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Diffamierende Reaktion der „Apotheken-Umschau“ zu deutschen Vertriebenen

Für Senioren ist die gratis in Apotheken ausliegende „Apotheken-Umschau“ fast so etwas wie eine Standardlektüre.

In einem Beitrag wurden dort kürzlich Schönheit und Freizeitmöglichkeiten Masurens gepriesen. Doch statt der deutschen finden sich in dem Artikel fast ausschließlich polnische Ortsbezeichnungen. vertriebene_d-Kopie

Wilhelm Kreuer, Mitglied des Landesvorstandes NRW der Landsmannschaft Ostpreußen, beklagte dies in einem Leserbrief und regte an, in einer deutschen Zeitschrift die alten deutschen Ortsbezeichnungen zu verwenden und die heutigen polnischen in Klammern zu setzen.

Immerhin dürften, so Kreuer, die Vertriebenen zu einem großen Teil Leser der Apotheken-Umschau sein.

Die telefonische Antwort der Redaktion auf seinen pragmatischen Vorschlag verschlug ihm die Sprache. Dieser rück­wärtsgewandten Haltung werde die Apotheken-Umschau nicht folgen, ließ ihn einer der beiden Chefredakteure wissen. Weiter bezeichnete er die Vertriebenen als Ewiggestrige, mit deren Anliegen die Jugend nichts anzufangen wisse. 

Mit einer Auflage von knapp zehn Millionen Exemplaren ist das zweimal im Monat erscheinende Magazin Deutschlands zweitgrößtes Printmedium. Seine Leserschaft rekrutiert es überwiegend aus der Altersgruppe der über Fünfzigjährigen.

Quelle und vollständiger Artikel hier: http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/vertriebene-verunglimpft.html

Kommentare

8 Antworten

    1. Guten Tag,
      Vertreibung ist nach internationalem Völkerrecht grundsätzlich verboten, auch dannn, wenn davon die Bevölkerung jenes Staates betroffen ist, der den Krieg verloren hat.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Sorry ich war schon etwas polemisch aber das mußte ich einfach schreiben. Wenn sich Leute über solche Peanuts aufregen. Und das wenn es in der Apotheken-Umschau steht. Gibt es was noch belangloseres? Es gibt ja auch das Argument das das Völkerrechtsabkommen zu der Zeit noch nicht gegriffen hat. Die Charta der Vereinten Nationen trat erst am 26. Juni 1945 in Kraft. Somit kann man sich nicht auf diese Charta berufen. Allerdigs gibt es da ja noch die Haager Landkriegsordnung von 1907 die hier sehr wohl greift. Falls es interressiert, hier ein schöner Bericht dazu. http://www.owep.de/artikel/351/vertreibung-voelkerrechtliche-bewertung#fn:3

        1. Guten Tag,
          Ihr Info-Link bestätigt, daß Vertreibung in jedem Fall gegen international geltende Rechtsnormen verstößt, unabhängig davon, ob man sich argumentativ auf das (Kriegs-)Völkerrecht konzentriert oder auf das Selbstbestimmungsrecht.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  1. Ich halte es auch für Schwachsinn, die Orte nicht bei ihren deutschen Namen nennen zu wollen. Wir sagen ja auch Kopenhagen, Brüssel und Lissabon und nicht København, Bruxelles (resp. Brussel) oder Lisboa. Um wie viel mehr sollte das uns bei Städten erlaubt sein, die früher deutsch waren.

    Die telefonische Antwort finde ich auch „daneben“ bzw. eine Frechheit. Es sind ja noch die gleichen Städte (mit Ausnahme vielleicht von Kaliningrad), deswegen hat die Nennung der deutschen Entsprechungen gar nichts mit einer politischen Haltung zu tun.

    Was nun die „Anliegen“ der Vertriebenen anbelangt, so sind diese wohl nicht einheitlich. Die meisten sind wohl so vernünftig und erkennen die Zustände an, wie sie in den letzten 60 Jahren nun einmal waren. Unabhängig davon, ob die Vertriebenen formal juristisch ein Rückkehrrecht haben oder nicht – es ging und geht ihnen in der Bundesrepublik viel besser, als es ihnen in Polen ergangen wäre. Und die meisten Vertriebene sind ohnehin schon verstorben. Wenn nun ihre Nachkommen noch irgendwelche Besitzansprüche stellen wollten, fände ich das nicht gut.

