Top-Beiträge

Links

Dr. Alice Weidel zum BvG-Urteil über ein "drittes Geschlecht": abstruse Genderpolitik

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, ein drittes Geschlecht in das Geburtenregister aufzunehmen, erklärt die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel:

„Seit Ende 2013 darf ein Kind ohne Angaben über das Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine Grundrechtsverletzung durch die Festlegung auf ein Geschlecht kann daher gar nicht vorliegen.
Dass das Bundesverfassungsgericht sich zum wiederholten Mal als Gesetzgeber hervortun möchte, muss entschieden zurückgewiesen werden.
Die Gewaltenteilung darf durch abstruse genderpolitische Empfehlungen nicht untergraben werden. Der gestaltungspolitische Anspruch der Verfassungsrichter ist klar zurückzuweisen. Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber und schon gar nicht vom Souverän, dem Bürger, legitimiert.“
 

Kommentare

10 Antworten

  1. Ja es gibt 3 anatomische Geschlechter, männlich, weiblich und eine sehr verschwindende Minderheit von Zwittern, die man in der Historie teilweise zu Unrecht als Missbildungen verleugnet hat. Soziale Geschlechter (Genderwahn) sind der Einbildung entsprungen, weil einige zu feige sind, mit ihrer anderen Sexualität um zu gehen und sich dazu zu bekennen. Im Klartext wollen sie einen Freibrief erwerben auch für verantwortungslosen Umgang in Partnerschaften a la Wegwerfmodell, um ihre Phantasie Bordellmäßig aus zu leben. Intersexuell das Recht erwerben, mit Männern und Frauen Intimitäten zu teilen und es absurd zu legitimieren, aber ohne Verantwortung für den Partner, die Kinder. Sind wir schon so tief mit der „Ehe für alle“ gesunken, dass uns die halbe Welt für unsere Verantwortungslosigkeit als Schöpfungskinder verachten wird? Die Intimsphäre gehört nicht in die Öffentlichkeit für Spanner und wer meint, er müsse sich prostituieren, sollte es nicht auf Kosten der Menschenwürde machen.

  2. Sehr geehrter Herr Büning, ich finde es sehr fragwürdig, dass wir ein 3. Geschlecht brauchen, aber ja, es gibt eine Minderheit von Zwittern, die zweigeschlechtlich geboren werden und in Japan müssen die Prostituierten intersexuell alle bedienen, ob Mann und Frau und dürfen keine eigene sexuelle Identität in der Pornoindustrie entwickeln, sie sind sexuelles Marktobjekt ohne eigene Menschenwürde.
    Wenn es bei dem 3. Geschlecht bleibt, was ich allerdings auch für bedenklich halte und die Juristen keinen Gendersexwahn mit zig Geschlechtern unterstützen, der ethisch nicht vertretbar ist, sollte man nicht gleich mit der Keule auf Frau Weidel eindreschen, sondern den Bürgern eine plausible Begründung, die sie nachvollziehen können, geben.
    Dass Kindern ihre Schutzrechte genommen werden, indem Kinderehen salonfähig gemacht werden und auch darüber muss man nachdenken und verstehen, dass sich Eltern Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder und Enkelkinder machen. Ihnen muss der Entwicklungsspielraum gegeben werden, eine eigene sexuelle Identität zu entwickeln und da ist die Frühsexualisierung im Bildungssystem reines Gift und degradiert diese Menschen, denen Orientierung und Entwicklung genommen werden, zu sexuellem Humankapital, ähm Konsumobjekt, wo deren Kinder schutzlos einer Wegwerfgesellschaft oder Versklavung in der Leihmutterschaft ausgeliefert werden. Das wäre zum Beispiel ein Ansatz, worüber viele gerne debattieren würden, wie die Würde des Menschen weiterhin gewahrt werden soll.

