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Dokumentation: HIRTENWORT von Dr. Vitus Huonder – Bischof von Chur – zur heiligen Eucharistie, dem "Zeichen der Einheit"

DIE HEILIGE EUCHARISTIE                                                                                                        
Zeichen der Einheit
Wort zum Beginn des Konzilsjubiläums 2012 – 2015
sowie zum Jahr des Glaubens 2012 – 2013
von

Dr. Vitus Huonder, Bischof von Chur

11. November 2012

Wort zur Liturgie 
Am 11. Oktober 2012 wurde in Bern das 50-Jahr-Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils mit einer gemeinsamen Feier für alle Diözesen unseres Landes eröffnet. Die weiteren Feiern und Veranstaltungen sollen alsdann in den einzelnen Diözesen erfolgen.
Am 11. November 2012 findet eine diözesane Feier in der Kathedrale Chur statt. Mit dieser Feier wird zugleich in unserem Bistum das von Papst Benedikt XVI. ausgerufene „Jahr des
Glaubens“ eröffnet. Weitere Veranstaltungen zu beiden Ereignissen sind bistumsweit geplant.  
Das erste der drei Jubiläumsjahre des Zweiten Vatikanischen Konzils (2012  –  2015) steht unter dem Thema „Den Glauben feiern“ und stellt die Konstitution über die Liturgie „Sacrosanctum Concilium“ in den Mittelpunkt.
Das vorliegende Wort des Bischofs ist darauf abgestimmt und ab dem 11. November 2012 für die Veröffentlichung in den Medien freigegeben.
Das Schreiben richtet sich einerseits an die Priester, die Diakone sowie die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es soll im Verlauf des ersten Jahres des Konzilsjubiläums als Grundlage für die Verkündigung und Katechese im Bereich der Liturgie dienen.
Das Schreiben richtet sich aber auch an alle Gläubigen des Bistums und soll ihnen von den Seelsorgenden in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.

Das HIRTENWORT des BISCHOFS:

Liebe Mitbrüder im bischöflichen, priesterlichen und diakonalen Dienst
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge
Liebe Brüder und Schwestern im Herrn
Am vergangenen 11. Oktober 2012 haben wir das 50-Jahr-Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 – 1965) begonnen. Zugleich hat Papst Benedikt XVI. ein „Jahr des Glaubens“ ausgerufen, das bis zum Christkönigssonntag, dem 24. November 2013, dauern wird.
Ich möchte diese beiden wichtigen Ereignisse im Leben der Kirche zum Anlass nehmen, um auf einige wesentliche Punkte unseres Glaubens zu sprechen zu kommen.
Da gemäss den Vorgaben der Schweizer Bischofskonferenz im ersten Jahr des Konzilsjubiläums die Liturgie, der Gottesdienst der Kirche also, im Mittelpunkt stehen soll, möchte ich in diesem Bischofswort darauf besonders eingehen.
Dies lässt sich gut verbinden mit der Thematik des Glaubensjahrs. Denn die Kirche hat gemäss dem Grundsatz „lex orandi – lex credendi“ immer gewusst, dass die Art und Weise, wie wir beten, wie wir Gottesdienst feiern, Ausdruck unseres Glaubens ist, diesen aber zugleich auch leitet, vertieft und formt.
 
Viele Aspekte unseres Glaubens und wie wir ihn feiern, könnten Gegenstand dieses Schreibens sein. Ich habe einige Elemente ausgewählt, die mir aufgrund meiner täglichen Erfahrung als besonders vordringlich und wesentlich erscheinen. Und ich möchte dazu auch einige Hinweise geben sowie auf bestimmte Grundsätze der Kirche hinweisen.
Das Zweite Vatikanische Konzil heute
Vielen ist das Zweite Vatikanische Konzil kaum noch ein Begriff. Andere wissen darum nur vom Hörensagen. Wieder andere glauben, seine Lehren zu kennen, haben aber die authentischen Texte nie genau gelesen.
Für die jüngere Generation ist dieses Konzil bereits weit weg. Doch wer die Zeit der Sechzigerjahre erlebt hat, weiss, wie einschneidend das Konzil für das Leben der gesamten Kirche war. Es wirkt heute noch mittelbar oder unmittelbar nach.
Öfter beruft man sich in verschiedensten Kreisen und mit zum Teil gegensätzlichen Interpretationen auf die Lehren und Aussagen des Konzils. Eine klare Einordnung des Zweiten Vatikanums in die gesamte Geschichte und Lehre der Kirche tut not, ebenso eine sachkundige Darlegung der sechzehn Dokumente dieser bisher grössten Bischofsversammlung aller Zeiten.
 
