Von Dr. theol. Holger Heydorn
In diesem Fall heißt es nicht „Und täglich grüßt das Murmeltier …“, sondern: „Und immer wieder grüßt die Widerspruchslösung“. Nun wird also erneut versucht, die Widerspruchs-lösung für Organspende im Bundestag durchzuboxen. Und wieder ist die Absicht eindeutig und sie wird verblüffend offen zugegeben: Es geht um mehr Organe.
Werbung pur für Organspende
Der entsprechende dpa-Artikel, der über den neuen Vorstoß informiert, liest sich wie eine Werbebroschüre für die Deutsche Stiftung Organtransplantation.(1) – Zwar wird am Anfang kurz darauf hingewiesen, dass es auch Abgeordnete im Deutschen Bundestag gibt, die gegen diesen erneuten Versuch sind, aber mehr als eine Randbemerkung ist das nicht. 
Zu Wort kommen ausschließlich Abgeordnete, die für diese Änderung eintreten – und natürlich die Deutsche Stiftung Organtransplantation.
In den Äußerungen wird alles aufgefahren, was nur irgendwie möglich ist, um für diese Änderung zu werben: Spender seien Lebensretter und die Widerspruchslösung sei ein Zeichen der Hoffnung für diejenigen, die auf der langen Liste der Wartenden auf ein Organ stehen.
Zudem würden die Angehörigen durch die Widerspruchslösung entlastet, weil sie im Zweifelsfall keine Entscheidung fällen müssten und diese so auch später nicht bereuen könnten. Deutschland würde dann endlich auch zu jenen Ländern gehören, die eine Widerspruchslösung bereits haben.
Werden Spender wirklich neutral aufgeklärt?
Die Neuregelung soll, wenn sie denn kommt, von einer umfassenden Aufklärungskampagne begleitet werden. Aber es besteht die Gefahr, dass diese ebenfalls einseitig informiert wie dieser Artikel, denn es geht um ein Ja zur Widerspruchslösung und somit um mehr Organe. Und weil die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, mehr Menschen zum Spenden zu bewegen, braucht es stärkeren Druck auf die Bevölkerung. 
Wird in dem Informationsmaterial wirklich stehen, dass die Todesdefinition, der Hirntod sei der Tod des Menschen, umstritten ist, weil viele Argumente dagegen sprechen?
Die Aussagen der Abgeordneten, die für eine Widerspruchslösung sind, lassen daran zweifeln, denn ihre Aussagen in dem Artikel sind emotional aufgeladen. Wer will schon nicht als Lebensspender und Hoffnungsträger gelten?
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit
Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder Mensch das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. – Dies gilt in jedem Fall und dafür muss nicht erst im Vorfeld der Wille gegen Organspende hinterlegt werden.
Es geht bei Organspende eben nicht um das Wechseln eines Hemdes, sondern (vielfach) um die Entnahme lebenswichtiger Organe. Massiver kann der Eingriff in das Leben gar nicht sein, denn, um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Es gibt weder eine warme Leiche noch eine Leiche mit Vitalfunktionen wie Herzschlag, normaler Körpertemperatur und Atmung (mit Beatmungsgerät).
Das heißt, der Organspender ist vor der Entnahme der Organe nicht tot, er stirbt aber durch die Organentnahme, wenn lebenswichtige Organe betroffen sind und es nicht um eine Lebendspende wie bei einer Niere geht.
Die Befürworter der Widerspruchslösung können also gar nicht von ihrer Hirntod-Todesdefinition abweichen, weil das heißen würde, dass die Menschen durch die Organentnahme getötet werden.
Das jeweilige Weltbild prägt das Todesverständnis
Nur bei einem rein materiellen Weltbild können medizinische Geräte Aussagen über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Seele und Geist machen – und auch nur dann, wenn angenommen wird, dass diese messbaren Werte alles über die Interaktionen der verschiedenen menschlichen Aspekte aussagen. 
Werden Geist und Seele aber wie in der Bibel als immaterielle Aspekte verstanden, ist das grundsätzlich nicht möglich. Dann können Geräte höchstens deren Interaktionen mit dem Körper, in diesem Fall mit dem Gehirn, aufzeichnen. Ein Ausfall dieser Gehirnströme kann jedoch nichts darüber aussagen, ob Seele und Geist noch vorhanden sind oder nicht.
