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Ehe und Elternschaft legen das vitale Fundament für unsere Zukunft

Von Prof. Dr. Manfred Spieker

Jede Gesellschaft hat ein vitales Interesse daran, diejenigen privaten Lebensformen besonders zu schützen und zu fördern, welche Leistungen erbringen, die nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die übrigen Gesellschaftsbereiche notwendig sind. Spieker-Foto

Die Leistungen, die Ehe und Familie für die ganze Gesellschaft erbringen, sind die Regeneration der Gesellschaft und die Bildung des Humanvermögens der nächsten Generation.

Aus soziologischer Sicht haben Ehe und Familie deshalb gesellschaftliche Funktionen. Aus ökonomischer Sicht produzieren sie positive externe Effekte. Diese vitalen Funktionen von Ehe und Familie verbieten es, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ehegleiche Rechte einzuräumen.

Eingetragene Lebenspartnerschaften leisten zur Regeneration der Gesellschaft keinen Beitrag. Sie haben weder positive externe Effekte noch gesellschaftliche Funktionen. Es liegt in der Logik der Institutsgarantie für Ehe und Familie, ihnen dann auch nicht den Schutz und die Förderung zukommen zu lassen, die Ehe und Familie genießen.

Irland sorgte für erneute Debatte um die Homo-Ehe

Das irische Referendum vom 22. Mai, bei dem eine Mehrheit von 62 Prozent für die verfassungsrechtliche Gleichstellung homosexueller Verbindungen mit der Ehe votierte, hat den Forderungen nach der Homo-Ehe nun auch hierzulande großen Auftrieb gegeben.

Selbst in CDU und CSU mehren sich die Stimmen, die diese Gleichstellung fordern. Gegenseitige Liebe, Verantwortung und Fürsorge sollen ausreichen, um eine Ehe zu begründen. Gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften die Ehe, die sie jahrzehntelang geschmäht haben, zu verweigern, gilt plötzlich als Diskriminierung.BILD0222

Schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 hatte den bereits vom Gesetzgeber in den Titel des Gesetzes eingefügten Begriff der Diskriminierung übernommen.

Der „Institutsgarantie“ des Artikel 6 I GG, so die Mehrheitsmeinung des Gerichtes, lasse sich kein „Verbot“ entnehmen, „gleichgeschlechtlichen Partnern die Möglichkeit einer rechtlich ähnlich ausgestalteten Partnerschaft zu eröffnen“. Der Gesetzgeber habe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft „keine Ehe mit falschem Etikett (…), sondern ein Aliud zur Ehe“ geschaffen, also etwas anderes.

Die Senatsmehrheit versäumte es jedoch, nach den Gründen für den Schutz und die Privilegierung von Ehe und Familie im Grundgesetz zu fragen. Sie hätte prüfen müssen, so die Richterin Haas in ihrer abweichenden Meinung, „ob die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Regelungsgehalt aufweist, der mit dem des Instituts der Ehe vergleichbar ist“.

Ein solcher Regelungsgehalt liegt nicht vor, da die eingetragene Lebenspartnerschaft, so Haas, nicht auf ein eigenes Kind hin angelegt ist, nicht zu Elternverantwortlichkeit führt und keinen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft erbringt.

Schutz der Ehe zielt auf die Familie

Der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe hat seine Wurzel in der Finalität der Ehe, das heißt in der für sie charakteristischen prinzipiellen Ausrichtung auf die Familie. Der wesentliche Unterschied zwischen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft und Ehe besteht darin, daß ersterer die Potentialität für die Zeugung und Erziehung von Nachwuchs fehlt. BILD0289

In seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 befaßte sich der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.

Er hielt eine solche Ungleichbehandlung für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 I GG. Sie stelle eine Diskriminierung der eingetragenen Lebenspartner aufgrund ihrer „sexuellen Orientierung“ dar.

Das Bundesverfassungsgericht ignorierte in dieser Entscheidung wie schon in seinem Urteil von 2002 den Grund der Privilegierung von Ehe und Familie in Artikel 6 I GG, nämlich den Beitrag zur Regeneration der Gesellschaft und zur Bildung des Humanvermögens der nächsten Generation. Es band die Privilegierung der Ehe an die „heterosexuelle“ Orientierung der Eheleute, um so eine Diskriminierung der Menschen mit homosexueller Orientierung zu konstruieren.