Die Erneuerung der Liturgie
Das erste vom Konzil verabschiedete Dokument mit dem Titel Sacrosanctum Conciliumwar der Erneuerung der Liturgie gewidmet. Die Liturgie lag dem Konzil ganz besonders am Herzen.
Denn, so betont die Konstitution, die Liturgie sei Höhepunkt und Quelle des Lebens der Kirche, und sie bewirke die Einheit der Gläubigen. 

Bild: Evita Gründler

Ganz besonders gilt dieser Hinweis für das höchste der Sakramente, für die Eucharistiefeier oder Heilige Messe.
In diesem Sinn umschreibt das Konzil das eucharistische Opfer als „das Sakrament huldvollen Erbarmens, das Zeichen der Einheit, das Band der Liebe, das Ostermahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird“.
Auch in anderen Dokumenten spricht das Konzil die Bedeutung der Eucharistiefeier für die Einheit der Kirche an, so in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium über die Kirche:
„Sooft das Kreuzesopfer, in dem Christus, unser Osterlamm, dahingegeben wurde (1 Kor 5,7), auf dem Altar gefeiert wird, vollzieht sich das Werk unserer Erlösung. Zugleich wird durch das Sakrament des eucharistischen Brotes die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und verwirklicht (1 Kor 10,17)“ 

Das Zweite Vatikanum umsetzen
Damit die Heilige Eucharistie diesen, die Einheit der Kirche bildenden Charakter nicht verliert oder diese ihre Wirksamkeit wiederum erhält, gilt es, die Ordnung der Liturgie allgemein und der Heiligen Messe insbesondere zu beachten.
Das muss heute einer unserer wichtigsten Beiträge zur Verwirklichung jener Anliegen des Konzils sein, welche noch der Umsetzung bedürfen oder nach einer Korrektur an der nachfolgenden Entwicklung verlangen.
Dazu veranlasst uns das Konzil selber, da es in Sacrosanctum Concilium sagt: „Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu (…). Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern“  
Weiter unterstreicht das Dokument:
„Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäss den liturgischen Regeln zukommt“
Die aktuelle Situation
Schon im Jahre 2004 hat die Instruktion Redemptionis Sacramentum der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung auf die Weisungen des Konzils zurückgegriffen. Sie ist eine Handreichung und Hilfe, um das „grosse Mysterium … in der Feier der heiligen Liturgie gebührend“ zu schützen.
Denn, so die Instruktion, man kann „nicht verschweigen, dass es Missbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gibt, die den liturgischen Feiern heute in dem einen oder anderen kirchlichen Umfeld nicht selten schaden. An einigen Orten sind missbräuchliche Praktiken in der Liturgie zur Gewohnheit geworden.“
Die Weisungen, welche in nichts an Aktualität eingebüsst haben, helfen uns, Missbräuche zu erkennen und ihnen entgegenzutreten.
Vor allem gilt es, um das allerheiligste Sakrament jenen schützenden Raum zu errichten, in welchen es Jesus bereits bei dessen Einsetzung hinein gestellt hatte, als er die heilige Eucharistie dem engsten Kreise der Apostel anvertraute.  
Bild: Evita Gründler