  3. Das Grundgesetz benennt ausdrücklich nur Männer und Frauen. Wenn das Bundesverfassungsgericht nun die Eintragung eines „3. Geschlechts“ fordert, ist das schlicht verfassungswidrig!
    Natürlich gibt es Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig zu zuordnen ist. Die Natur ist, wie alles auf der Welt, eben nicht perfekt. Aber daraus ein 3. oder noch mehr Geschlechter abzuleiten ist Unfug. Von linker Seite ist es auch der fortgesetzte Versuch, neue, angeblich unterdrückte Minderheiten zu definieren und das christliche Schöpfungsbild in Frage zu stellen.
    Hat Deutschland keine anderen Probleme???

  4. Frau Weigel sollte sich erst einmal mit dem konkreten Verfahren sachgemäß auseinandersetzen, bevor sie sich derart polemisch äußert. Offenkundig versteht die AFD nicht das Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland! Ich bin nur froh, dass wir mit dem Bundesverfassungsgericht diese hervorragende Institution haben. Man kann nur hoffen, dass die Karlsruher Richter gerade auch im Hinblick auf die Umtriebe der AFD sich als mutige Hüter der Verfassung erweisen werden. Diese Partei wird sicher noch viel Arbeit in Karlsruhe machen. Soll sie doch… Unsere Werteordnung ist stabil und wird das verkraften!
    Nun zur Sache: Gestern hat das höchste Deutsche Gericht eine aus meiner Sicht wichtige Entscheidung für die Rechte intersexueller Menschen getroffen. Diese Entscheidung ist aus meiner juristischen Fachsicht von Verfassungs wegen im Hinblick auf Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG zwingend geboten und nur zu begrüßen.
    Ich war aus theologischer Fachsicht froh, dass die Deutschen Bischöfe gestern angemessen auf diesen Entscheid reagiert haben. Ich glaube, dass man hier mit unnötiger Polemik zurückhaltend sein sollte. Hier geht es um eine Minderheit von Menschen, die für ihre geschlechtliche Ausprägung von Geburt an wegen eines Gendefektes keinerlei Verantwortung trifft. Diese Menschen sind so wie sie sind auf die Welt gekommen und müssen mit diesem sicher nicht einfachen Schicksal leben. Ihnen gebührt unser Respekt und Verständnis!
    Dieses Thema nun im Sinne einer flaschen Anti-Gender-Polemik für sich zu nutzen und zu instrumentalisieren, halte ich für unchristlich, ja für unmenschlich.
    Ich hoffe, dass wir alle mal anfangen, die Dinge ordentlich zu differenzieren und nicht immer sofort mit der „Gender-Keule“ um die Ecke kommen.

    1. „Unsere Werteordnung ist stabil und wird das verkraften!“
      Mal ganz ohne Polemik oder Gender-Keule: Mit der Werteordnung, die sich ja auch in der Gesellschaft zeigen sollte, kann es nicht so weit her sein. Ich erinnere daran, dass in unserem Land achselzuckend behindertes Leben vor der Geburt selektiert wird um es dann zu töten. Hier ist achselzuckend nicht als hohle Phrase gemeint, sondern als Fakt. (meine Frau arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte und denen gehen die Beschäftigten aus) Selbst unsere oberste Werteordnungsvertreterin Frau Merkel sieht hier kein großes Problem. Sie hält die bestehende Regelung für ausreichend. Mir persönlich ist es erst mal egal, ob ein geborenes Kind mit oder ohne Geschlechterbezeichnung ins Geburtenregister eingetragen wird. Um die Kinder geht es nämlich dabei überhaupt nicht: Sie können in diesem Alter nämlich noch gar keine Angaben über ihr Geschlecht machen. Hauptsache ist doch, dass sie überhaupt geboren werden. Das ist nämlich, Werteordnung hin oder her, keine Selbstverständlichkeit in unserem Land.

