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Die Saat geht auf: Kath. Kirche darf als "Kinderficker-Sekte" verleumdet werden

Wie der „Atheist Media Blog“  – vermutlich freudestrahlend  – berichtet, darf die katholische Kirche laut Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als „Kinderficker-Sekte“ beleidigt werden.
Katholische Christen sind demnach Mitglieder einer Kinderficker-Sekte  –  und der Papst wäre Chef einer kriminellen Vereinigung.
Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft StA hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Webseite „Schockwellenreiter“, erhoben, weil Kantel die kath. Kirche mit dieser Schmähkritik verleumdet hatte; dabei berief sich die StA auf § 166 StGB siehe Anmerkung unten.

Foto: Dr. Bernd F. Pelz
Foto: Dr. Bernd F. Pelz

Doch die Richterin verweigerte die Eröffnung eines Hauptverfahrens.
Das Gericht begründete seinen allerdings noch nicht rechtskräftigen De-facto-Freispruch damit, es gäbe „in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche“.
Der Gerichtsentscheid sei „bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Mißbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.“
Der Ausdruck „Kinderficker-Sekte“ sei daher nicht geeignet, den „öffentlichen Frieden zu stören“, verkündete die Richterin  – und insoweit gäbe es auch keinen Straftatbestand nach §166 Religionsbeschimpfung.
Die Staatsanwaltschaft kann bis eine Woche nach der Beschlußfassung noch Einspruch dagegen erheben.
Der Betreiber der Webseite ‘Schockwellenreiter’ hatte unter dem Titel „Neues vom Ayatollah aus Köln“ am 29.6.2011  Folgendes veröffentlicht: „Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als »täglichen Super-GAU« verurteilt.“
Vor der Anklage der Staatsanwaltschaft gab es einen Briefwechsel zwischen Kantel und dem Berliner Polizeipräsidenten, der ihn über den Vorwurf der StA, Religionsgemeinschaften beleidigt zu haben, informierte. Kantel veröffentlichte diesen Brief und schrieb sodann dreist, er habe keine Religionsgemeinschaft beleidigt, weil Religionen ohnehin „eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes“ seien.

Faire Atheisten und Agnostiker protestieren

Es gibt allerdings auch unter „Gottlosen“ und Kirchenfernen anständige Leute. Schon vor dem  jetzigen Gerichtsbeschluß kritisierten atheistische Blogger, die auf gute Sitten, Toleranz und Fairneß durchaus Wert legen, diese massive Beleidigung der kath.Kirche,  zB. der Betreiber des Weblogs „Rock´n Roll“, der bereits am 17.11.2011 unter dem Titel „Kinderficker-Sekte ist ein böses Wort“ Folgendes klarstellte:
„Wie kann ein gebildeter Mensch sich solcher Stammtischparolen bedienen, alle Mitglieder der katholischen Kirche unter Generalverdacht stellen und so primitiv seine Abneigung gegenüber der katholischen Kirche zum Ausdruck bringen? …
Er beruft sich auf Meinungs -und Pressefreiheit. Schön und gut – doch auch wenn ich meine Meinung frei vertrete, muss ich die Rechte der Anderen achten, die allgemein bekannten guten Sitten einhalten und darf nicht beleidigen.
Und mit Pressefreiheit hat solch ein Ausdruck in meinen Augen nichts zu tun, höchstens mit schlechtem Benehmen. Ich selber halte von Glaubensgemeinschaften überhaupt nichts, schon gar nicht von den christlichen….

Auch wenn man selber kein gläubiger Mensch ist so wie ich, sollte man trotzdem die respektieren, die an irgendeinen Gott glauben und die Kirche anerkennen. Gerade eben muss ich an die Judenverfolgung im dritten Reich denken, als alle Juden über einen Kamm geschoren wurden.“
Bei diesem skandalösen Gerichtsurteil handelt es sich offenbar um die juristischen Sumpfblüten jener hysterischen Medienkampagne, die sich nicht um Fakten und wissenschaftliche Studien kümmerte, sondern sensationsgierig und scheinheilig gegen die Kirche polemisierte, vor allem gegen die katholische Priesterschaft und diese unter einen ungerechten Generalverdacht stellt.