Die Instruktion, auf dem Hintergrund von Sacrosanctum Concilium gelesen, hilft uns, die Einheit in der Diözese und in der gesamten Kirche zu wahren, zu fördern, ja, wo notwendig, wiederherzustellen.
Denn sie weist zu Recht darauf hin, dass Willkür in der Liturgie spaltet und Unfrieden stiftet. Sie sagt von Handlungsweisen, die subjektive Meinungen und persönliche Vorlieben über die von der Kirche vorgegebene Ordnung der Liturgie stellen:
„Sie tragen Elemente der Verunstaltung und Zwietracht in die Feier der Eucharistie hinein, die in hervorragender Weise und aufgrund ihres Wesens darauf ausgerichtet ist, die Gemeinschaft mit dem göttlichen Leben und die Einheit des Gottesvolkes zu bezeichnen und wunderbar zu bewirken. Folgen solcher willkürlicher Handlungen sind Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis im Volk Gottes und fast unvermeidlich heftige Gegenreaktionen„.
Deshalb billigt das Schreiben jedem Katholiken das Recht zu, den Diözesanbischof oder den Apostolischen Stuhl auf liturgische Missbräuche aufmerksam zu machen.

Beschwerden von Gläubigen
In den vergangenen Jahren haben Gläubige immer wieder von ihrem Recht Gebrauch gemacht, auf liturgische Missbräuche hinzuweisen.
Wir dürfen diese Beschwerden nicht überhören oder bei Seite schieben. Betreffen sie doch einen wesentlichen Punkt unseres katholischen Glaubens. Es ist allzu einfach, solche Klagen, wie es oft geschieht, als Denunziation abzutun.
Denn wenn die liturgische Ordnung der Kirche missachtet wird, wird „das den Christgläubigen zustehende Recht auf eine liturgische Handlung, die Ausdruck des Lebens der Kirche gemäss ihrer Tradition und Disziplin ist“ verletzt.
Darunter leidet die Kirche als solche und ihre Glaubwürdigkeit, darunter leidet vor allem die Einheit der Kirche.
Um auch den Beschuldigten gerecht zu werden, lade ich jeweils die Gläubigen, welche von Missbräuchen betroffen sind, ein, mit der betroffenen Person zuerst zu sprechen und sich erst dann an den Bischof oder an die römischen Behörden zu wenden, wenn sie abgewiesen und ungerecht behandelt werden.
Ich kann aber niemandem das Recht verwehren, sich an den Bischof oder den Apostolischen Stuhl zu wenden. Im Oktober 2011 erhielt ich selbst ein Schreiben der Kongregation für den Klerus mit der Bitte um Klärung zahlreicher Unregelmässigkeiten in Teilen des Bistums, welche vor allem die Feier der Heiligen Messe betreffen.
Im Sinne der Anwendung der Weisungen des Konzils, aber auch der Anmerkungen des Apostolischen Stuhles, möchte ich zwei Bereiche ins Auge fassen, welche unsere Aufmerksamkeit beanspruchen und eine Überprüfung, ja eine Korrektur erfordern.
Einerseits geht es um den Priester und seine Verantwortung für die heilige Eucharistie, anderseits um jeden Gläubigen und die rechte Teilnahme an der Eucharistiefeier, insbesondere um den würdigen Empfang der heiligen Kommunion.
Verantwortung der Priester
Da die Priester Hirten und Leiter des Volkes Gottes sind und mit dem Bischof die besondere Verantwortung für die Liturgie und die Seelsorge im allgemeinen tragen, sind sie in diesem Augenblick besonders gefordert. In diesem Sinn bitte ich sie, die folgenden Hinweise zu beachten.
Bild: Evita Gründler

