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Die Wahlen im Iran sind nicht demokratisch

Am 21. Februar 2020 wird das iranische Parlament gewählt. Doch eine echte Wahl hat die iranische Bevölkerung nicht.

Es darf nämlich niemand kandidieren, der nicht zuvor vom islamischen Wächterrat genehmigt wurde. Für die diesjährige Wahl haben die „Wächter“ knapp 60 Prozent der Bewerber abgelehnt, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Diese Massendisqualifizierung soll die Macht der islamistischen Hardliner erhalten und sicherstellen, dass das Parlament und der nächste Präsident auf Linie mit der geistigen Führung des Landes sind.

„Inflation, die miserable Wirtschaftslage, die gewaltsame Niederschlagung der Demonstrationen, der Abschuss des Passagierflugzeugs und die andauernden Menschenrechtsverletzungen – in einer Demokratie könnte die Bevölkerung ihrem Unmut über all dies in freien Wahlen Ausdruck verleihen.

Die Wächter haben die Demokraten unter den Kandidaten bereits ausgefiltert, bevor die Scheinwahlen stattfinden, so bleibt den Iranern wieder nur der Protest auf der Straße“, erklärt Martin Lessenthin (siehe Foto), Vorstandssprecher der IGFM.

Kandidaten müssen an den Islam glauben

Wer sich im Iran zur Wahl stellen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen: Die Kandidaten müssen iranische Staatsbürger sein, an den Islam glauben – religiöse Minderheiten sind die Ausnahme, die Verfassung und den obersten geistlichen Führer anerkennen und dürfen keine Behinderung haben – also nicht blind, taub oder stumm sein.

Zwar dürfen sich auch Kandidaten, die nicht dem Islam, sondern anderen von der Verfassung anerkannten Religionen angehören, zur Wahl stellen. Aber sie können wiederum nur von Anhängern ihrer eigenen Religion gewählt werden. Das bedeutet, dass ein Christ oder Jude nicht Repräsentant von Muslimen sein darf. Religiöse Minderheiten wie die Bahai, die in ihrem Ursprungsland Iran starker Verfolgung ausgesetzt sind, dürfen gar nicht erst antreten.

„Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, Ausgrenzung von religiösen Minderheiten und von Reformisten sowie die Einschränkung der Wahlfreiheit der Bevölkerung – der Iran ist auch bei dieser Parlamentswahl weit von freien und fairen Wahlen entfernt“, unterstreicht der IGFM-Vorstandssprecher. So erwartet die IGFM auch durch diese Wahlen keine Verbesserungen für die Menschenrechtssituation im Land, die seit Jahren verheerend ist.

Die Macht des islamischen Wächterrats

Der Iran hat keine etablierte Parteienstruktur, was wiederum Auswirkungen auf den gesamten Wahlprozess hat. Eine zentrale Stellung nimmt stattdessen der Wächterrat ein.

Dessen zwölf Mitglieder sind Teil der iranischen Regierung – zur Hälfte islamische Geistliche und zur Hälfte Juristen bzw. Gesetzeslehrer.

Eigentlich ist der Wächterrat Teil der Legislative, allerdings hat er auch ein starkes Vetorecht und dadurch auch rechtssprechende Aufgaben. Faktisch steht er über dem Parlament.

Das islamisch-geistliche Kontrollgremium trat erstmals nach der islamischen Revolution 1979 zusammen und hat u.a. die Aufgabe, alle Beschlüsse des Parlaments dahingehend zu überprüfen, ob sie den Prinzipien des Islam und der Verfassung entsprechen.

Außerdem ist der Wächterrat für die Zulassung der Präsidentschaftskandidaten und für die des Parlaments zuständig. Zudem überwacht ein Beobachtergremium, dessen Zusammensetzung vom Wächterrat bestimmt wird, alle Wahlabläufe und verkündet schließlich auch das Wahlergebnis.

