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Doppelmoral anno 2015: Deutschland und der Schutz der ungeborenen Kälber

Von Prof. Dr. Hubert Gindert

„Es ist absolut inakzeptabel, dass trächtige Kühe geschlachtet werden. Deswegen wollen und müssen wir etwas dagegen tun“, sagt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Er wird dabei von den Schlachthausveterinären, von der deutschen Fleischwirtschaft und vom deutschen Bauernverband unterstützt.

POSTER des ECCLESIA-Plakatdienstes in Münster
Bild: KOMM-MIT-Verlag in Münster

Wie lautet die Begründung?

Die ungeborenen Kälber ersticken nach dem Tod der Kuh in einem Prozess, der bis zu 20 Minuten dauern kann. Das sei aus ethischen Gründen nicht vertretbar.

Die Initiative des Bundeslandwirtschaftsministers für die ungeborenen Kälber ist zu begrüßen. Sie provoziert aber gleichzeitig die Frage,  ob es ethisch vertretbar ist, dass ungeborene Kinder im Mutterleib getötet werden dürfen?  – Auch eine Abtreibung ist qualvoll!

Die Forderung des Bundeslandwirtschaftsministers verlangt ein Weiterdenken, nämlich dass zum wirksamen Schutz der ungeborenen Kinder das System der rechtswidrigen, aber straffreien Abtreibung geändert werden muss.

Unser Autor Prof. Dr. Hubert Gindert ist Vorsitzender des Dachverbands FORUM DEUTSCHER KATHOLIKEN und Herausgeber der Monatszeitschrift DER FELS

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Es ist zu befürchten, dass sich an der derzeitigen Abtreibungspraxis nichts ändern wird. Zumal selbst auf europäischer Ebene bereits – auch mit Stimmen der C-Parteien – ein perverses „Lebensrecht“ auf Tötung „ungeborenen Lebens“ verabschiedet worden ist. Deutschland und Europa schaffen sich ab, indem sie ihren eigenen Nachwuchs töten.

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