    2. Das Urteil des BVG erfolgt auf die Klage eines einzelnen Intersexuellen hin, der mit seiner Klage vor allen anderen Instanzen gescheitert ist.
      Es geht dabei um die Frage, ob die verfassungsmäßigen Rechte eines Intersexuellen verletzt werden, wenn er nicht dazu gezwungen wird, im Entweder-Oder der Kategorien „männlich-weiblich“ eine Option anzukreuzen, sondern die Optionen offenlassen darf.
      Seit 2013 gilt die Möglichkeit, im Register keine Angabe über das Geschlecht zu machen. Das ist vom Sachstand her mE auch völlig ausreichend und in keiner Weise diskriminierend.
      Von welchem theologischen Fachwissen der Poster hier glaubt, geformt zu sein – es gibt theologisch gesehen für Christen gemäß dem Schöpfungbericht nur zwei Geschlechter. Lesen Sie gen 1 und Gen 5 – mehr ist dazu nicht zu sagen.
      Auf eine andere Idee wären vernünftige Biologen bis vor kurzem ebenfalls nicht gekommen. Intersexuelität ist eine Abweichung und immer auf eine Fehlbildung des Chromosomensatzes zurückzuführen. Vielleicht informieren Sie sich darüber erst einmal sachgemäß. Die Intersexualität heißt auf Deutsch „Zwischengeschlechtlichkeit“, setzt also begrifflich die zwei Geschlechter förmlich voraus.
      Die Intersexualität bedeutet daher grundsätzlich kein „Geschlecht“, sondern ist Ergebnis der misslungenen Geschlechterdifferentierung im Mutterleib und – wie alles im Mutterleib bei den chromosomalen Differenzierungsprozessen Misslungene – unfruchtbar. Geschlecht heißt Fruchtbarkeit. In jeder anderen Hinsicht ist es gleich und dem Menschsein untergeordnet.
      Leider ist man etwa bei der Chromosomenanomalie der Trisomie 21 nicht so bereit, dies als eine Variante des Menschseins anzuerkennen. Gnadenlos werden solche Menschen möglichst früh schon aus dem Mutterleib sondiert und abgetrieben…
      Unsere Diverslinge belieben auch mit diversen Maßen zu messen…
      Aus der Tatsache also, dass es Abweichungen von den gesunden Chromosomensätzen gibt, folgt nicht, dass die Fehlbildungen normale, „fruchtbare“ Varianten sind. Aus der Tatsache einer misslungenen geschlechtlichen Differenzierung im Mutterleib folgt daher nicht, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Das annulliert nämlich den Begriff des „Geschlechtes“. Ich gebe zu, man muss hier ein bisschen differenziert denken und v.a begrifflich präzise denken.
      Eine Diskriminierung der Betroffenen hat mit der begrifflichen Frage nichts zu tun. Sie sollte in der Tat ausgeschlossen werden. Es kann aber nicht sein, dass einer, der sich wegen einer Andersheit diskriminiert sieht, verlangt, dass am Ende so getan wird, als sei diese Andersheit nicht vorhanden. Das hilft ihm letztendlich nicht.
      Da der Herr das Schwache erwählt hat, weiß jeder wahre Christ, wie er zu solchen Menschen steht und sieht den leidenden Christus in ihnen. Letztendlich sind alle Krankheiten Folge der Sünde und keiner steht hier über dem anderen. Das liegt aber, wie gesagt, begrifflich auf einer anderen Ebene.
      Eine sachlich andere Frage ist die nach den Kompetenzen des BVG. Sie scheinen nicht zu wissen, welche Aufgaben das BVG hat. Lesen Sie bitte hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Aufgaben/aufgaben_node.html
      Es ist also Aufgabe des BVG zu prüfen, ob die Klage des Intersexuellen berechtigt ist und seine Grundrechte verletzt werden. Diese Prüfung ist leider von der Sache her völlig unzureichend geschehen. Das BVG kann urteilen, DASS seine Grundrechte verletzt werden und dies begründen. Mehr nicht. Es hat nicht das Recht, bestimmte Gesetze mit festgelegten Wortlauten einzufordern, wie das hier geschehen ist.
      Viel gravierender ist also, dass das BVG keine Forderungen formulieren darf, wie Gesetze genau auszusehen haben. Dafür ist das Parlament zuständig. Das BVG maßt sich hier etwas an, das die Gewaltenteilung als Grundprinzip unseres Staatsverständnisses schwächt. Wenn also etwa also die FR schreibt: „Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird.“ dann geht dies weit über die Kompetenz des BVG hinaus. Es muss es schon dem Bundestag überlassen, wie es die festgestellte Diskriminierung gesetzlich abstellt.