Fehlende Gehirnströme können dann maximal darauf hindeuten, dass die Interaktionen der Seele und des Geistes mit dem Leib gestört sind. Es wäre aber auch möglich, dass Interaktionen dann (noch) in einem Bereich stattfinden, der außerhalb der Messgenauigkeit des Gerätes liegen, oder dass andersartige Interaktionen bestehen, die mit den Messmöglichkeiten dieses Gerätes gar nicht erfasst werden können.
Immerhin geht es hier um Interaktionen zwischen einem materiellen und zwei immateriellen Wesensaspekten des Menschen.
Wiederholung führt zu keiner Wahrheit
Der dpa-Artikel erinnert in seiner Vorgehensweise stark an die Coronazeit. Es wird versucht, durch die ständige Wiederholung von Argumenten und durch ein immer wieder neues Einreichen der Widerspruchslösung die Menschen zu überzeugen. Durch Wiederholung werden Inhalte aber nicht wahrer.
Es ist jedoch zu befürchten, dass sich bei vielen Menschen irgendwann doch die Überzeugung festsetzt ‒ und sei es nur aus Ermüdung ‒, dass die Befürworter recht haben. Denn sollte die Widerspruchslösung jetzt im Bundestag scheitern, wird es später einen neuen Versuch geben. 
Die Geschichte der Todesdefinition zeigt in erschreckender Weise auf, dass es im Laufe der Jahre zu immer mehr Aufweichungen gekommen ist. Dies ist eine gefährliche Entwicklung und sie wird mit der Widerspruchslösung nicht enden, sollte sie denn irgendwann kommen.
Man wird noch mehr Rechte zur Beschaffung von „lebensfrischen Organen“ einfordern. Möglich wäre zum Beispiel, dass ein Teilausfall des Gehirns ausreicht oder ein Herzkreislaufstillstand.
Denn zu wertvoll sind die Organe der Menschen in einer Welt, die vielfach den Bezug zu Gott verloren hat und ihr Heil in einem verlängerten irdischen Leben sucht. Deshalb ist es so wichtig, immer wieder aufzuzeigen, dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen ist. Der Mensch ist mehr als sein Gehirn und mehr als Materie.
Organspende als persönliche Angelegenheit
Organspende ist eine rein persönliche Angelegenheit und muss es auch bleiben. Niemand darf bei seiner Entscheidung unter Druck gesetzt werden. Und schon gar nicht dürfen Menschen einfach als Spender verstanden werden, wenn sie sich nicht aktiv dafür entschieden haben.
Denn im Gegensatz zur Coronazeit geht es bei Organspende wirklich um Leben und Tod.
Anmerkungen:
(1) dpa: „Wird Organspende zum Regelfall?: Deutschland liegt hinter anderen Ländern zurück ‒ das möchte eine Gruppe Abgeordnete ändern“, Neue Osnabrücker Zeitung, 59. Jahrgang, Nr. 106, 08.05.2026, Seite 1.
Autorenangaben: Dr. theol. Holger Heydorn, Arbeit in einem biochemischen Labor, Studium der evangelischen Theologie, Promotion im Fachbereich Altes Testament, Dozent für biblisches Hebräisch, Publizist.
Gemälde: Dr. Rolf Braun






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17 Kommentare
„AUF DIESER SCHIEFEN BAHN GIBT ES KEIN HALTEN MEHR“ hat die Kinderärztin und Berichterstatterin der Nürnberger Ärzteprozesse https://de.wikipedia.org/wiki/Alice_Ricciardi-von_Platen in ihrem Buch „Die Tötung der Geisteskranken in Deutschland“ formuliert.
Es ist noch immer zu unbekannt und selbst in Kreisen von Euthanasie-Kundigen unverstanden, wie wichtig diese moralisch integere und medizinisch unantastbare Frau war, die darauf bestehen mußte, ihren Bericht zusätzlich zu den Protokollen von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke herauszugeben.
Ebenso unbekannt ist den meisten, dass es ein „fortschrittlicher“ Psychiater war, der sich die ganze Schwachen wegwünschte file:///C:/Users/Reudiger/Downloads/978-3-68900-484-2.pdf Paul Nitsche. Das Wissen darum ist verborgen in allem, was an TABU und VERBOT in Bezug auf die nationalsozialistische Realität erlassen wurde.
