In der Hauptstadt erklärte das Berliner Verwaltungsgericht (Aktenzeichen VG 14 L 467/21) das stadtweite generelle Tanzverbot des rot-rot-grünen Senats für nichtig, welches bislang jede Art von Party- und Club-Events untersagte.
In einer Eilentscheidung gaben sie der Betreiberin einer Diskothek Recht, so die „Berliner Morgenpost„. Laut Erklärung des Verwaltungsgerichts seien Tanzveranstaltungen „für gegen Corona geimpfte oder von der Infektion genesene Personen“ grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Das Urteil ist ein schlüssiger und mit Blick auf ein Ende der Corona-Willkür notwendiger Schritt, der allerdings an dem Schönheitsfehler krankt, dass er die ZweiklassenGesellschaft aus Geimpften/Genesenen einerseits und Ungeimpften weiter fortschreibt. Hinzu kommt, dass das Urteil keine Allgemeinbindung hat und nur für die klagende Gastronomie gilt.
Und in Brandenburg sorgte gestern eine weitere Entscheidung – diesmal der Landesregierung – für ein großes Hallo: Ab Montag entfällt an den Grundschulen sowie in der Orientierungsstufe, also in den Klassenstufen 1 bis 6, die Maskenpflicht im Unterricht komplett.
In den weiterführenden Schulen und höheren Stufen muss die Maske im Unterricht weiter getragen werden; für sie gibt es, so der „Tagesspiegel„, jedoch Ausnahmen im schulischen Außenbereich, während des Sportunterrichts und „beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten„.
Quelle und vollständige Nachricht hier: https://journalistenwatch.com/2021/08/21/erste-bundeslaender-maskenpflicht/