Zur Einbringung des Gesetzes in den Deutschen Bundestag zur Überführung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv erklärt die kulturpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Motschmann:

„Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf sichern wir die Stasiunterlagen als unser nationales Gedächtnis. Wir verdanken es dem Mut der Bürgerrechtler in der DDR, dass diese Akten 1989 nicht vernichtet, sondern erhalten werden konnten. Nach 30 Jahren werden die Stasiunterlagen mit einer Länge von 111 Kilometern nun rechtlich in das Bundesarchiv überführt und damit dauerhaft gesichert.
Der bisherige Aktenzugang für die Bürger bleibt auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes weiterhin erhalten. Noch immer gibt es monatlich über 4000 Anträge auf Akteneinsicht. 3,2 Millionen Anträge wurden bisher insgesamt gestellt.
Die Akten der Staatssicherheit geben uns Zeugnis von der DDR-Diktatur – von Angst, Überwachung, Zersetzung und auch von Opposition und Widerstand! Die Möglichkeit der Einsicht in ‚meine Akte‘ ist eine weltweit einmalige Errungenschaft und hat enorme Vorbildwirkung für viele andere Staaten.
Dieser Symbolcharakter soll durch die Eigenständigkeit des Stasiunterlagenarchivs innerhalb des Bundesarchivs sichtbar bleiben.“