Man kann nur hoffen, dass endlich jeder ALLES sagen kann, da wo er/sie nicht schaden will (non nocere) sondern heilen und schützen. Es sollte nicht an irgendjemand das Zugeständnis gemacht werden, dass alle falschen Entscheidungen NACHHER „verziehen“ werden, besonders nicht, wenn so hartnäckig daran geschraubt wurde.
Kein Gebot ist so absolut wie „DU SOLLST NICHT TÖTEN“. Wie sich das ableitet, hat Clemens August von Galen in seiner berühmten dritten Predigt definiert und aus den Geboten des Alten Testaments und seinem vielfach geprüften Verständnis von Gegenwart MITTEN IN EINEM KRIEG dem Sonntags-Publikum in der Lambertikirche Münster vom Kanzelkorb, fast flehentlich verzweifelt, zugerufen.
Es ist ein Gebot, das über das rechte Handeln des Einzelnen hinausgeht und das LEBENSRECHT DES NÄCHSTEN betrifft, das „nur im Krieg und in der Notwehr“ Einschränkungen unterliegt. Galen stellt das Wort des „Unschuldigen“ in die Mitte und reißt damit dem ganzen professionellen Gelaber der Mörder und Profiteure die Maske ab. Wir brauchen keine IKONEN, wir brauchen echte Menschen, die einschreiten, wo heimlich und ABSICHTLICH und Geld schindend und GELD sparend in Einrichtungen systematisch gemordet wird. „Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen“, wer von diesem Leben jedes Einzelnen eine Spanne wegnehmen möchte, macht sich zum HERRN DER UNTERWELT.
Wir erinnern uns noch an den Minister im Maßanzug, der so dringend den Unterschied zwischen Todschlag und Mord abschaffen wollte? IM AMT bekam er jeden Preis und jede Celebrity-Zeile wegen der fotogenen Freundin, obwohl er immerhin mehrere Kinder mit einer Ehefrau hatte.
Parallel baute der just wiedergewählte „Gesundheits-Experte“ eine Brücke von der ZWANGSIMPFUNG gegen MASERN (die Alternative war Kontaktverbot für Kinder und Eltern) zu einem ZUGRIFF DES STAATES AUF DEN KÖRPER DES BÜRGERS. Jetzt allerdings will das Murmeltier sich auf dem Gewöhnungsprozeß des gekochten Frosches ausruhen und gleich den Körper des Bürgers in das EIGENTUM DES STAATES ÜBERFÜHREN. Der alte Luther hätte gesagt: „Das sei ferne.“
Wie einem da in dem Land mit den vielen Autobahnen und dunkelverglasten Fahrzeugen ein Wort schaudern machen kann: ÜBERFÜHREN tun die Beerdigungsinstitute von der Klinik zur Verbrennungsanlage hüben und drüben der GRENZEN, ÜBERFÜHREN tun überforderte Angehörige Verstorbene aus Nachbarländern in „Ski-Särgen“, ÜBERFÜHREN tun anerkannte Institute aus dem Sterbeort, wo beerdigt wird, in den übernächsten Ort, wo man sich von der LEICHE verabschieden kann, und so mancher Beerdigungsgast kommt zu spät und trifft niemand mehr an, denn die Leiche ist schon weg…
Genug – ich habe das nur 1x erlebt mit dem einzigen Menschen, den ich sterben sah, und das war eine zupackende, gar nicht zimperliche Frau, die 100x bis 1.000x versicherte, dass sie „NIE AN SCHLÄUCHEN HÄNGEN WILL“. Und in der nur 14tägigen Sterbephase ignorierte das JEDER ARZT und ließ sich das jeder Pflegedienst schriftlich geben, dass sie nicht ins Krankenhaus will. Vielleicht hat die alte Dame, die 88 Jahre erreicht hatte, als gelernte Krankenschwester, die auch verstorbene Kinder für die Bestattung herrichtete, genug gesehen von den Rumpel-Heinis in Anatomien und „Leichenschauhäusern“.