Allgemeine Hinweise
1. Die Liturgien sind gemäss der Vorschrift der Kirche und der Vorgabe der liturgischen Bücher zu halten. Davon ist auch die Frage der Homilie betroffen. Sie steht auf Grund der Weihe nur den Bischöfen, Priestern und Diakonen zu.
2. Es gibt in unserem Land nicht wenige Gläubige, die Mühe mit unserer Muttersprache haben. Die liturgischen Bücher liegen in der Schriftsprache vor und sind als solche zu berücksichtigen und zu gebrauchen. Dialektfassungen der liturgischen Texte sind deshalb nicht erlaubt. Mit Rücksicht auf die erwähnten Gläubigen sollen auch die Predigt und die Einführungen im allgemeinen in der Schriftsprache, nicht im Dialekt, erfolgen. Predigten für Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen.
3. Die Verkündigung darf nicht für „kirchenpolitische“ Fragen missbraucht werden. Die Gläubigen sollen beim Verkündigungsdienst nicht durch Äusserungen gegen die Lehre der Kirche und die Hierarchie verwirrt, verunsichert oder verärgert werden. Sie haben ein Anrecht auf die korrekte Verkündigung und Darlegung des katholischen Glaubens.
4. Der liturgische Raum ist ein geweihter Raum und für den Gottesdienst bestimmt. Es ist jede Profanierung zu vermeiden. Nichtliturgische Veranstaltungen oder Anlässe mit einem ausgesprochen katechetischen Charakter sollen in Räumlichkeiten des Pfarreizentrums durchgeführt werden. Für geistliche Konzerte liegen eigene Weisungen vor.
5. Ankündigungen von Feiern in den Pfarrblättern werden so  erfolgen, dass der Leser über den Charakter der Feier genügend informiert ist. Vor allem soll klar ersichtlich sein, ob es sich bei einer Liturgie um eine Heilige Messe oder um eine andere Gottesdienstfeier handelt. Jede Unklarheit soll vermieden werden.
Hinweise zur Eucharistie
6. Im Mittelpunkt der Seelsorge steht die Sonntagseucharistie der Pfarrei. Sie darf durch keine andere Feier ersetzt werden. Vor allem muss der Sonntagmorgen der Heiligen Messe reserviert bleiben.
Es soll den Gläubigen auch die Lehre der Kirche klar vorgelegt werden, wonach Wortgottesdienste, in welcher Form auch immer, der Heiligen Messe nicht gleichgestellt werden dürfen. Der Besuch eines Wortgottesdienstes kann die Teilnahme an einer Heiligen Messe, sofern dies für den einzelnen Gläubigen möglich ist, nicht ersetzen.
7. Wortgottesdienste am Sonntag an Stelle einer Heiligen Messe entsprechen einer Notlage, die als solche ausgewiesen und vom Bischof anerkannt sein muss. Sie sind kein legitimes Mittel, um das Mitwirken der Laien in der Liturgie zu fördern. Die Anzahl der Priester in unserem Bistum ist ausreichend, um – bei sorgsamer Planung – in jeder Pfarrei oder Region am Sonntag oder am Vorabend eine Eucharistiefeier vorzusehen.
8. Der Priester weiss sich verpflichtet, jeden Sonntag die Heilige Messe ordentlicherweise mit den Gläubigen und für sie zu feiern. Die so genannten freien Sonntage für Priester entsprechen nicht der priesterlichen Spiritualität. Den Priestern darf von Kirchgemeinden oder anderen staatskirchenrechtlichen Organisationen nicht verwehrt werden, an so genannten freien Sonntagen die Eucharistie mit und in der Pfarrei zu feiern. Diesbezügliche vertragliche Klauseln sind illegitim.
9. Ordentliche Spender der heiligen Kommunion sind der Bischof, der Priester und der Diakon. So sehr sich auch Laien aufgrund allgemeiner kirchlicher Regelung als ausserordentliche Spender dafür in dankenswerter Weise engagieren, darf dieser Grundsatz nicht übersehen werden. Kommunionhelfer werden sich diesem Grundsatz entsprechend verhalten.
10. Die Kelchkommunion soll mit Zurückhaltung gewährt werden und nur dann, wenn die Gläubigen darauf sorgfältig vorbereitet sind.   Gemäss der Instruktion Redemptionis Sacramentum ist, wenn die Kommunion unter beiden Gestalten ausgeteilt wird, das Eintauchen der Hostie durch den Empfänger der Kommunion nicht erlaubt.
Hinweise zur Eucharistie- und Beichtkatechese  
Bild: Evita Gründler

11. Der Eucharistiekatechese und dem Erstkommunionunterricht werden die Priester grösste Aufmerksamkeit schenken. Ihre erste Sorge muss es sein, dass die Vermittlung der Lehre über die Realpräsenz des Herrn im allerheiligsten Sakrament korrekt geschieht und die Einführung in den würdigen Empfang der heiligen Kommunion mit Sorgfalt erfolgt.
 
