Von Pfr. Dr. Udo Hildenbrand 
In den letzten Jahren kam es regelmäßig zu Ereignissen, die in der breiten Öffentlichkeit Anlass zu Diskussionen über den Islam gaben. Zuletzt im Zusammenhang mit der Genehmigung des umstrittenen Muezzin-Rufes durch die Oberbürgermeisterin von Köln.
Da wohl die meisten der Migranten und Asylsuchenden an der polnischen Grenze zu Belarus/Weißrussland Muslime sind, die nach Europa und insbesondere nach Deutschland drängen, haben diese dramatischen und gefährlichen Vorkommnisse gewiss auch einen Islambezug.
Dazu kommen nahezu täglich Nachrichen über „islamistisch“ bzw. nicht „islamistisch“ motivierte kriminelle Taten.
Diese Ereignisse werden (auch mit Muslimen) diskutiert und in den Medien kommentiert, augenscheinlich jedoch vielfach ohne entsprechendes Hintergrundwissen über den Islam.
Hier soll in einer Kurzinformation über drei spezielle Problemfelder in dieser Religion berichtet werden.
- Die Taktik der religiös legitimierten Taqiyya
Mit diesem islamischen Begriff wird ein koranlegitimiertes Verhalten umschrieben (vgl. Sure 3,28; 6,119; 16,106): Nämlich zweckdienliches Lügen, arglistiges Täuschen, Verheimlichen, Verleugnen (bis hin zur Verleugnung der eigenen Religion). Ferner: Betrügen aus persönlichen, religiösen, auch aus politstrategischen Absichten zum Vorteil und Nutzen des Islams.
So beruht der christlich-islamische Dialog nach Aussage des Islamologen Bassam Tibi auf „Täuschungen“ und „westlichem Wunschdenken“. Von ihm stammt auch das vielsagende Wort: „Selig sind die Betrogenen“. Und mit den Betrogenen sind gewiss keine Muslime gemeint!
Wenn Vertrauen ein grundlegendes Element für die Tragfähigkeit aller menschlichen Beziehungen ist, ist das vertrauenzerstörende islamische Taqiyya-Prinzip in allen Dialigformen und-ebenen grundlegend zu hinterfragen und zu klären. Geschieht das nicht, sind Missverständnisse vorprogrammiert und damit auch alle Dialogveranstaltungen letztlich zum Scheitern verurteilt.
Aber in welchen staatlichen und kirchlichen Dialog-Institutionen fand nachweisbar jemals das Bemühen um eine Lösung der Taqiyya-Problematik statt? Gegenseitige Bescheinigung des guten Willens, der Toleranz und des Respekts – offensichtlich ein „Muss“ bei Dialogveranstaltungen – genügen nicht mehr.
- Fehlende islamische Schuldbekenntnisse mit Folgen
In der religionstheologischen Kursbestimmung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962 – 1965) wird im Blick auf historische Auseinandersetzungen zwischen Christentum und Islam in Nostra Aetate, Nr. 3 angemahnt, „das Vergangene beiseite zu lassen, sich aufrichtig um gegenseitiges Verstehen zu bemühen …“- eine Zielvorstellung, die der islamischen Mentalität und Tradition wohl sehr entgegen kam und immer noch entgegenkommt.
Natürlich nur in dem Sinne, dass die Verbrechenstaten in der islamischen Geschichte „beiseite zu lassen“ sind, keineswegs jedoch jene in der „Kriminalgeschichte“ des Christentums. Eine der Negativfolgen dieser vatikanischen Kursbestimmung ist: Das Verschweigen der historischen Wahrheit gerade auch im Islam-Dialog mit der Folge, dass die historische Wahrheit geleugnet oder verdreht wird.
