit schlichtweg verheiratet.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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