Es versuchte, seine sachfremde Argumentation dadurch abzusichern, daß es der kinderlosen Ehe eine Bedeutung beimaß, die ihr nicht zukommt, und dadurch, daß es gleichzeitig behauptete, „in zahlreichen eingetragenen Lebenspartnerschaften leben Kinder, insbesondere in solchen von Frauen“.

Gleichstellungsideologie ist lebensfeindlich

Wie kühn diese Behauptungen waren, zeigen alle Daten zu Kindern in sogenannten Regenbogenfamilien. Belastbare Zahlen existieren zwar nicht, aber selbst die höheren Schätzungen liegen im Bereich von einem Promille.

Der Tatsache, daß der Normalfall einer Ehe nicht die kinderlose, sondern die zu einer Familie führende beziehungsweise mit ihr verbundene Ehe ist, schenkte das Gericht ebensowenig Beachtung wie der Tatsache, daß eine eingetragene Lebenspartnerschaft von sich aus nie auf Kinder angelegt ist. BILD0235

Die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist generationenblind und lebensfeindlich. Sie setzt einen Paradigmenwechsel voraus hin zur gegenseitigen Beistandspflicht oder zur sexuellen Orientierung, die als Legitimationsgrund für die Privilegierung von Ehe und Familie jedoch unzureichend sind. Alle Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen entstammen der Zeugung durch ein Paar mit heterosexuellem Verhalten.

Kindeswohl sollte Vorrang haben

Dagegen wird eingewandt, gleichgeschlechtliche Lebenspartner seien durchaus in der Lage, mittels Adoption, In-Vitro-Fertilisation, Ei- und Samenspende sowie Leihmutterschaft einen Beitrag zur Reproduktion der Gesellschaft und zur Bildung des Humanvermögens künftiger Generationen zu leisten.

Aber auch adoptierte Kinder sind Kinder, die aus heterosexuellen Beziehungen hervorgehen. Wenn dem Kindeswohl Vorrang vor der Befriedigung von Bedürfnissen oder Wünschen eingetragener Lebenspartner eingeräumt wird, verbietet sich dieser Ausweg, ganz abgesehen davon, daß auch er den Promillebereich nicht überschreitet.DSC07339

Kinder sind kein Dekor und kein Besitz eingetragener Lebenspartner. Dies gilt selbstverständlich für die natürlichen Eltern nicht weniger. Kinder sind eigene Personen und haben Anspruch auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Entfaltungsmöglichkeiten. Die Optimierung dieser Entfaltungsmöglichkeiten erfordert Erzieher beiderlei Geschlechts.

Es gäbe keine Hinweise, so der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann in seinem Bundesratsplädoyer für die Homo-Ehe, daß gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften Kinder schlechter erziehen könnten als Ehepaare. Doch: diese Hinweise gibt es.

Douglas W. Allen hat in einer breiten Untersuchung in Kanada nachgewiesen, daß die Chancen von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Haushalten, einen College-Abschluß zu erreichen, deutlich geringer sind als die von Kindern aus heterosexuellen Haushalten. Rund 35 Prozent erreichen den College-Abschluß nicht, bei Mädchen aus schwulen Haushalten sind es gar 85 Prozent (High school graduation rates among children of same-sex households, in: Revue of Economics of the household, 2013, 11: 635-658).

