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EGMR-Urteil: Großartiger Sieg für couragierten Lebensrechtler Günter Annen

Mathias von Gersdorff

Obwohl die deutsche Gesetzgebung hinsichtlich der Abtreibung manchen Leuten skurril erscheint, ist sie relativ klar: Der Mensch hat von der Befruchtung an ein Recht auf Leben und deshalb darf er nicht getötet werden. Wenn dies aber trotzdem bis zum dritten Monat der Schwangerschaft geschieht, so ist die Abtreibung straffrei, falls man der Mutter zuvor einen sog. Beratungsschein ausgestellt hat.   Scannen0001 - Kopie

Die (eigentlich paradoxe) Formel für diesen Sachverhalt lautet: „Rechtswidrig, aber straffrei“.

Auf diese (Un-)Rechtslage hat der katholische Lebensrechtler Günter Annen in einem Flugblatt hingewiesen  – und dies mit drastischen Worten und Bildern.

BILD: Günter Annen protestiert mit einem „Sandwichmann“-Plakat gegen Abtreibung vor einer Tötungsambulanz und nennt Praxis und Arzt beim Namen (Foto: Felizitas Küble)

Günther Annen, eine Ikone der deutschen Lebensrechtsbewegung, ist für „halbe Sachen“ nicht zu haben:Abtreibung muss als das bezeichnet werden, was es ist, also Mord im Mutterleib. Und zur Veranschaulichung sollten am besten Bilder mit abgetriebenen Kindern gezeigt werden: damit das jeder versteht!

Dass der „moderne“ Zeitgenosse sich über eine solche Form des Protestes empört, ist klar. Die meisten Menschen interessieren sich ohnehin nicht für die Nuancen des deutschen Strafrechts. Für sie ist Abtreibung von Gesetzgeber erlaubt, denn sie wird nicht bestraft. Basta!

Die deutschen Richter, die den couragierten Lebensrechtler abgewiesen haben, empfanden dies wohl ähnlich wie die Masse der Menschen hierzulande. Sie meinten, Annen würde die Abtreibungsärzte, die er namentlich nannte, in unzulässiger Weise an den Pranger stellen.

Doch Günther Annen, ein alter Fuchs mit einer immensen Erfahrung, wusste genau, dass er die rote Linie der Persönlichkeitsrechte nicht überschreiten durfte – und solange er das nicht tat, konnte er „poltern“, so viel er wollte.

In Deutschland erhielt er für seine deutliche Methode ein richterliches Verbot. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt ihm jetzt recht: Er verletzt keine Persönlichkeitsrechte, sondern bringt nur das zur Sprache, was sowieso öffentlich bekannt ist, darunter die Namen der Abtreibungsärzte. Und dass diese Mediziner „rechtswidrige Handlungen“ vornehmen, sagt schließlich das deutsche Strafgesetz selber. Deshalb war das Verbot seines Flugblattes eine Verletzung der Meinungsfreiheit.

An dieser Stelle soll auch Günter Annens Rechtsanwalt Leo Lennartz aus Euskirchen erwähnt werden: Mit Konsequenz, Hartnäckigkeit und unendlich vielen Schriftsätzen hat er den Gang zum EGMR möglich gemacht. Für seine hervorragende juristische Arbeit gebührt ihm der Dank aller Lebensrechtler.

Wir gratulieren und freuen uns für unseren mutigen Mitstreiter Günter Annen. Er erzielte einen großartigen Erfolg für sich und für die deutsche Lebensrechtsbewegung.

Unser Autor Mathias von Gersdorff ist katholischer Publizist und leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ (Frankfurt); aktuelle Beiträge veröffentlicht er hier: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/

Weiterer BEITRAG zum Thema siehe hier: https://charismatismus.wordpress.com/2015/11/27/richtungsweisendes-urteil-des-egmr-zur-abtreibungs-kontroverse/

HINWEIS: Die evangelische Nachrichtenagentur IDEA hat Günter Annen schon vor 12 Jahren zum LEBENSRECHTLER DES JAHRES ernannt: http://kath.net/news/6713

Kommentare

3 Antworten

  1. Es ist unzutreffend, dass die „deutsche Gesetzgebung festgeschrieben hat, dass ein Mensch von der Befruchtung an ein Recht auf Leben habe“. –

    Das ist im Grundgesetz so NICHT definiert.
    Sofern auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen wird, wonach ab der Befruchtung/Zeugung/Empfängnis ein Recht auf Leben bestehe, so hat das Bundesverfassungsgericht nach diesseitiger Rechtsansicht den Tatbestand der RECHTSBEUGUNG begangen, der nicht unter einem Jahr Gefängnis bestraft wird und den Verlust des Richteramtes zur Folge hat.
    Die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichtes werden nur deshalb nicht ins Gefängnis geworfen und des Richteramtes enthoben, weil keine Krähe der andern ein Auge aushackt.

    Die CDU, welche 1972 gegen die von der Brandt/Scheel-Bundesregierung verabschiedete Fristenregelung vors BVerfG lief, hat 1985 mit der Einführung des angeblich „fälschungssicheren“ Personalausweises sich selbst widersprochen, denn in diesem fälschungssicheren Dokument wird der Beginn des Lebens als mit der GEBURT definiert und terminiert.
    Ich will nicht nochmal hören, dass die deutsche Gesetzgebung dem Menschen von Befruchtung an ein Recht auf Leben gewährt, sondern die Rechtsprechung hat das Gesetz so „interpretiert“, nach diesseitiger Rechtsansicht FEHLinterpretiert.

    1. Guten Tag,
      die Väter (und Mütter) des Grungesetzes gingen selbstverständlich davon aus, daß das Lebensrecht auch den ungeborenen Kindern zukommt, das sieht das Bundesverfassungsgericht völlig richtig, zumal zu jener Zeit das schon in Preußen gültige Abtreibungsverbot galt.
      Was ohnehin im Gesetz verankert war, brauchte man nicht ausdrücklich wiederholen.
      Daß in einem Personalausweis das Geburts- und nicht das Empfängnis-Datum vermerkt wird, versteht sich doch am Rande, schließlich kennt man den Tag der Befruchtung gar nicht.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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