Pfeiffer-Studie dokumentiert Faktenlage

Unlängst hat die amtlich beauftragte Pfeiffer-Studie klar dokumentiert, daß der Anteil katholischer Priester an Mißbrauchstaten weit unter dem Durchschnitt liegt: siehe hier
Gleichzeitig muß man enttäuscht feststellen, daß es nur sehr wenige Bischöfe gab, die sich diesem unfairen Kesseltreiben widersetzt haben, darunter der Regensburger Bischof Gerhard L. Müller, der daraufhin von vielen Medien und sogar aus kirchlichen Kreisen scharf attackiert wurde.

Vergleich ISLAM / Kath. KIRCHE:

Als die österreichische Autorin Elisabeth Sabaditsch-Wolff äußerte, Mohammed sei „nach heutigem Rechtsverständnis ein Kinderschänder“ gewesen, wurde sie von der Richterin Bettina Neubauer bzw dem Wiener Landesgericht wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt, obgleich historisch unbestritten ist, daß Mohammed mit einem 9-jährigen Mädchen die „Ehe“ vollzog. (Abgesehen davon geht es hierbei nicht um eine „religiöse Lehre“, sondern um des „Propheten“ persönliche Lebensführung.)
Noch weitaus härter traf es die österreichische FPÖ-Politikerin Susanne Winter im Juni 2009: Wegen Islam-Kritik bzw. vor allem, weil sie erklärte, Mohammed sei aus heutiger Sicht ein „Kinderschänder“, wurde sie zu drei Monaten bedingter HAFT und saftigen 24.000 € Geldstrafe verurteilt. Begründung des Gerichts: „Herabwürdigung religiöser Lehren“ und „Verhetzung“.
Näheres hier:
< http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/488095/Susanne-Winter_Urteil-wegen-Verhetzung-bestaetigt >
Kürzlich berichteten wir hier im CHRISTLICHEN FORUM über eine Fatwa, also ein islamisches Rechtsgutachten, worin Mohammeds Ehevollzug mit einer 9-Jährigen bestätigt und als „Allahs Wille“ energisch gerechtfertigt wurde: FATWA

Diese widersprüchlichen Urteile sind genau in diesem konkreten Fall auch der pro-jüdischen Webseite „Achgut“ aufgefallen:
< http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zweierlei_kinderficker/ >
Ergebnis: Laut derzeitiger (Un-)Rechtssprechung im deutschsprachigen Raum dürfen unstrittige Tatsachen über Mohammed nicht geäußert werden, hingegen darf die katholische Kirche als Ganzes  – und damit alle ihre Mitglieder  – aufs übelste beleidigt und als kriminell angeprangert werden.
Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster
Unsere Berichterstattung über diesen skandalösen Gerichtsbeschluß wurde bereits auf folgenden Webseiten veröffentlicht bzw. positiv kommentiert:
VATICANISTA (kath):  < http://www.vaticanista.info/2012/02/14/berliner-gericht-erlaubt-schmahung-von-katholiken/ >
FREIE WELT (klassisch-liberal):  < http://www.freiewelt.net/blog-4007/die-saat-geht-auf%3A-kath.-kirche-darf-als-%22kinderficker-sekte%22-verleumdet-werden.html >
KULTUR und MEDIEN (kath):  < http://kultur-und-medien-online.blogspot.com/2012/02/skandal-urteil-katholische-kirche-darf.html >
IRRGLAUBE PARLARIS (evang): < http://irrglaube.parlaris.com/sutra34068.html#34068 >
DR. JOSEF BORDAT (kath):  < http://networkedblogs.com/tZxsT >
DR. MIKE BÖHM:  < http://www.news4press.com/SKANDAL-der-KLASSE-1–BERLINER-JUSTIZ-D_638335.html >

Juristische Anmerkung:
Hier folgt  § 166 des StGB (Strafgesetzbuch):
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Kommentare

23 Antworten

  1. @Rita und Frau Küble

    Ich bin nicht gerade die beste Freundin der Kath.Kirche, aber dennoch finde ich die Bezeichnung „Kinderfickersekte“ nicht richtig.
    Sicher hat es sexuellen Mißbrauch in der Kath. Kirche gegeben, der aufgearbeitet werden muss.
    Und das erreicht man nicht, wenn man die Kath.Kirche als „Kinderfickersekte“ beschimpft.
    Andererseits habe ich auch ein gewisses Verständnis für das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, welches die Anklageschrift gegen den Blogger J.K. nicht zur Hauptverhandlung zuließ.
    Das AG Berlin-Tiergarten hat aber in seinem Beschluss nicht gesagt, dass es die Bezeichnung „Kinderfickersekte“ besonders gelungen findet.
    Aber wenn es zu einem Prozess gekommen wäre, hätte der Blogger J.K. damit Stimmung gegen die Kirche gemacht, was auch nicht im Interesse der Kath. Kirche ist.
    Deswegen müssen wir, ob´s uns passt oder nicht, wenn auch mit Bauchschmerzen den Beschluss des AG Berlin Tiergarten hinnehmen.