Wird uns allen nicht jeden einzelnen Tag in den ÖRR-Krimis und den dpa-gestreamten Zeitungen ANGST GEMACHT VOR DEM NATÜRLICHEN TOD, so dass der IN DEN KLINIKEN mutwillig verlängerte oder verkürzte Lebensweg eines Menschen gar nicht auffällt? Ich zitiere noch einmal aus dem wikipedia-Eintrag von Alice von Platen-Hallermund, den ich herzlich samt Bibliographien und Verweisen anempfehle:
„Sie empfand die Morde an psychisch kranken Menschen als Ausdruck einer Systemkriminalität, in der die Psychiatrie tief verstrickt war und von der die gesamte deutsche Ärzteschaft gewusst hatte.“
Innerhalb der Ethik-Kommittees ist immer noch das Multifunktions-Fach zwischen Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie unter Schweigebann gestellt. Da kann jeder alles behaupten und der nächste das Gegenteil.
Handfester formulierte jemand in ein WDR-Mikrofon Mitte 1987: „Nieren von Leichen gehen nicht so gut an“ und bewarb sein vorgeburtliches Screening Schwangerer auf „anencephale Kinder“, die er im UKM Münster vor ihrem natürlichen Versterben ausgeweidet hatte. Er forschte in den USA weiter, und ich erfuhr sehr viel später, dass zu diesem Zeitpunkt an einer anderen Universitätsklinik die Manipulation von Föten in diese Richtung PRAKTIZIERT wurde.
„Raus mit dem Staat aus dem Selbstbestimmungsrecht!“ Das sollte das einhellige Credo aller Berufsgruppen sein. Wer die Widerspruchslösung annimmt, macht aus der „schiefen Bahn“ einer biologistischen Moral eine Guillotine für ein ehemals kultiviertes freies Land.
Ich danke den Autoren und bitte um Nachsicht für eine Kompromißlosigkeit, die ich von Galen gelernt habe.
Warum die Aufregung??? Diese unsäglichen Kirchensteuer-Kirchen haben doch auch das toxische impfen und Lockdown u Masken als Nächstenliebe gefeiert…
Eigentlich bin ich zwar gegen die Widerspruchslösung, ich würde mich aber, als Kompromiss, darauf einlassen, wenn im Gegenzug das Lebensrecht der Ungeborenen ohne Wenn und Aber – wenn es zum Streit um den § 218 StGB in Berlin kommt – festgeschrieben bleibt und Abtreibung -bis auf die schon geltenden Ausnahmetatbetände- strafbewehrt bleibt. Es gibt nämlich die Gemeinsamkeit von Organspende und Abtreibung, und zwar die, dass es sich in beiden Fällen um ein eigenständiges Leben handelt. Das Ungeborene ist KEIN Körperteil der Schwangeren, schon gar keine „Krankheit“, sondern ein neuer Mensch mit eigenem Rechtsanspruch. Der aber auf den Lebens-Schutz einer anderen Person, nämlich seiner Mutter, angewiesen ist. Das war seit jeher so und wird immer so bleiben. Sozusagen ein „Ewigkeitsrecht“.
Dank und Zustimmung zum Artikel und den Vor-Kommentatoren !
Meine Organe gehören nicht dem Staat. Dessen ÜBERGRIFFE bis ins Privateste und GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN sind UNERTRÄGLICH und ZURÜCKZUWEISEN, ebenso die bisherigen Stellungnahmen der Kirchen. Die Moralkeule ist in dieser sensiblen Angelegenheit völlig fehl am Platz.
Der erneute Versuch, die Widerspruchslösung durchzusetzen, geht von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten aus, darunter auch die „C“DU Abgeordnete Gitta Connemann.
Um den CSU -Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger warnt jedoch eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe:
„Die Widerspruchsregelung ist eine Scheinlösung, es gibt keine ausreichende Evidenz im internationalen Vergleich, dass sie zu mehr realisierten Organspenden führt..Stattdessen bedeutet sie einen Eingriff in die Grundrechte. Denn das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper endet nicht mit dem Tod.“
Vielleicht ist es wieder an der Zeit, sich an Bundestagsabgeordnete direkt zu wenden:
E-Mail:
stephan.pilsinger@bundestag.de
Danke für Ihren Beitrag, Ihre Anregung!
