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Düsseldorf: Gericht erlaubt Corona-Demo

Am heutigen Freitag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Verbot eines Demonstrationsmarsches aufgehoben. Die Stadt sei für ein solches Verbot nicht zuständig, erklärte das Gericht. Das hätte nur die Polizei aussprechen können.

Die Stadt hatte am Donnerstag einen geplanten Marsch von Gegnern der Corona-Maßnahmen untersagt und wollte nur eine Kundgebung an einem festen Ort erlauben.

Zu einer ähnlichen Demo am vorigen Samstag waren über 6.500 Teilnehmer nach Düsseldorf gekommen.

Für SAMSTAG (8.1.) gelten folgende Daten:
Treffpunkt: Johannes-Rau-Platz
Beginn: 15 Uhr Sammlung der Teilnehmer
Start des Aufzugs: 15:45 Uhr
Ende: ca. 19 Uhr

Kommentare

3 Antworten

  1. bei der links-grün-versifften Regierung kann und darf man nichts anderes erwarten.

    Die CDU war auch auf dem besten Weg dort hin. Der Denkzettel bei der Wahl sollte die Opositon wachrütteln, aber ob die überhaupt ihren eigenen desolaten DDR-Links-Zustand begriffen haben, scheint nicht der Fall zu sein.

  2. Dass nur die Polizei für ein solches Verbot zuständig ist, kann doch wohl nicht sein.
    Der Rechtsbegriff der Judikative bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und rechtsprechende Gewalt.

  3. Warum darf die Polizei Verbote aussprechen, wobei der Eindruck entsteht, daß alle linken Demos keinen Widerstand der Behörden erfahren.

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