Einen Anspruch auf Erzieher beiderlei Geschlechts – „mixed (male and female) staff“ – hat der Europarat 1995 deshalb auch in die damals diskutierte Charta der Rechte von Waisenkindern aufgenommen. Das Kindschaftsreformgesetz von 1997 geht ebenfalls davon aus, daß Kinder zu ihrer gedeihlichen Entwicklung Mutter und Vater benötigen. Es hat deshalb den Paragraphen 1626 BGB um einen Absatz 3 ergänzt: „Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.“

Prof. em. Dr. Manfred Spieker lehrte Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück

Erstveröffentlichung dieses Beitrags in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (Nr. 31-32/2015) – online: www.jungefreiheit.de

Kritische Stellungnahme von Prof. Spieker zum grün-roten „Bildungsplan“ und staatlicher Frühsexualisierung von Kindern: https://charismatismus.wordpress.com/2015/07/12/sozialethiker-prof-dr-manfred-spieker-kritisiert-gruen-roten-aktionsplan/

Gemälde-Fotos: Evita Gründler

Kommentare

6 Antworten

  1. Allgemein zu dem Artikel möchte ich sagen:
    Ich halte es für bedenklich, wenn man nur auf die Nützlichkeit abhebt. Die Ehe solle gefördert werden, weil sie dem Staat bzw. der „Gesellschaft“ nütze. Dann ist die Ein-Kind-Politik der chinesischen Regierung auch voll gerechtfertigt, denn sie nützt der „Gesellschaft“ ganz enorm (zumindest bis jetzt; was in Zukunft sein wird, wird sich zeigen).

    Außerdem gibt es heutzutage viele kinderlose Ehen (ich meine bewusst kinderlos; von ungewollt kinderlosen Paaren spreche ich hier nicht). Wenn es um den Nutzen ginge, dürften die auch nicht in den Genuss einschlägiger Privilegien kommen.

  2. Es ist also leicht ersichtlich, dass diese Debatte erst dann vom Kopf auf die Füße gestellt wird, wenn man die „Ehezwecke“ wieder richtigstellt:
    Die Ehe ist nicht in erster Linie ein Institut, das die Liebe zweier Menschen schützt!
    Denn lieben sollen sich nach dem Gebot Jesu ohnehin alle gegenseitig.
    Ein „Ich liebe meinen Mann nicht mehr“ hat hier keine Geltung – denn immerhin habe ich ihn ja mal geheiratet und war der Ansicht, ich besäße genug Sympathie für ihn…

    Im Gegensatz zu allen anderen Beziehungen, die ich in Liebe haben kann, ist nur die Ehe geeignet – von der Natur her – Nachkommen ins Leben zu lassen. Oder anders: Gott die Tür zu öffnen, um Menschen zu schaffen.

    Wenn also im BVG-Urteil von 2002 noch damit argumentiert wurde, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung von Natur her nicht geeignet ist, die Gesellschaft zu reproduzieren und daher auch nicht den Schutz des Institutes verlangen kann, das eben dies tut und kann, dann ist das der entscheidende Punkt.

    Daher auch die erbitterte Debatte um ein Adoptionsrecht – damit wird künstlich suggeriert, das Kinderhaben könne doch im Prinzip jeder, auch der Kinderlose, leisten.

    Natürlich haben immer auch kinderlose Ehepaare Kinder adoptiert – aber eine unfruchtbare Ehe ist dennoch ontologisch auf Elternschaft angelegt, etwa so, wie auch ein blindes Auge auf Sehen und ein taubes Ohr auf Hören ausgerichtet ist. Es handelt sich um einen schmerzlichen Defekt.

    Die Debatte ist unendlich absurd: Es wäre, als wollte das Ohr sich darüber bewschweren, dass es nicht sehen und das Auge darüber, dass es nicht hören kann.

  3. „Douglas W. Allen hat in einer breiten Untersuchung in Kanada nachgewiesen, daß die Chancen von Kindern aus gleichgeschlechtlichen Haushalten, einen College-Abschluß zu erreichen, deutlich geringer sind als die von Kindern aus heterosexuellen Haushalten.“

    Danke für das Aufmerksammachen auf die „Studie“. Nicht, weil ich „Studien“ toll finden würde, die keine wissenschaftlichen Standards einhalten, nur um Homosexuellen ans Bein pinkeln zu wollen, sondern weil ich im Netz den wunderschönen Ausdruck „Junk Science“ gefunden habe.

    Schade nur, dass soviele Menschen derart groben Unfug blind glauben, ohne sich näher zu informieren.

    1. Meinen Sie das hier: http://firedoglake.com/2013/10/09/anti-gay-groups-latest-attempt-to-create-junk-science-on-gay-households-is-simply-pathetic/

      Das ist allerdings pure Polemik! Mögen Sie das lieber als Junk-Science?