Wenn es zutrifft, dass die Widerspruchslösung nicht wirklich das Problem löst, so kann es doch praktisch sinnvoll sein, damit zu argumentieren.
Von einer christlich sich gebenden Partei sollte die Ablehnung einer Widerspruchslösung allerdings anders begründet werden, die etwas mit der Würde und der Einzigkeit eines Menschen zu tun hat.
Ihrem Kommentar ist im Wesentlichen zuzustimmen. Nur weckt das Ansinnen von Pilsinger eher zwiespältige Gefühle und erinnert an Orwellsprech (hier nach dem Motto: „selbstverständlich sind wir dagegen – aber nur weil es eh nichts bringt“). Oder was soll damit gemeint sein wenn es heißt, es gebe keine „Evidenz im internationalen Vergleich, dass [die Widerspruchsregelung] zu mehr realisierten Organspenden führt“ – etwa, dass man der Maßnahme zustimmen würde, wenn dadurch tatsächlich mehr Organspenden eingingen? Meines Erachtens sind Engagments unter solchen Vorzeichen eben gerade nicht unterstützenswert – denn offenbar ist Pilsinger eben nur deswegen dagegen, weil damit das Ziel höherer Organspenden nicht erreicht wird – und nur deswegen wird der „Eingriff in die Grundrechte“ ins Feld geführt – weil das System an sich nicht angegriffen wird.
Er selbst aber steht ansonsten wohl hinter der Sache und würde also – so darf man schließen – jede Möglichkeit einer anderen, tatsächlich effizienzsteigernden Organbeschaffung befürworten. Damit will ich sagen: das Argument der geringen Effizienz zielt daneben. Wesentlich und vollumfänglich ausreichend für die Ablehnung der Organspende an sich wäre schon die Nennung eines einzigen der folgenden Gesichtspunkte, die hierbei verletzt werden: Naturrecht, Menschenwürde, Gesetzgebung, Gebote Gottes, Grundrechte (wahrscheinlich gibt es noch mehr).
Was ich ü b e r h a u p t n i c h t nachvollziehen kann: Auf der einen Seite wird soo viel Wert auf die Organspende gelegt. Über 8.000 schwerstkranke Personen – die Zahl vernahm ich gestern- warten auf ein neues Organ, um weiterleben zu können. Nur einem Bruchteil dieser Zahl an Menschen kann geholfen werden. Aber den gesunden Ungeborenen im Mutterleib, die zu allermeist weiterleben könnten, denen ein ganzes Leben noch bevorsteht, denen will man hunderttausendfach das Leben NICHT geben. Das mag begreifen, wer will, ich NICHT! Aber weil das so ist, müsste man die Organspenderei nochmal überdenken.. Es ist nämlich schlicht und einfach eine Ungleichbehandlung. Wenn Organspende = ja, dann muss auch gelten: Leben für die Ungeborenen = ja!I ch bringe MEINE Rechtsauffassungauf den Punkt: Sichert man denjenigen, die zum Überleben ein neues Organ benötigen, grundsätzlich das Recht auf ein Fremdorgan zu, was mit Einführung der Widerspruchslösung (grundsätzlich hat jede/r ein Organ zu spenden, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird) manifestiert würde, dann hat auch jedes Ungeborenen das Recht auf Leben, egal, wie die Schwangere das sieht. Wo nicht notwendig die Schwangere ihr eigenes Leben schützen muss.
Das wären Ausnahmefälle, so wie es lediglich zu AUSNAHMEFÄLLEN käme bei Fremdorgan-Angewiesenen, denn durch die Widerspruchslösung könnten sicherlich ALLE Organ-Bedürftigen (wie gesagt, es handelt sich um „nur“ 8.000 Personen momentan), bedient werden.