12. Die Erstbeichte geht der Erstkommunion voraus. Sie gehört zur Vorbereitung auf die Erstkommunion. Es soll schon in die Erstkommunionvorbereitung einfliessen, dass die Beichte vor dem Empfang jeder heiligen Kommunion notwendig ist, wenn man durch eine schwere Verfehlung den Stand der Gnade verloren hat.
13. Bezüglich des Bussakraments muss die Lehre der Kirche vermittelt werden, dass es immer der Priester ist, welcher das persönliche Bekenntnis des Pönitenten entgegennimmt und welcher die Absolution erteilt. Eine „Beichte“ vor Laien und ohne priesterliche Absolution ist kein Sakrament. Sogenannte Versöhnungswege sind nur dann korrekt, wenn sie zur sakramentalen Beichte führen.
14. Die Spendung der Krankenkommunion ist ordentlicherweise Aufgabe des Priesters. In dankenswerter Weise üben diesen Dienst im Auftrag des Priesters auch Diakone und Kommunionhelferinnen sowie Kommunionhelfer aus.
Dennoch ist auch die Präsenz des Priesters gefordert und nicht zuletzt deshalb von grosser Bedeutung, weil sich gerade bei Kranken und Sterbenden die Frage des Bussakraments besonders eindringlich stellt.
Respektvolle Haltung der Gläubigen
Die heilige Eucharistie ist das hervorragende Geheimnis unseres Glaubens, denn in ihr erneuert Christus das Kreuzesopfer und wird unter uns selber sakramental als Gott und Mensch gegenwärtig.
Durch den Empfang dieses Sakramentes nehmen wir den Herrn in unser Herz auf und werden mit göttlichem Leben erfüllt. Der Empfang der heiligen Eucharistie nimmt daher die innige ewige Gemeinschaft mit dem dreifaltigen Gott bereits vorweg, wohl noch im Geheimnis, in unsichtbarer, unseren Sinnen und unserer Wahrnehmung verborgener Weise, aber wahrhaft, wirklich und wesentlich.
Aufgrund ihrer Heiligkeit bedarf die Eucharistie des besonderen Schutzes durch die Kirche und ihre Diener, und die Gläubigen müssen zur Ehrfurcht und zur Anbetung geführt werden. In diesem Sinn möchte ich in der Verantwortung, welche vor allem dem Bischof übertragen ist, einige Hinweise geben zur Haltung der Gläubigen der heiligen Eucharistie gegenüber.
QUELLE und FORTSETZUNG des Hirtenwortes siehe hier: http://www.bistum-chur.ch/Wort%20des%20Bischofs%20zur%20Liturgie.pdf

Kommentare

8 Antworten

  1. Kommunionspendung durch Laien!
    ——————————-
    INSTRUKTION
    Redemptionis sacramentum
    1. Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion
    158. Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion darf die Kommunion nur dann austeilen, wenn Priester oder Diakon fehlen, wenn der Priester durch Krankheit, wegen fortgeschrittenen Alters oder aus einem anderen ernsten Grund verhindert ist, oder wenn die Gläubigen, die zur Kommunion hinzutreten, so zahlreich sind, daß sich die Meßfeier allzusehr in die Länge ziehen würde.[259] Dies muß aber so verstanden werden, daß eine gemäß den örtlichen Gewohnheiten und Bräuchen kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund ist.
    ——————————-
    Eine kurze Verlängerung ist ein “ v ö l l i g unzureichender Grund „. Dagegen wird häufig verstoßen. Selbst in Gemeinden, die eher konservativ und papsttreu sind, – hantieren die Laien mit dem „ALLERHEILIGSTEN“.
    Mir wird schon schlecht, – wenn ich einen Laien nur mit dem Kelch in den Händen sehe.
    Sollen sich die geistlichen und geistigen Befürworter der Kommunionspendung durch Laien auch von Laien operieren lassen. Denn was ist der menschliche Wanst gegen den Leib des HERRN?
    Aber da werden die befürwortenden geistlichen Herren Angst haben, – dass etwas schief geht, – wenn es um ihren eigenen Wanst geht.
    mfg