    Nun zur MLPD:
    Ich gebe Rita Recht, wenn sie sagt, bei aller Sympathie oder Antipathie zur Katholischen Kirche ist die Bezeichnung der MLPD als Murks-Lüge-Pfusch-Dreck bzw. Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm keineswegs schlimmer als die Bezeichnung „Kinderfickersekte“ für die Katholische Kirche.
    Wer wissen will, wes Geistes Kind die MLPD ist, sollte die jährlichen Verfassungsschutzberichte lesen und ausserdem das Urteil 4 O 246/12 Landgericht Essen, Rechtsstreit MLPD gegen van Hüllen, Bergsdorff, Ferdinand-Schöningh-Verlag.
    Dieses Urteil ist nachzulesen auf der Website der Rechtsanwälte Damm & Coll. in Hamburg unter der Überschrift: „LG Essen: Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung“

    Die Publizisten Rudolf van Hüllen und Harald Bergsdorff hatten ein Buch herausgegeben mit dem Titel: „Linksextrem: Deutschlands unterschätzte Gefahr?“ und hatten darin auf etwa 7 – sieben – Seiten ziemlich intensiv über die MLPD berichtet. Die MLPD klagte vor dem Landgericht Essen auf Entfernung des ganzen Abschnittes über die MLPD, „hilfsweise“ auf Entfernung der Textstellen, welche der MLPD die meisten Bauchschmerzen verursachten.
    Dieser Prozess war ein Schuss, der nach hinten losging, denn fast alles, was van Hüllen/Bergsdorff über die MLPD schrieben, unterliegt der Meinungsfreiheit mit zwei Ausnahmen:

    Ausnahme 1:
    Man darf zwar sagen, es fänden in der MLPD „Säuberungen“ statt, man darf aber nicht sagen „ständige“ oder „periodische“ Säuberungen.

    Ausnahme 2:
    Man darf sagen, dass sich um den früheren MLPD-Vorsitzenden Stefan Engel „Personenkult“ gebildet habe, man darf aber nicht sagen „massiver, an die Vorbilder Stalin und Mao gemahnender Personenkult“

    Alle anderen Textstellen, an denen die MLPD Anstoss nahm, die ihrer Meinung nach nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar seien, sind aber dennoch mit der Meinungsfreiheit vereinbar.

  2. @ Antwort an Frau Küble, Kommentar vom 18. Mai 2022, 16:41 Uhr

    Sehr geehrte Frau Küble,

    Sie haben Recht, wenn Sie feststellen, die Anklageschrift besagt erst mal noch (fast) gar nichts, denn z.Z. muss das Gericht entscheiden, ob die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen wird oder nicht.
    Es ist mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen (und auch schwer zu hoffen!), dass das Gericht diese Anklageschrift nicht zur Hauptverhandlung zulässt, so wie vor zehn Jahren das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Anklageschrift wegen Beleidigung der Katholischen Kirche als „Kinderfickersekte“ nicht zur Hauptverhandlung zuließ.
    Dennoch handelt es sich um einen mehr oder weniger großen oder kleinen Justizskandal, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erhoben hat, nur weil man sachlich feststellte, dass die Abkürzung „MLPD“ unter anderem auch Murks-Lüge-Pfusch-Dreck oder Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm bedeuten kann.
    Die Staatsanwaltschaft weiss, dass diese Bezeichnung nicht „persönlich“ gegen die MLPD-Mitglieder gerichtet war, sondern es sollte die „Leistung“, die politische „Arbeit“ der MLPD damit gewürdigt werden.
    Verfassungsrechtlich nennt man sowas ein „abwertendes Werturteil“, was aber von der Meinungsfreiheit gedeckt wird.