Leider sind auch die Kirchen der materialistischen Sichtweise verfallen. In den 1990er Jahren haben evangelische und katholische Kirche, haben Papst Johannes Paul II. und der spätere Papst Benedikt die Organspende in offenbar vollkommener Verblendung (schon damals waren die in diesem Artikel angesprochenen Sachverhalte bekannt, die Kirchen haben Arbeitsgruppen zu dem Thema gebildet – aus „Unwissenheit“ kann diese Einschätzung also kaum zustande gekommen sein) als „Akt der Nächstenliebe“ eingeordnet. Dabei ist es bis heute geblieben. In das gleiche Horn stoßen verstärkt in letzter Zeit Äußerungen des Vatikans, zum Beispiel von Kardinal Parolin vor einigen Monaten, der mit dem Postulat einer „Pflicht zur Organspende“ die Spendenbereitschaft steigern will: https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2026-02/kardinal-parolin-bambin-gesu-solidaritat-krankenhaus-des-papstes.html
Neben der Initiative KAO – wie Kommentator Herr Dieterle angemerkt hat – informiert über die Organspende auch die „Aktion Leben“. KAO auch mit einem yt-Kanal. Die Internetseiten bieten Downloads von speziellen Organspendeausweisen und informieren, wie man sich möglichst gut schützen kann (was, um es vorauszuschicken, schwierig ist, da den Organspendeskeptikern natürlich Steine in den Weg gelegt werden).
Papst Johannes Paul II. hat Organtransplantation nur unter der Bedingung zugestimmt und sie gutgeheißen, dass der „Spender“ wirklich tot sei; dennoch hatte er den Vorbehalt, dass die Zustimmung zu einer Organentnahme freiwillig sein müsse.
Ein wenig verdunkelt wurde seine Haltung durch das Trommelfeuer der Organspendelobby, die ihm den Tod von Spendern nach Hirntodefinition einzutrichtern suchte.
Auf dringende Vorstellungen von Lebensschützern berief er für den Februar 2005 einen Kongress nach Rom ein, der die Hirntoddefinition ablehnte / widerlegte. Das Ergebnis jenes Kongresses wurde aber im Zuge der Sedisvakanz von Interessenten in der Kurie nicht veröffentlicht. (Weitere begleitende Sachverhalte bezüglich des Themas wären hier noch anzusprechen und und weiter aufzuklären.)
Ein Armutszeugnes dagegen ist die gemeinsame ökumenische Erklärung der „Deutschen Bischöfe“ von 1991, die in der Sache schon längst überholt ist, die mit der Anerkennung der „Hirntoddefinition“ stillschweigend das Jenseits beschädigt, indem sie zulässt, dass der Übergang eines Sterbenden vom Diesseits ins Jenseit gestört / beeinträchtigt wird.
Das schwächt den Anteil von Johannes Paul II. oder den anderen Päpsten in keiner Weise. Denn die naheliegende und eigentliche Frage, ob es ÜBERHAUPT legitim sein kann, einen Menschen – ganz egal in welchem Grade tot – auszuschlachten, wird damit gerade von der wohl am ehesten damit befassten Institution komplett ignoriert. In einer entgleisten Sichtweise scheint es nur darum zu gehen, den Menschen zu vernutzen – und damit sich kein schlechtes Gewissen regt ihn so tot wie möglich zu bekommen – gleichwohl bei höchstmöglicher Brauchbarkeit -, damit man dann mit ihm machen kann, was man will.
Eigentlich müsste JEDER einzelne Mensch ob diesen Sachverhalts empört aufschreien. Und auch der inzwischen heiliggesprochene Papst scheint mit diesem voluntaristisch/materialistischen Menschenbild nicht die geringsten Probleme gehabt zu haben. Also statt die „Schuld“ des Papstes abzuschwächen, wird sie doch eigentlich gesteigert, wenn er sich offenbar nicht einen Winkelgrad über den Sachverhalt hinaus informiert hat – und es braucht kein Studium und keine besondere Nachforschung um zu erkennen, dass es sich bei der Organspende im Grunde genommen um nichts anderes als eine Art besonders schwerwiegenden, kannibalismusähnlichen Raubmord handelt. Und ebenso wenig braucht es ein Studium zu erkennen, dass die Unterstützung solcher Machenschaften in keiner Weise entschuldbar ist – schon gar nicht bei einer Institution, die im Lauf der Geschichte Märtyrer hervorgebracht hat, die wegen weitaus geringerer „Vergehen“ lieber in den Tod gegangen sind, als ihren eigenen Glauben zu kompromittieren.