    1. In diesem Artikel geht es nur um Gesetzlichkeit. Gott liebt uns Menschen und schenkt uns Gnade. Jesus hat beim Abschied seinen Jüngern die Füße gewaschen und kein Gesetzbuch in die Hand gedrückt. Der Heilige Geist ist Beistand eines jeden Christen. Der Heilige Geist sollte uns leiten, nicht die Gesetzlichkeit eines Bischofs.
      Ich bin katholisch getauft, bevorzu aber genau deshalb freikirchliche Gottesdienste. Ich preise Gott. Nur darauf kommt es an.
      Dieser Artikel hört sich eher nach Pharisäertum an, als nach lebendiger Kirche.
      Sehr traurig. Aber die katholische Kirche wird es auch noch begreifen, dass die Liebe unseres Herrn über allem steht. Auch über dieser Art von Gesetzlichkeit.

      1. Guten Tag,
        wenn ein glaubensstarker Bischof sowohl Priester wie Kirchenvolk zur Ehrfurcht vor Gott auffordert, wenn er auf die kirchlichen Regeln für den Gottesdienst hinweist, wenn er an die Heiligkeit der Sakramente Christi erinnert, dann nimmt er seine Hirtenpflicht wahr, ob gelegen oder ungelegen – und das ist gut so!
        Was die vielgepriesene evangelische „Freiheit“ betrifft, so weiß man ja, wohin sie geführt hat: zur heillosen Zersplitterung nämlich!
        Zudem hat Christus klar verkündet und Matthäus hat es überliefert: „Ich bin nicht gekommen, das Gesetz aufzulösen, sondern zu erfüllen.“
        Soviel zum Thema „Gesetzlichkeit“.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

      2. „Gott preisen!“
        Zitat
        Ich bin katholisch getauft, bevorzu aber genau deshalb freikirchliche Gottesdienste. Ich preise Gott. Nur darauf kommt es an.
        Zitat Ende
        Dafür brauchen Sie dann aber auch keinen Gottesdienst, – da können Sie sich auch im Wald vor einen Ameisenhaufen stellen.
        Der bevorzugte Besuch eines freikirchlichen Gottesdienstes ?, nur um Gott zu preisen, – wäre mir dann auch noch zu viel Zwang = Gesetz!
        Nur wenn Sie solche Besuche auch lassen dürfen, – sind Sie wirklich frei und stehen ausserhalb des Gesetzes 🙂
        mfg
        .