      1. Selbstredend hat das BVerfG die Kompetenz, ja die Pflicht (!), im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde die Verfassungsgemäßheit einer Norm und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu prüfen. Hier richtete sich die Beschwerde mittelbar gegen Regelungen des Personenstandsgesetzes. Schließlich kommt das Gericht hier zur Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Regelungen und stellt dann folgendes fest:
        „Die Verfassungswidrigkeit einer mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffenen gesetzlichen Vorschrift führt in der Regel zu ihrer Nichtigkeit (§ 95 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG). Hier kommt jedoch nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht, weil dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die Benachteiligung der Betroffenen zu beseitigen (vgl. BVerfGE 133, 59 ; stRspr). So könnte der Gesetzgeber auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten. Er kann aber stattdessen auch für die betroffenen Personen – zusätzlich zu der bestehenden Option keinen Geschlechtseintrag vorzunehmen (§ 22 Abs. 3 PStG) – die Möglichkeit schaffen, eine einheitliche positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder weiblich ist. Die Option eines weiteren Geschlechtseintrags lässt sich gesetzlich auf unterschiedliche Weise ausgestalten. Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht auf die Wahl einer der von der antragstellenden Person im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Bezeichnungen beschränkt.“ (vgl. die Entscheidungsgründe bei https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html).
        Vor diesem Hintergrund ist doch ganz klar, dass das Gewaltenteilungsprinzip eben nicht durchbrochen wird. Der Gesetzgeber hat hier doch ganz eindeutig nach wie vor seinen eigenen Gestaltungsspielraum. Die Verfassung selbst gibt dem BVerfG als Hüter der Verfassung die Vollmacht, in einem solchen Fall aus Gründen des Rechtsstaatsprinzips dem Gesetzgeber Vorgaben dahingehend zu machen, seine von ihm erlassenen Normen gegebenfalls zu sanieren. Wir sind hier gewissermaßen in einem Spannungsfeld von Judikative und Legislative, welches in staatsrechtlicher Hinsicht höchst kompliziert ist. Hier der Link zu einem aus meiner Sicht sehr guten Aufsatz zum Thema „BVerfG und Gesetzgebung“: https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/6595/file/proceedings_schulze_S69_79.pdf.
        Und dann noch eine Anmerkung zur theologischen Kompetenz: Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf das Statement der Deutschen Bischofskonferenz zur Gerichtsentscheidung des BVerfG. Dieses halte ich aus pastoraltheologischen Gründen für sehr klug und angemessen. Die Kirche muss doch nicht immer den Eindruck erwecken, an allen Ecken und Kanten sofort die Umtriebe des Bösen zu sehen. Gerade das Pontifikat von Papst Franziskus weitet m.E. hier seit Jahren das Herz einer in der Vergangenheit oft sehr „engherzigen“ Kirche. Zumindest haben viele Menschen die Kirche in den letzten Jahren so wahrgenommen. Papst Franziskus hat es geschafft, dass wieder viele Menschen neu bereit sind, die Stimme der Kirche zu hören. Die von Ihnen angesprochenen Grundaussagen biblischer Schöpfungstheologie werden durch den Beschluss des BVerfG doch gar nicht tangiert. Das ist doch eine ganz andere Ebene. Hier geht es allein um die Frage eines verfassungsgemäßen Personenstandsrechts, nicht mehr und nicht weniger.
        Ihnen noch ein gesegnetes Martinsfest!