Und die Andeutung, die Päpste hätten (sinngemäß) „eigentlich die Sache abzuschwächen versucht, seien aber von verschiedenen Interessengruppen zu dieser Entscheidung gedrängt“, worden, also praktisch eigentlich vollkommen unschuldig an dem Ergebnis, offenbart doch in kaum zu übertreffender Weise, dass in Kirchenkreisen nicht mehr eine Religion im Sinne einer an Gott ausgerichteten Lebensführung repräsentiert wird, sondern eine Organisation mit einer Marionette als Papst, die im Dienst mächtiger Interessengruppen ihre Glaubensinhalte pervertiert – und keine Probleme damit hat.
Danke für Ihren Hinweis auf Kardinal Parolin, – er steht auch für andere prominente hohe Geistliche -, man muss dazu sich aber fragen, ob er sein eigenes Geschäftsmodell hinreichend kennt.
„Sozial“ zu sein, ist ja ,ganz passabel, doch wer gibt (bezahlt) jeweils.?
Wenn es theologisch stimmt, dass der letzte Moment im Leben eines Menschen für die ewige Seeligkeit entscheident ist, so darf der Übergang nicht einer fremden Verfügung überstellt, der Sterbende nicht gestört werden.
Dazu die Aussage einer kultivierten Insiderin, die mir persönlich gegeben wurde: „Die werden um ihren Tod … [an der Leerstelle ein unaussprechliches Wort für ‚betrogen‘].“
Shalom Aleichem, der innere Frieden kommt nicht mit mehr Organen aus anderen Menschen. Wir werden, wenn die Widerspruchslösung kommen würde, daran gehindert werden, aufzuklären, In Regensburg war Tag der Organspende, wir wollten mit Menschen, die sich versammelt haben, ein aufklärendes Gespräch führen.
Die Mitarbeiter der Pro-Veranstaltung für Organspende haben jedes Gespräch unterbunden.
Haben sich zwischen den Sprechenden gestellt und laut aggressiv verhindert, dass ein kritisches Gespräch geführt werden konnte. Wenn die Widerspruchslösung kommen würde dann gibt es keine freie Meinung oder Möglichkeiten, sich kritisch zu äußern. In Ländern mit der Widerspruchslösung gibt es keine Aufklärung.
Waffenhandel, Drogenhandel, Organhandel.
Das Verhalten der Pro-Leute ist faschistisch.
Vor ein paar Tagen las ich in der Zeitung folgende Überschrift: „Beim Klang von Regen keimt Reis schneller“, was mir ein schallendes Lachen auslöste. Wann hat der Reis das gelernt in der Zeit seiner „Entwicklung“? Der Evolutionismus ist auch nur eine Ideologie, völlig ohne Fundament. Seine Basis ist eine Idee, fertig.
Was weiß die Wissenschaft wirklich über das Gehirn, den Geist und die Seele?
Humanität ohne Divinität führt zur Bestialität – Menschlichkeit ohne Göttlichkeit führt zur Grausamkeit. Das gilt für die „Widerspruchslösung“ zur Organspende, das gilt für die Abtreibung ungeborener Kinder, das gilt für die Euthanasie todkranker oder alter Menschen. Wenn man erst auf der schiefen Bahn rutscht, ist kein Halten mehr.
Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation in Hannover
http://www.initiative-kao.de
Karlheinz Muscheler, Das Recht des Todes, Duncker & Humblot, zitiert in FAZ vom 24.11.2024:
„Ein Hirntoter, der noch eine Herzfrequenz hat, ist für Muscheler allerdings nur ein Sterbender. Er stirbt nicht vor einer Organentnahme, sondern durch sie. Als Jurist kann er das offenbar beurteilen. Wörtlich schreibt er: „Was man pathetisch als unabdingbare Voraussetzung der Organentnahme postuliert, führt man durch sie herbei, der zuvor mehr behauptete als erwiesene Tod wird durch sie erst Realität: Transplantation tötet …“.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/karlheinz-muschelers-buch-das-recht-des-todes-110125240.html
Dr. med. Peter Beck: Organspende und der neue Tod.
Sehr geehrter Claus F. Dieterle
Ich finde Ihren Punkt nicht recht…
(Um nicht missverstanden zu werden: es geht mir in einem Dickicht von Definitionen um Klarheit – und nur um Klarheit.)
Mit freundlichem Gruß
H.K.