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EINIGKEIT und RECHT und FREIHEIT?

Glosse von Peter Kiefer

EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT: Der Bundesbürger ist aufgefordert, dafür zu streben „mit Herz und Hand“ –  und zwar seit August 1991, als Bundeskanzler Kohl und Bundespräsident von Weizsäcker beschlossen, die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne festzulegen.

Das ist also jetzt 20 Jahre her – und mich treibt die Frage um, wie erfolgreich das Streben in diesen 20 Jahren war.

Beginnen wir mit der Einigkeit:

Seit dem wunderbaren Corona-Management der Regierung gibt es in Deutschland zwei Gruppen, deren jeweilige Angehörige sich untereinander sehr einig sind: die große Gruppe der Geimpften und die kleinere Gruppe der Nichtgeimpften, deren Uneinigkeit aber mittlerweile schon groteske Züge annimmt.

Wie ehemals in Südafrika herrscht in Deutschland Apartheid, zwar nicht zwischen Schwarz und Weiß, sondern zwischen Geimpften und Nichtgeimpften; letztere werden vom sozialen Leben weitgehend ausgeschlossen, vereinzelte Stimmen befürworten sogar nackte Gewaltanwendung gegenüber den ‚Impfverweigeren‘ (herausragend der Chef des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery).

Ähnliche Uneinigkeit herrscht auch zwischen der großen Gruppe der Gutmenschen und der kleineren Gruppe der Realisten, die statt Moral lieber die Einhaltung von Verfassung und Gesetzen hätte.

Eine ebenso ausgeprägte Uneinigkeit herrscht zwischen der überwältigenden Mehrheit von Klima-Apokalyptikern und Weltuntergangspropheten gegenüber der Minderheit von Leuten, die den Klimawandel als naturgegeben betrachten und zur Anpassung an denselben plädieren.

Der Vollständigkeit halber sei noch der unversöhnliche Gegensatz erwähnt zwischen dem Altparteien-Kartell und der Außenseiterpartei, die als einzige konsequent für die Wiederherstellung des Rechtsstaats eintritt.

Fazit: Weit entfernt von Einigkeit!

Wie sieht es mit dem Recht aus?

Kurze Antwort: Katastrophal! –  Was soll man davon halten, wenn sich sogar die Exponenten der obersten Institutionen in Bund und Ländern nicht an ihren Amtseid erinnern und weder bei Verfassungsbrüchen noch bei der Nicht-Einhaltung von Gesetzen zur Verantwortung gezogen werden?

Nur unverbesserliche Gutmenschen interpretieren die von der Bundeskanzlerin veranlasste Grenzöffnung für illegale Einwanderung im Sinne von „dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“.

Die für die Einhaltung von Recht und Gesetz verantwortliche Staatsgewalt differenziert mittlerweile in zwei ‚Rechte‘, eins für Autochthone, das andere für Zugewanderte (bestätigt in unzähligen Urteilen auf allen Ebenen).

Seit der Corona-P(l)andemie werden sogar ‚unveräußerliche‘ Grundrechte außer Kraft gesetzt (Art. 2, Art. 4, Art. 8, Art. 11 usw.) bzw. stark eingeschränkt.

Bleibt noch die Freiheit.

Bei den o. a. Artikeln des Grundgesetzes handelt es sich um die persönliche Freiheit der Bundesbürger, die dann eben entsprechend eingeschränkt ist, im extremen Fall als Quarantäne. Zeitweilig war die Bewegungsfreiheit auf den unmittelbaren Wohnort eingeschränkt, Landesgrenzen innerhalb der Republik waren geschlossen, Reisen ins Ausland verboten.

Fazit? Auch mit der Freiheit ist’s nicht weit her!

Mein Resümee: Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem besten Weg in eine Diktatur, von einigen Geistesgrößen zur Zeit noch als Demokratur verballhornt.

Unser Gastautor Peter Kiefer aus Höllstein ist Elektrotechnik-Berufsschullehrer i.R.

 

 

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