In der Religion Mohammeds gibt es auch aufgrund des islamischen Überlegenheitsdenkens und der Kritikunfähigkeit keine Kultur des Schuld-Eingeständnisses etwa hinsichtlich der grausamen Massaker, Eroberungs- und Vertreibungskriege sowie des islamischen Sklavenhandels, nicht einmal wegen des Genozids an den Armeniern und anderen Christen im 20. Jahrhundert, vor allem auch nicht im Blick auf die heutigen Christenverfolgungen in muslimischen Ländern mit ihren Millionen-Opferzahlen.
Dagegen liegen im Raum der christlichen Kirchen z. T. eindrucksvolle Schuldbekenntnis-Erklärungen über entsprechendes Versagen von Christen in der Geschichte vor.
Für die Verbrechen von Nationalsozialisten im deutschen Namen wird ständig und zu Recht die notwendig bleibende „Erinnerungskultur“ angemahnt, begründet auch mit jenem zutreffenden Argument: Sich der vergangenen Verbrechen zu erinnern, heißt: künftige Verbrechen zu vermeiden.
Im Islam dagegen wird die islamische „Vergessenheitskultur“ gepflegt und in der Dialogpraxis offensichtlich weithin nicht hinterfragt. Keine gute Perspektive für die Zukunft. Denn schuldhaftes Vergehen, Verbrechen jeglicher Art in der Vergangenheit können sich problemlos in der Gegenwart sowie auch in der Zukunft wiederholen, wenn sie nicht als Versagen und Schuld erkannt und bekannt wird.
- Zwei unterschiedliche Menschenrechtserklärungen: Anlass für Verwirrung und Täuschung
Wenn Muslime von den Menschenrechten sprechen oder schreiben, verstehen sie darunter in der Regel die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1990, die alle 57 Mitgliedsstaaten der Islamischen Konferenz (OIC) unterschrieben haben. Nicht jedoch die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 (UN), nach der die Menschenrechte als Individual- und Kollektivrechte universal und unteilbar sind. Dabei verheimlichen sie zugleich, dass alle Einzelbestimmungen der islamischen Menschenrechtserklärung unter „Scharia-Vorbehalt“ stehen.
So heißt es Art. 24 dieser Erklärung: „Alle in dieser Erklärung aufgestellten Rechte und Freiheiten unterliegen der islamischen Scharia“. – Und Art. 25 legt fest: „Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung“.
Damit wird z. B. die Religions- und Meinungsfreiheit von Nichtmuslimen verhindert und wohl auch jede kritische Äußerung von Muslimen an islamisch begründeten Staats- und Gesellschaftsformen. Zugleich wird einer archaischen, totalitären Gesetzgebung Tür und Tor geöffnet. UN-Menschenrechtserklärung und Kairoer Menschenrechtserklärung somit stehen im schärfsten Widerspruch zueinander.
In beiden Versionen dieser Menschenrechtserklärungen gibt es ähnliche und gleichlautende Begriffe wie etwa Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit. Aber es sind Ausdrücke mit sich gegenseitig ausschließenden Inhalten, die dadurch allzu häufig die Ursache sind für Zweideutigkeiten und Missverständnisse sowie auch für widersprüchliches Handeln.
Deswegen ist es wichtig etwa bei Diskussionen mit Muslimen, immer danach zu fragen, von welcher Menschenrechtserklärungen sie sprechen, auch um sich nicht von einem möglichen islamlegitimierten Taqiyya-Verhalten täuschen zu lassen.
Nach Bassam Tibi, sunnitischer Muslim und Sozialwissenschaftler, sah der ehemali ge iranische Staatspräsident Ajatollah Khomeini (1902 – 1989) in den UN-Menschenrechten von 1948 „nichts anderes als eine Sammlung korrupter Regeln, die von den Zionisten ausgearbeitet worden sind, um die wahre Religion (d. h. den Islam) zu zerstören.“
Unser Autor Pfarrer Dr. Udo Hildenbrand war von 1971 – 1973 Kaplan in Gengenbach und von 1989 – 2010 Pfarrer der Gemeinde, später Leiter der Seelsorgeeinheit Vorderes Kinzigtal. Heute wohnt er als Pensionär in Gengenbach.