Hedwig von Beverfoerde
Gute Nachrichten sind selten – umso mehr können wir uns darüber freuen. Die erste kommt aus Wolfsburg: Dort ist es einem Vater gelungen, seine zehnjährige Tochter vor einem geplanten dreistündigen Sexualerziehungs-Workshop an ihrer Grundschule zu schützen, der ohne Aufsicht der Lehrer hätte stattfinden sollen.
Der Vater wies die Schule auf diese Verletzung der Aufsichtspflicht hin und wandte sich, nachdem diese nicht reagiert hatte, an das Kultusministerium und die Landesschulbehörde. Diese gaben ihm recht und die Grundschule musste die externen Referenten von „Donum Vitae“ wieder ausladen. Wir sehen ganz klar: Elternprotest wirkt.
Die zweite gute Nachricht kommt aus Karlsruhe. Dort hat der Bundesgerichtshof in einem Fall von Leihmutterschaft entschieden, dass als rechtliche Mutter gilt, wer das Kind geboren hat. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Nach dem BGH-Urteil wird nun also die ukrainische Leihmutter als rechtliche Mutter des Kindes eingetragen und nicht die „genetische Mutter“, die das Kind „bestellt“ hatte.
Klingt logisch? Ist aber nicht selbstverständlich. Denn die Legalisierung von Leihmutterschaft wird nicht nur von vielen Politikern gefordert, sondern auch durch eine Reform des Abstammungsrechts und durch Einzelfälle von Leihmutterschafts-Anerkennung seitens deutscher Gerichte vorbereitet.
Es ist daher ein ermutigendes Zeichen, wenn Richter die menschenunwürdige Praxis von Leihmutterschaft nicht anerkennen und unsere Gesetze einhalten.
Damit dies auch so bleibt, klären wir in unserer Film-Doku „Geliehene Bäuche – Gekaufte Kinder: Big Business Leihmutterschaft“ über die gefährlichen Folgen von Leihmutterschaft auf. Bitte verbreiten Sie unseren wichtigen Film unter Ihren Freunden und Bekannten, um Frauen und Kinder vor dieser Ausbeutung und Degradierung zu schützen.
Eine Antwort
Verbot der Leihmutterschaft ist das eine, das Achten der natürlichen Genealogie das andere.