    Und es ist skandalös, dass deshalb Anklage erhoben wurde, weil die Strafverfolgung wegen angeblicher „Beleidigung“ der stalinistischen Politsekte MLPD angeblich im „öffentlichen Interesse“ liegen soll?
    Da greift man sich an den Kopf!
    Diese Politsekte erhält bei Wahlen zwischen 0,0 – null-komma-null und 0,1 – null-komma-ein – Prozent Stimmen.
    Man kann mit Fug und Recht sagen, dass 99,9 Prozent der Öffentlichkeit kein Interesse an der Strafverfolgung haben.

    Die Staatsanwaltschaften bezeichnen sich als die „Objektivsten Behörden der Welt“.
    Ist das nicht viel zu bescheiden?

    Ich lasse es mir noch gefallen, dass eine übereifrige Staatsanwaltschaft meint, die Aussage, die vier Buchstaben „MLPD“ stünden für Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm eine „Beleidigung“ der armen MLPD seien.
    Aber in diesem Fall wäre es rechtlich weit vertretbarer, die MLPD auf den Privatklageweg zu verweisen.
    Die MLPD hat Geld wie Heu, sie möge ihre Prozesshanselei von ihrem Geld bezahlen statt die Steuerzahler zu schröpfen.

    Freundlichen Gruß
    Rita

  3. Mein Lebenspartner bekam vor ein paar Wochen von der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift. Er soll die stalinistische Politsekte „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD) „beleidigt“ haben, indem er in einem Flugblatt äusserte, die Abkürzung „MLPD“ bedeute „Murks-Lüge-Pfusch-Dreck“ und „Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm“.

    Wenn die weltweit über eine Milliarde Mitglieder zählende Katholische Kirche sich gefallen lassen muss, pauschal als „Kinderfickersekte“ bezeichnen zu lassen, dann muss sich die MLPD auch die Meinungsäusserung gefallen lassen, die vier Buchstaben „MLPD“ bedeuteten Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm.

    1. Guten Tag,
      eine Anklageschrift ist natürlich noch kein Urteil, sondern enthält die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – ob diese durch ein Gerichtsurteil bestätigt werden oder nicht, ist erst einmal offen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

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  7. Ich bin als Betroffener entrüstet. Meine negativen Heimerfahrungen beschränken sich zwar nur auf DDR- Spezialkinderheime, weil mein Vater nach dem Mauerbau das Weite suchte und meine Muter mit 5 Kindern überfordert war.
    Als ich ein Jugendlicher war, schützte mich die Kirche in Zeiten des Widerstandes.in der DDR.
    Weil ich meine Freunde ,von der jungen Gemeinde, nicht für die Stasi bespitzeln wollte und lieber die die Flucht über die Tchechei versuchte, gabs 30 Monate Haft ohne Gnade.
    Ich habe Wächter erlebt die waren so faschistoid, so sadistisch, daß ich nur durch einen Mithäftling überlebte der mir sagte er ertrüge alles, nur nicht ….wen ich mich aufhängen würde was ich eines Tages vorhatte.
    Im Gegensatz zu mir hielt er an seinem Glauben fest, dadurch stützte er mich durch sein Vorbild.
    Solche undiffenzierten obigen Äußerungen in ähnlicher Form natürlich ,habe ich von Wärtern gehört ,bevor sie seine gefalteten Hände mit dem Schlagstock auseinanderschlugen.
    Es sind immer die Menschen , die Menschen , die Menschen…………………………………………
    ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………und das verdammte Zöllibat?!

