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Diktatur im Iran: IGFM fordert sofortige Haftentlassung der acht Facebooker

Anfang Juli 2014 wurden acht junge Facebook-Aktivisten im Iran zu insgesamt 127 Jahren Haft verurteilt. Die allgemeingehaltenen Vorwürfe lauteten: „Handlungen gegen die nationale Sicherheit“, „Propaganda gegen den Staat“ und „Beleidigung des Islam“.  3485e2c6ed

Aus Protest gegen diese menschenunwürdigen Verurteilungen wendet sich Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in einem Offenen Brief an den iranischen Botschafter.

Seine Forderung ist einfach und deutlich: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht! Es darf niemand aufgrund friedlicher Regimekritik und Nutzung der Social Media verurteilt werden.

Die Aktivisten müssen sofort und bedingungslos aus der Haft entlassen werden. Er sieht in den Urteilen einen deutlichen Bruch internationalen Rechts.

Hier folgt das Schreiben des IGFM-Chefs: Notizblock-Stacheldraht-klein_d5cbbd6dfa

Exzellenz,

heute informieren wir Sie darüber, dass die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) die Situation der acht im Iran verurteilten Facebook-Aktivisten genau beobachtet.

Mit großer Sorge haben wir von den Verurteilungen durch Richter Moghiseh der Abteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran erfahren und bitten Sie, die Umstände der Verurteilung umgehend zu prüfen. Die Einhaltung des auch für den Iran völkerrechtlich bindenden Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte scheint in diesem Fall nicht gewährleistet zu sein. Die Inhaftierung und Verurteilung der Aktivisten verstößt gegen die darin genannten Artikel.

Acht junge Iraner, welche Facebook zur Kommunikation nutzten, wurden zu insgesamt 127 Jahren Haft verurteilt. Verurteilt wurden sie auf Grundlage folgender Vorwürfe:

„Handlungen gegen die nationale Sicherheit“, „Propaganda gegen den Staat“ und „Beleidigung des Islam“. Die ihnen auferlegten Haftstrafen sind im Einzelnen: 18 Jahre und 91 Tage, 19 Jahre und 91 Tage, 21 Jahre, 20 Jahre, 16 Jahre, 14 Jahre, 11 Jahre und 8 Jahre Haft im Gefängnis. RTEmagicC_logo_Homepage_quad_gif

Bereits im Mai 2014 wurden acht weitere Aktivisten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Unter ihnen sind Roya Saberinejad Nobakht (20 Jahre), Amir Golestani (20 Jahre und ein Tag), Masoud Ghasemkhani (19 Jahre und 91 Tage), Fariborz Kardarfar (18 Jahre und 91 Tage), Seyed Masoud Seyed Talebi (15 Jahre und einen Tag),  Amin (Farid) Akramipour (13 Jahre), Mehdi Reyshahri (11 Jahre), Naghmeh Shahsavandi Shirazi (7 Jahre und 91 Tage).

Die IGFM befürchtet, dass es zu weiteren Verhaftungs- und Verurteilungswellen kommen könnte. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte erachtet das Menschenrecht der Meinungsfreiheit als eine Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung.

Die Aktivisten haben lediglich von ihren Grundrechten Gebrauch gemacht. Diese Rechte hat der Iran durch Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte als bindende Rechtsgrundlage anerkannt. Auch durch die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen erkennt der Iran die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Handlungsgrundlage an.

Exzellenz, wir bitten Sie mitzuhelfen, dass diese Aktivisten sofort und bedingungslos aus der Haft entlassen werden und die iranische Justiz das international geltende Recht anerkennt.

Über einen Terminvorschlag für einen Austausch mit Ihnen freuen wir uns.
Hochachtungsvoll,

Karl Hafen
Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Sprecher der Vorstandes: Martin Lessenthin, Borsigallee 9 in 60388 Frankfurt a. Main
Tel.: 069-420108-11, Fax: 069-420108-33, info@igfm.de, www.menschenrechte.de

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