„Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen“, heißt es in dem Urteil. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ werde eine „unüberschaubare Gruppe“ angesprochen. Die Äußerungen richteten sich deshalb nicht gegen die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen.
Im März 2021 hatte bereits das Landgericht Kassel Kutschera vom Vorwurf der Beleidigung und Volksverhetzung freigesprochen. Auch gemäß der Auffassung der Kasseler Behörden waren seine Aussagen vom Grundgesetz geschützt.
Kutschera hatte 2017 in einem Interview über das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“
Zudem ergänzte er in dem Gespräch mit dem Nachrichtenportal kath.net, die „widernatürliche Früh-Sexualisierung“ sei eine „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“.
Er begründete seine Aussagen mit evolutionsbiologischen Erkenntnissen. Wenn einem Kind etwa die Mutter entzogen werde, „so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert“.
Quelle: www.jungefreiheit.de
2 Antworten
Ich freue mich mit Prof. Kutschera und allen Freunden der Vernunft wie auch der Meinungsfreiheit. Nieder mit dem Meinungs- u. Gesinnungsterror der LGBTIQ-Lobby auf der ganzen Welt. Diese ist außerdem eine Leugnerin der der Vernunft zugänglichen Natur des Menschen. Verschont endlich die Menschheit mit Eurer widernatürlichen und lügenhaften Ideologie!
Das ist eine sehr gute Nachricht! Danke.