      2. Okay – danke für das Zitat aus dem Urteil. Man muss allerdings gleich weiterfragen, wie es kommt, dass die gesamte deutsche Mainstreampresse dies so nicht kommuniziert, sondern auf dieser Sprachregelung vom „dritten Geschlecht“ herumreitet, als müsse das nun zwingend erfüllt werden.
        Sie werden zugeben müssen, dass damit denen, die beim Thema „Gender“ in die Luft gehen, wohl nicht ganz unabsichtlich wieder eine Steilvorlage geliefert wird. Der Vorwurf träfe hier aber die Medien und weniger das Gericht.
        Ein Punkt ist für mich an dem Urteil unmöglich, den ich schon ausführlich erklärt habe: Man kann bei einer misslungenen geschlechtlichen Differenzierung, die sich natürlicherweise nun mal zwischen zwei Geschlechtern bewegt, nicht davon reden, es handle sich um ein „drittes Geschlecht“ – das gibt es sachlich nicht.
        Das Personenstandsrecht fußt hier doch auf der natürlichen, phänomenalen Lage, wenn ich das richtig sehe. Es geht ja nicht darum, nun „Geschlechter“ erst künstlich zu schaffen. In der Genderdebatte wird aber vonseiten der Genderer oft behauptet, Geschlechter seien nur gesellschafliche Setzungen, also nota bene auch die geschlechtlich-genetische Gestalt des Menschen..
        Wahr ist, dass die soziale Auffassung, was zum jeweiligen Geschlecht gehöre bzw ihm sozial zukomme, tatsächlich rein positive Setzungen sind. An dem Punkt müssen sich Christen und auch alle anderen (manche noch viel intensiver, würde ich meinen) sehr wohl selbstkritisch sehen. Falsch ist aber, dass dies auf die natürliche Vorgabe des bloßen Mann- oder Frauseins im biologischen Sinn zutrifft. Die ist eine emprirische und unveränderliche Vorgabe, die man aber auch nicht zu sehr betonen sollte (s.u.).
        Eine Frage wäre, warum man überhaupt bisher das Geschlecht erfasste – wollte man das aus statistischen Gründen? Oder aus anderen? Dass hier diskriminierender Sprengstoff liegen konnte, will ich nicht bezweifeln. Das galt allerdings v.a. für Frauen, die die weitaus meisten Opfer von Diskriminierung waren und sind.
        Der Stand als Mensch sollte tatsächlich dem geschlechtlichen Stand übergeordnet sein – dann wäre es auch für Betroffene nicht so schmerzvoll, wenn an der Stelle des Geschlechts etwas leer bleiben muss, wo andere so erfüllt und beschenkt erscheinen. Ich verstehe den Schmerz der Betroffenen tatsächlich, eben weil man die geschlechtliche Identität überhaupt dermaßen überbetont hat in der Vergangenheit. Anstatt sie nun immer noch mehr zu betonen und neue „Identitäten“ zu erfinden, sollte man aus meiner Sicht das alles zurückfahren und die Kirche im Dorf lassen. Im Himmel jedenfalls ist nicht mehr Mann und Frau, sagte Jesus, und Paulus bestätigte es: In Christus ist nicht mehr Mann und Frau. Eas ist die heilsame und frohe Aussage für die Betroffenen!

      3. Zu Ihrer 2. Stellungnahme von 19:29:
        Danke für Ihre Ausgewogenheit! Sie haben völlig recht, dass wir letztlich in einer völlig übersexualisierten Gesellschaft leben, in welcher dieser Dimension menschlichen Lebens ein viel zu hoher Stellenwert zugemessen wird. Der von Ihnen angeführte eschatologische Blick Jesu und der Hinweis auf Paulus sind in der Tat für alle (!) Menschen in diesem Zusammenhang nur tröstlich und zielführend im wahrsten Sinne des Wortes. Vielen Dank nochmals dafür!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

679829
Total views : 8753982

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.