    1. Guten Tag,
      Ihre Heim- und Knast-Erfahrungen sind geradezu niederschmetternd, obwohl wir wissen, wie schrecklich die „DDR“-Diktatur war, denn wir haben in den Jahrzehnten vor dem Mauerfall in unseren Kalendern und Zeitschriften oft über politische Gefangene und ihre Erfahrungen berichtet. Gottlob hatten Sie noch Glück im Unglück wegen des glaubensstarken Mithäftlings.(Vielleicht überlegen Sie, über Ihre Erlebnisse einen ausführlichen Bericht zu verfassen? Damit ahnungslose Leute wissen, was damals los war!)
      Unser Christoferuswerk wurde übrigens schon in den 70er Jahren (und danach) als antikommunistische Organisation von der Stasi bespitzelt.
      Allerdings ist mir nicht klar, warum Sie am Schluß das „verdammte Zölibat“ erwähnen. Meinen Sie dies im Zusammenhang mit Sexualdelikten an Kindern und Minderjährigen?
      Zölibat und Mißbrauch stehen allerdings in keinem Zusammenhang, jedenfalls nicht in einem negativen (eher in einem positiven: je mehr Zölibat, desto weniger Mißbrauch). – Ich erinnere an entsprechende Äußerungen und Studien der Professeren Kröber (Berlin) und Leygraf (Essen). Beide Experten gehören zu den angesehensten Kriminalpsychiatern Deutschlands. Prof. Kröber, der sich hier am deutlichsten pro Zölibat äußerte, ist übrigens evangelisch.
      Zudem liegen die katholischen Priester betr. Mißbrauch weit unter dem Durchschnitt – Beweise siehe hier:
      http://www.news4press.com/Pfeiffer-Studie-sexueller-Mißbrauch-ruecklaeufig—-Priesterstand-entlastetN_616727.html
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  8. …jetzt möchte ich doch noch einen Kommentar anhängen…
    Mein erster Kommentar offenbarte nicht den Ernst der Sache; zuerst dachte ich, „was kümmert es eine deutsche Eiche, wenn ein Dackel daran pinkelt.“ Jetzt kommt mir doch der Gedanke (ich gebe zu, etwas spät…) das es sich dabei um Blasphemie handelt. Es geht nicht nur um die Gläubigen, sondern um Gott selbst, denn er hat durch seinen Sohn, Jesus Christus, die Kirche gegründet. Wenn man sagt es sei eine „Kinderficker-Sekte“, dann beleidigt man Gott selbst.
    AG Tiergarten, der Schützer aller Jugendlicher (Horror-Film-Verbote), läßt aber Beleidigungen, die nicht einmal von Sido oder Bushido benutzt werden zu…

  9. Zitat Peter Semenczuk
    Christus hat nach seiner Auferstehung und Himmelfahrt,(Offenbarung Kapitel 2, und 3,)
    sieben Gemeinden in Asien besucht um sie zu korrigieren und rchtig zu stellen nach demGeist und Lehre Gottes.
    Zitat Ende
    Ja, und stellen Sie sich vor, – diese liebevollen Besuche dauern bei uns bis heute an.
    ER ist weiterhin in jeder katholischen Gemeinde / Kirche gegenwärtig, lehrt, korrigiert und stellt richtig. Ich werde IHN heute Abend wieder besuchen. Vielleicht treffen wir uns dort.
    liebe Grüsse !

  10. Zitat 28.05.2011
    Unrechtsrepublik Deutschland: Muslimische Vergewaltigung einer Elfjährigen – Landgericht Osnabrück lässt Täter frei herumlaufen
    Udo Ulfkotte
    Urteile von Landgerichten haben in Deutschland Signalwirkung. Sie dienen der Orientierung bei der Fortentwicklung des Rechts. Und das deutsche Recht entwickelt sich nach einem Urteil des Osnabrücker Landgerichts nun offenkundig in eine Richtung, die man für einen Aprilscherz halten könnte: Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen.
    Zitat Ende
    http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/unrechtsrepublik-deutschland-muslimische-vergewaltigung-einer-elfjaehrigen-landgericht-osnabrueck.html;jsessionid=32FC29FEB6FE3E08A4D486D5C5F6DA6A

  11. Christus hat nach seiner Auferstehung und Himmelfahrt,(Offenbarung Kapitel 2, und 3,)
    sieben Gemeinden in Asien besucht um sie zu korrigieren und rchtig zu stellen nach demGeist und Lehre Gottes.
    Von diesen sieben Gemeinden, hat ER sechs zur Buße und Bekehrung aufgerufen.
    Der Gemeinde zu Thyatira, die Götzenopfer und Hurerei trieben, hat Er den ewigen Tod erklärt;
    Die Gemeinde zu Smyrna, hat Er als eine >Synagoge/Schule des SatansBezeichnung würde Christus heute, der Römisch-katholischen Kirche< abgeben???

      1. Felizitas, es ist eine Lüge des Satans und dem Geist der >Finsternis<,
        was Sie da behaupten,dass Jesus Christus Ihre Kirche gegründet hat
        Lesen Sie mal was Christus verkündet hat seinen Jüngern!!!