      3. Sehr geehrte Frau Küble,
        glaubensstärke hängt nicht von einem Amt ab. Das hat sich jedenfalls anhand der Kirchenhistorie gezeigt.
        Die heilige Schrift sagt uns, dass Jesus die religiösen Regeln und Praktiken der damaligen Zeit (deshalb die vielen Konflikte mit Pharisäern) ignoriert hat, weil diese nicht zielführend waren. Wir Menschen brauchen keine Gesetzlichkeit, sondern den heiligen Geist als Beistand und für eine lebendige Beziehung zu Jesus.
        Warum soll ein „Laie“ nicht auch die heilige Kommunion austeilen können. Hierzu bedarf es nur der besonderen Liebe für unseren Herrn Jesus Christus. Ich kenne einen „Laien“, der das Austeilen der heiligen Kommunion besser kann als alle die Priester, die ich kenne. Sein Rezept hierfür nenne ich besser nicht.
        Es gibt auch keine heillose Zersplitterungen bei den „Christen“, es gibt nur viele unterschiedliche Gemeinden. Die Vielfalt bei den Christen ist etwas besonderes, weil darin jeder Christ seinen Platz finden kann. Wir müssen nicht alles gleich machen. Jesus hat uns keine Konfessionen überlassen, sondern sein Evangelium. Wir haben das gleiche Evangelium, das gleiche Glaubensbekenntnis und den gleichen dreifaltigen Gott. Das verbindet uns und macht uns zu einer großen Familie. Vor Gottes Thron sind wir alle gleich. Einen katholischen Dünkel habe ich sehr schnell abgelegt. Im Übrigen bin ich von der Konfession her immer noch römisch katholisch und bezahle auch meine Kirchensteuer.
        Sehr geehrter „Herr Gelobt sei Jesus Christus“,
        möglicherweise hat auch Jesus im Wald vor einem Ameisenhaufen zu seinem Vater gebetet, weil er viel unter freiem Himmel unterwegs war und die Nähe zu seinem Vater gesucht hat. Da kann so etwas schnell passieren. Auch ein Ameisenhaufen gehört zu der wunderbaren Schöpfung unseres Vaters.
        Es ist aber so, dass Jesus gesagt hat „wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“. Jesus möchte die Gemeinschaft der Beter, und zwar mit offenen und freien Herzen. Da macht es schon Sinn, sich einen gemeinschaftlichen Ort zu suchen. Ich habe mich für die Freikirche entschieden, weil ich dort einen tieferen und Lebendigeren Glauben vorgefunden habe, als in den von mir besuchten katholischen Kirchengemeinden. Das ist mein Empfinden. Ich will das keinem aufstülpen. Es hilft mir, wenn andere tief im Glauben stehen.
        Ich stoße mich an Gesetzlichkeiten verbunden mit einem Aufruf zur Anzeige von Mißbrauchsfällen. Unser Gott ist nicht gesetzlich, er ist barmherzig, liebevoll und voller Sehnsucht nach unserer Liebe. Liebe und Gesetzlichkeit schließen sich gegenseitig aus. Wenn es nicht so wäre, hätte ich die Aussagen des Bischofs unkommentiert stehenlassen können.

      4. Ich muss mich korrigieren. Anstelle von „Mißbrauchsfällen“ muss es natürlich „Mißbräuchen“ lauten. Das Wort Mißbrauchsfälle wird in anderen Zusammenhängen benutzt und ist daher vom Wortlaut verfehlt.

  2. Offenbarung 3, 14
    Und dem Engel der Gemeinde in „Laodizea“ schreibe: Das sagt, der Amen heißt, der treue und wahrhaftige Zeuge, der Anfang der Schöpfung Gottes:
    15 Ich kenne deine Werke, dass du weder kalt noch warm bist. Ach, dass du kalt oder warm wärest! 16 Weil du aber lau bist und weder warm noch kalt, werde ich dich ausspeien aus meinem Munde.17 Du sprichst: Ich bin reich und habe genug und brauche nichts!, und weißt nicht, dass du elend und jämmerlich bist, arm, blind und bloß.18 Ich rate dir, dass du Gold von mir kaufst, das im Feuer geläutert ist, damit du reich werdest, und weiße Kleider, damit du sie anziehst und die Schande deiner Blöße nicht offenbar werde, und Augensalbe, deine Augen zu salben, damit du sehen mögest.19 Welche ich lieb habe, die weise ich zurecht und züchtige ich. So sei nun eifrig und tue Buße! 20 Siehe, ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wenn jemand meine Stimme hören wird und die Tür auftun, zu dem werde ich hineingehen und das Abendmahl mit ihm halten und er mit mir. 21 Wer überwindet, dem will ich geben, mit mir auf meinem Thron zu sitzen, wie auch ich überwunden habe und mich gesetzt habe mit meinem Vater auf seinen Thron. 22 Wer Ohren hat, der höre, was der Geist den Gemeinden sagt!

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