      Davon abgesehen: Studien hin, Studien her – bekanntlich sind sozialwissenschaftliche und psychologische Studien methodisch problematisch. Sie suggerieren, man könnte die Methoden der Naturwissenschaften hier auch anwenden. Ich bezweifle das, obwohl ich selbst ein sozialwissenschaftliches Studium absolviert habe.
      Im Grunde kann man keine Objektivität auf dieser Ebene erzeugen.
      Objektivität kann man traditionell eher mit den Methoden der Geisteswissenschaften erzielen. Aber diese Methoden sind eingegangen wie Primeln – leider. Sie wären hauptsächlich die Methoden der Philosophie: Logik, Sprachphilosophie, Ethik, induktive und deduktive Schlussverfahren.

      Ob irgendein Erbsenzähler die von ihm gewünschten Ergebnisse erzielt, ist eigentlich nahezu bedeutungslos.

      In der derzeitigen Debatte steht folgende Frage im Vordergrund:
      Wie macht man aus homosexuellen Beziehungen Ehen?
      Analaog: Wie macht man aus einem Apfel eine Birne?
      Die Frage, die damit systematisch umgangen wird, ist aber:
      Welche Situation ist die am besten geeignete, um die Fortpflanzung und Kindererziehung zu vollziehen?
      Und da bleibt immer wieder unterm Strich hängen, dass nur eine klassische Ehe geeignet ist.
      Gründe:
      1. Nur ein Mann und eine Frau sind natürlicherweise in der Lage, sich miteinander fortzupflanzen.
      2. Nur im Rahmen einer stabilen Institution des Zusammenlebens eines Mannes und einer Frau hat das heranwachsende Kind den ausreichenden Schutz, bis es sich selbst erhalten kann.
      3. Die Komplementarität der Eltern bietet trotz aller Unvollkommenheit dennoch ontologisch Orientierung, um sich einerseits mit dem eigenen Geschlecht zu identifizieren und dem anderen gegenüber zu positionieren. Das ist enorm wichtig!
      ____________

      Dass dies nicht immer durchführbar ist, weil z.B. ein Elternteil ausfällt oder sogar beide, und dass auch unter weniger idealen Bedingungen das Kind immer noch einen Weg finden kann, sollte uns doch schon aufzeigen, dass man solche weniger idealen Situationen nicht auch noch standardisiert und dem Kind aufzwingt, wo sie sonst doch nur beklagenswerte Einbrüche in ansonsten ausgewogene und gute Verhältnisse sind!

      Wir würden ja auch nicht sagen, nur weil ein Auge erblinden kann, man bräuchte keine Augen und könnte vielleicht auch gleich von Anfang an blind, aber mit Hilfskonstruktionen ausgestattet werden.

    2. Zwar gilt es als schlechter Stil, andere Leute für sich recherchieren zu lassen. Aber wenn Sie sowieso schon alles heraus gesucht haben, können Sie uns ja an Ihren Ergebnissen einmal teilhaben lassen: Was ist an dieser Studie „junk science“?

      1. @Bernhard: Es gibt im Netz einige Seiten, die die „Studie“ auseinandernehmen, z.B. diese hier: https://familyinequality.wordpress.com/2013/10/11/the-douglas-allen-study-of-canadian-children-of-gaylesbian-parents-is-worthless/

        Einfach nur Zahlenjonglage, um mit dem erwünschten Ergebnis Homosexuelle diskreditieren zu können. Besonders lustig wird es, wenn er die Lebensrealität Jugendlicher in gleichgeschlechtlichen Haushalten anhand einer Comedyserie herzuleiten versucht (siehe Kommentare).

        In Zeitschnurs Link wird am Textende auf eine Folgeseite verwiesen. Darin Tabelle 3 aus Allens Studie, die komplett gegenteilig zu seiner Schlussfolgerung ist.

        Muss jetzt leider zur Arbeit abdüsen, und kann nicht ausführlicher schreiben. Morgen vielleicht mehr.

        Grüße und allen (sogar dem Allen^^) einen schönen Abend.

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