        1. Guten Tag,
          Christus hat seinen Jüngern verkündet: „Du bist Petrus, der Fels – und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen – und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.“ (Christus zu Simon Petrus in Mt. 16,18)
          Diese Aussage Jesu ist gerade derzeit sehr aktuell!
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  12. Der Atheist Media Blog hat berichtet. Einige Kommentatoren konnten ihre Freude auch nicht verbergen. Ich möchte die Anhänger dieser K……………e nicht mit weiteren Details oder Links quälen. Jedenfalls empfinde ich keinen Hass auf die katholische Kirche. Ich bin zwar Atheist, aber meine Frau ist gut katholisch, geht regelmäßig in die Kirche und unsere Kinder hat sie auch taufen lassen.
    Viele Grüße von einem Autor des Atheist Media Blogs!

  13. Wie nicht anders zu erwarten war, ist dieser Beschluss im Netz auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Was erst, wenn es *amtlich* wird oder in Kants eigenen Worten:
    „Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, gegen den Nichteröffnungsbeschluß anzugehen. Danach wäre es dann amtlich: Man darf in Deutschland eine Kinder******-Sekte eine Kinder******-Sekte nennen.“
    Und da die (Katholische) Kirche sich nicht nur als Institution, sondern letztlich als Gemeinschaft der Gläubigen definiert, darf sich jedes Mitglied persönlich angesprochen fühlen.
    Ach ja… das „Opfer“ überlegt derzeit, juristische Gegenschritte vorzunehmen (wohl „Schmerzensgeld“?), dafür will es aber erst noch seine Rechtsanwältin Frau zu Rate ziehen.
    @Gelobt sei Jesus Christus!
    „Wenn an staatlichen Schulen Kinder mißbraucht werden, – ist Deutschland dann auch ein “Kinderficker-Staat” ?“
    Das wohl weniger, aber was sind das denn für Eltern, die ihr Kind auf eine „Kinderficker-Schule“ schicken?
    Und welchen Namen wählt man für eine Familie, in welcher der Vater, der Onkel, der/die… nachweislich ein Kind missbraucht haben?
    @Carolus
    „Der Hass des Bloggers auf die katholische Kirche muss ja wohl grenzenlos sein.“
    *Des* Bloggers?? Von dieser Sorte findet man zur Genüge, nicht nur im Internet.
    Halte ich übrigens für einen vorgeschobenen Einwand. Der Hass betrifft die Religion als solche.
    „Dass die Verleumdung sachlich ins Leere geht, ist ja bekannt, denn die Kirche ist in den Missbrauchsfällen weitaus unterrepräsentiert.“
    Statistiken interessieren in diesem Fall die Gegner kaum. Wie heißt es noch so schön: im Krieg ist jedes Mittel erlaubt…

  14. Der Hass des Bloggers auf die katholische Kirche muss ja wohl grenzenlos sein. Dass die Verleumdung sachlich ins Leere geht, ist ja bekannt, denn die Kirche ist in den Missbrauchsfällen weitaus unterrepräsentiert.
    Siehe dazu weiters http://koptisch.wordpress.com/2012/02/12/bundesdeutsche-justiz-der-kotau-vor-dem-mob/:
    Der §166 schützt seit 1969 nur die öffentliche Ordnung und keine Religionsgemeinschaft. Da nicht zu erwarten ist, dass ein katholischer Mob wegen unsinniger Beschimpfungen zu randalieren beginnt und alles kurz und klein schlägt, wird die Anklage vielleicht nicht weiter verfolgt. Man sollte aber solche Anwürfe oder auch nur Tatsachenfeststellungen eher nicht gegenüber einer „Religion des Friedens“ probieren…

  15. Vielleicht spätestens jetzt einmal die Inhalte div. Botschaften überdenken!
    Aber man merkt wahrscheinlich immer noch nichts!
    Die Saat geht auf….War ja so zu erwarten.
    Es sei denn, man steuert dagegen. Einheitlich, geschlossen,in der Liebe, im Gebet mit Vertrauen und Glauben.
    Gaby

    1. Liebes Fräulein Gaby…ich stimme Ihnen damit überein…doch finde ich den Verweis auf diverse Privatoffenbarungen schon wieder fehl am Platz. Ich weiß „Sie meinen es gut“.

  16. …ja, ja…gerade AG Tiergarten…diese beschlagnahmen immer die Filme der „Horrorfans“…;-)
    Auch die „Splatter-Komödie“ „Braindead“.
    Da war ja mein Kommentar zur Fatwa justiziabel…

  17. Wenn an staatlichen Schulen Kinder mißbraucht werden, – ist Deutschland dann auch ein „Kinderficker-Staat“ ?
    mfg

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