  2. Zunächst: Ich werde meine Apotheke auf diese Unverschämtheit der Redaktion der „Apotheken-Umschau“ aufmerksam machen.

    Sodann: Dieser arrogant ausgrenzende Attitüde gegenüber den Vertriebenen muß man entgegentreten, indem man kaltblütig auf die Rechtswidrigkeit von deren Grundposition hinweist. Das tat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. August 2014 Leser Eckart Mueller, Aachen, in mustergültiger Weise mit folgendem Leserbrief:

    „Nicht aufgeben

    In der F.A.Z. vom 21. Juli fand ich einen Leserbrief unter der Überschrift ,,Rückkehrrecht? Überholt und überflüssig“. Ihr Leser Professor Dr. Matthias Lehmann erklärt darin, dass er das Rückkehrrecht der Vertriebenen für überholt und überflüssig hält. Nun gut, er spricht (nur) von den deutschen Vertriebenen. Dennoch überrascht, dass diese Aussage ausgerechnet von einem Rechtswissenschaftler stammt. Als Rechtswissenschaftler sollte er eigentlich verinnerlicht haben, dass Recht unteilbar ist. So kann für deutsche Vertriebene nichts anderes gelten als für Vertriebene irgendwo anders in der Welt. Auf keinen Fall – auch wenn man das im Verhältnis
    zwischen Deutschland und Polen für opportun hält – darf das Rückkehrrecht nach erfolgter Vertreibung als Postulat des Völkerrechts aufgegeben werden. Schließlich hat sich herumgesprochen, dass die Vertreibungen ganzer Volksteile und ethnische ‚Säuberungen‘ seit 1944/45 mittlerweile zu den Usancen allüberall auf der Welt gehören. Würde man unter diesen
    Voraussetzungen das Rüekkehrrecht als Postulat des Völkerrechts aufgeben, hätte das – weil nicht sanktioniert – zur Folge, dass Vertreibungen beliebig werden. Das muss unter allen Umständen verhindert werden. Im Hinblick darauf halte ich eine Mahnung an die Gemeinschaft der Völker durch ein ‚Zentrum gegen Vertreibungen‘ – im Gegensatz zu Ihrem Leser – durchaus
    für erforderlich.

    ECKART MUELLER, AACHEN“

    Ich weise daraufhin, daß die Verträge mit der Republik Polen seinerzeit lediglich die staatsrechtliche Abtretung der mit Ende des 2. Weltkriegs von Polen bzw. der Sowjetunion besetzten Gebiete des Deutschen Reichs zum Inhalt haben; der privatrechtliche Eigentumsanspruch der Vertriebenen auf ihr Eigentum ist davon unberührt geblieben.

  3. Ewiggestrig muss man nicht sein, um sich der immerhin 700 Jahre währenden Geschichte in Ostpreussen zu stellen.

    Es zeugt nicht gerade von Fingerspitzengefühl, wenn – vielleicht im Sinne einer falschverstandenen Scheu gegenüber Verbrechen der Menschlichkeit von allen Kriegsbeteiligten des Zweiten Weltkrieges sowie deren Ächtung nach jeder Seite hin und einer lähmenden Geschichtslosigkeit sich bewußt ahnungslos gebender Zeitgenossen (wie vielleicht der Apotheken-Rundschau) – Namen, Persönlichkeiten, Landschaften, Städte und ihre deutschen Bezeichnungen einfach nur deshalb „verschwinden“, weil – angeblich – die junge Genration damit nichts mehr „anfangen“ könne. Dazu: Wie steht’s denn mit „ostpreussischen“ Berühmtheiten wie dem Astronomen Keppler, Emanuel Kant, E.T.A. Hoffmann, Ernst Wiechert und Siegfried Lenz und vielen, vielen anderen ? Gehen die uns vielleicht auch nichts mehr an ? Oder gehen sie uns nur dann etwas an, wenn sie uns heute ggf. wieder mit polnischen Namen begegnen ?

    Polen und seine Menschen sind uns heute zu einem liebgewonnenen europäischem Nachbarland mit liebenswerten Menschen geworden. Auch der Oblast Kaliningrad mit seinen freundlichen Menschen kann heute wieder bereist werden.

    Aus diesem Blickwinkel kann man zur deutschen und europäischen Kultur vergangener Jahrhunderte und ihren zugehörigen Metaphern – trotz Weltkriegen und kaltem Krieg – sehr wohl stehen, auch ohne „Ewiggestrig“ oder vielleicht sogar ein „Revanchist“ zu sein.

    In die Zukunft kann eben nur blicken, wer auch die Vergangenheit kennt.

  4. Ich meine, spätestens seit Kohls Festlegung auf die Oder-Neiße-Grenze nach der Wende ist dieser frühere Teil Deutschlands polnisch. Wer anders denkt, den empfinde auch ich als einen Ewiggestrigen.
    Im Fall der genannten Apotheken-Umschau ist es allerdings wichtig, daß wahrscheinlich die meisten LeserInnen dortige deutsche Ortsnamen kennen werden. Insofern wäre auch ich für beide Bezeichnungen in diesem Heft.

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