„Der Wächterrat ist somit ein sehr mächtiges Gremium. Im Iran hat also nicht das Volk die Wahl, sondern de facto der Wächterrat“, betont Lessenthin und fügt hinzu, dass der Wächterrat in der Regel die Gemäßigten und Reformer konsequent ablehnt.

Größte Massendisqualifizierung

90 der 290 Parlamentarier wurden für eine Wiederwahl gesperrt – offiziell meist wegen „finanzieller Probleme“. Mahmoud Sadeghi war einer davon. Sein Name wurde bekannt, als er öffentlich machte, dass sich einige Kandidaten die Teilnahme an der Wahl durch die Zahlung von Bestechungsgeldern erkauften. Belegen konnte der Abgeordnete seine Behauptungen mit Tonbandaufnahmen.

Tatsächlich werden aber auch Bewerber ausgeschlossen, wenn sie zum Beispiel nicht regelmäßig am Freitagsgebet teilnehmen, sich „durch ihr Verhalten nicht hinreichend zum Islam bekennen“ oder eine nicht genehme politische Auffassung vertreten. In allen Parlamentswahlen seit 1980 hat der Wächterrat maximal die Hälfte der Kandidaten abgelehnt.

Aktuell wurden bereits knapp 60 Prozent der Bewerber und mehr als 90 Prozent der Reformisten ausgeschlossen – eine Massendisqualifizierung, die es in diesem Ausmaß seit dem Beginn der islamischen Revolution noch nicht gegeben hat.

„Jegliche Kritik wird schon im Vorfeld unterbunden. Übrig bleiben die Hardliner, die weiter die Politik bestimmen, das Land international isolieren und die Menschenrechte mit Füßen treten“, so der IGFM-Vorstandssprecher.

Auch der iranische Präsident Hassan Rohani kritisierte diese Massendisqualifizierung bereits gegenüber Medien. Der Sprecher des Wächterrats weist jedoch jegliche Kritik zurück und erklärt, dass insgesamt 5.000 Kandidaten zugelassen sind und im Durchschnitt 17 Bewerber um einen Sitz im Parlament konkurrieren.

Mit diesem Vorgehen erreicht das iranische Regime sein Ziel, dass sich die Judikative, das Parlament und die Revolutionsgarden nur aus regierungstreuen Hardlinern zusammensetzen.

Weitere Infos zu Menschenrechten im Iran: www.igfm.de/iran

Kommentare

5 Antworten

  1. Na ja, zumindest sind die Iraner schon mal weiter als Saudi-Arabien, wo es überhaupt kein Parlament gibt. Was die westliche „Werte“-Gemeinschaft natürlich nicht davon abhält, geopolitisch auf ein Land zu bauen, indem man nicht mit einem Kreuzchen um den Hals einreisen darf (https://de.wikipedia.org/wiki/Christentum_in_Saudi-Arabien).

    Bei einigen Voraussetzungen für die Wahl zum iranischen Parlamentsabgeordneten würden unsere Plenar-Sumpfblüten gehörig ins Schleudern kommen, etwa „ein akademischer Grad im Range eines Masters, ersatzweise eines Bachelors plus beruflicher und akademischer Praxis“. Als Ausschlusskriterien für eine Kandidatur gelten u.a. „Drogenabhängigkeit oder Drogenhandel“ sowie „Personen, die für Ausschweifungen bekannt“ sind (beide Zitate https://de.wikipedia.org/wiki/Iran#Gesetzgebung)…
    😉

    1. @Kirchfahrter Archangelus:

      Dennoch aber ist der Iran ein islamo-faschistisches dschihadistisches Folter-Regime mit Sharia und Dhimmi-System.

      Iran und Saudi-Arabien Menschenrechte und regionales Verhalten. Grundlagen und Kommentar 21.07.2019

      https://www.heise.de/tp/features/Iran-und-Saudi-Arabien-4473981.html

      Jihad Watch by Robert, Spencer, BLOG zu Islam und Islamismus und Islamisten usw.

      http://www.jihadwatch.org Siehe auch die Artikel des internationalen Gatestone-Institutes!

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