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Eine Abschaffung des §218 würde den Lebensschutz völlig aushöhlen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen erhebt erneut die Forderung, den § 218 StGB zu streichen und Abtreibungen zu legalisieren. Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende Susanne Wenzel (siehe Foto) dazu Stellung:
 
„Die Forderung zur Abschaffung des § 218 StGB überrascht nicht, zumal dies bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und von SPD und Grünen während der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen mehrfach gefordert wurde.
 
Seit Inkrafttreten der Beratungsregelung kritisiert die Lebensrechtsbewegung den mangelhaften Schutz der Ungeborenen durch das Beratungskonzept. Die Abtreibungszahlen, die während der vergangenen Jahrzehnte in den offiziellen Meldungen immer über 90.000 im Jahr lagen und aufgrund der mangelhaften Abtreibungsstatistik noch einmal um eine erhebliche Dunkelziffer ergänzt werden müssen, zeigen deutlich, wie berechtigt diese Kritik ist. Das Statistische Bundesamt hat erst im Dezember auch für das 3. Quartal 2022 eine deutliche Steigerung der Abtreibungen bestätigt.
 
Dennoch gewährleistet der §218 StGB immerhin noch einen Grundschutz.

Würden nach dem Willen der Ministerin und der Abtreibungslobby im Bundestag die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einfach gestrichen, gäbe es keinerlei Begrenzungen mehr und Abtreibungen wären damit ohne weiteres bis zur Geburt möglich. Die Familienministerin wäre besser beraten, eine Informationskampagne für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt zu starten.
 
Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt  keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird immer wieder ein angebliches „Recht“ auf Abtreibung postuliert.
 
Diese Regierung zeigt erneut, dass sie nicht im mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen. Der Staat aber, der das Unrecht der willentlichen und absichtlichen Tötung eines unschuldigen Menschen zum „Recht“ erklärt, gibt jede Menschlichkeit auf und wird zum Unrechtsstaat.“

Kommentare

6 Antworten

  1. „Meine ungeborenen Kinder“ lautet der Titel eines Roman in dem eine sexuell, aktive Frau ihre abgetriebenen Föten im Ofen verbrennt. Was für ein Bild!
    In der ehemaligen DDR wurde es ein Bestseller.
    Heute wird perspektiv ratlos darüber geklagt wenn die sogenannten Babyboomer in Rente gehen.
    Wer wird dann wohl noch putzen, schlecht bezahlte, notwendige Jobs übernehmen?
    Ehrfurcht vor dem Leben war die Intention von Albert Schweizer, in seinem Wirken. Sie beginnt beim ungeborenen Leben bis ans Ende des Weges.
    Es wäre gut Verantwortung zu übernehmen, Ehrfurcht vor dem Leben zu haben.

  2. Ein sehr heißes Eisen, wenn auch Alice Schwarzer die von der Familie ausgestoßenen Mütter gesehen hat, die nah am Selbstmord waren, so kann sie nicht umhin, zugeben zu müssen, dass pauschal das ungeborene Leben zum Abschuss frei gegeben wird. Natürlich wird es auch hier Sonderfälle geben, wo ab zu wägen ist, wie bei Vergewaltigung oder Schutz der Mutter, ob so ein Eingriff sinnvoll ist, aber niemals um ein kreuz und quer unverantwortliches Bumsverhalten zu unterstützen. Seit wann nimmt sich der Staat das Recht, durch seine Gender Quacksalber über Geburt oder nicht Geburt zu entscheiden, wo im Rahmen der Frühsexualisierung die Kinder katalogisiert werden sollen…
    Das Gesundheitswesen wurde vorsätzlich an die Wand gefahren, um immer mehr Kontrolle über den Patienten zu erhalten, der sich meist nicht wehren kann. Dann noch der Quotenerfüllungsplan Igel-Leistungskatalog, wo nicht das Wohl des Patienten, sondern der Kommerz entscheidet. Wo gierige Krankenhausvorstände mit Politikern immer mehr entscheiden durch Seilschaften, dass die Kliniken im Umland für die Großklinik ausgedünnt oder mit Quacksalbern besetzt werden. Kliniksterben von schönster Seite, fauch. Nicht der Patient und dessen Wohl zählen mehr, sondern der Kommerz und die Gier. Obwohl gepredigt wird Klima, sind Notärzte gezwungen, per Helikopter den Patienten oder auch per Krankenwagen viele Kilometer in ein Krankenhaus zu bringen. Dies obwohl eine Klinik vor Ort bis auf Spezialfälle sehr gut am Patienten Hilfe leisten können. Welch ein Wahnsinn.

  3. Was mich sehr wundert ist, dass Herr Merz nicht den Mut aufbringt, umgehend
    im Parlament oder in einem Interview dazu „für das Leben“ Stellung zu nehmen;
    zu einem Zeitpunkt da Frau Paus zur Zeit der Beerdigung Papst Benedikts pietätlos
    aber bewusst die CDU vor den Kopf stößt; geht es noch besser, noch provokanter?!

    1. Die Stellungnahme von Herrn Merz wird nicht kommen.

      Der Paragraph 218 wird auf dem Altar der Macht und den Koalitionsverhandlungen der Zukunft geopfert.
      Schwarz – Grün ist die Wunschkoalition der CDU.
      Sieht man schon in der Länderpolitik.
      NRW zeigt es an.

  4. Unglaublich, wie Diabolos uns Menschen verblendet. Das Schuldempfinden wird vergraben.

    Es ist und bleibt für mich Mord, sein Kind im Mutterleib umzubringen.

    Es geht um langfristige Entscheidungen, für die Mutter und fürs Kindeswohl zu handeln. Jede Seele ist einzigartig und wird nicht ersetzt mit der nächstgebärenden Seele.

    Ein Kind, das abgetrieben wird, dem verwehrt man das Leben auf Erden, Punkt basta. Das wäre auch bei der Mutter so gewesen, welches ihr Kind abtreiben möchte.

    Sicherlich gibt es Mütter, welch in Genzsituationen leben und sich durch die Schwangerschaft und Kinderziehung überfordert sehen, ein Kind großzuziehen.

    Ja ein Kind zu gebären bedeutet viele, möglicherweise extreme Einschränkungen (das weiß ich aus meiner eigenen Erfahrungen aus 5 Kinder), aber es ist nachhaltig, langfristig wertvoll zu erfahren, Verantwortung für Leben zu übernehmen.

    Ich sehe die Entscheidung, ja zu sagen fürs Baby, ja zu sagen zur Liebe Gottes.

    Außerdem leben wir in Deutschland, wo Adoption gewünscht ist und Mütter, welche ein Kind gebären, nicht unbedingt in Armut deswegen fallen.

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